Solarstrom von Dächern und Fassaden kann CO2-frei einen großen Teil des deutschen Strombedarfs decken. Deshalb muss die Stromerzeugung aus Solarenergie (Photovoltaik) in den Markt eingeführt werden. Die kostendeckende Vergütung ist dazu das wirksamste Mittel.

Was ist kostendeckende Vergütung?

Solaranlagen müssen sich betriebswirtschaftlich "rechnen". Wer sein Geld "auf das Dach legt", soll mindestens die gleiche Rendite erhalten, als wenn er das Geld zur Bank trägt. Die Aussicht auf eine solche Rendite mobilisiert nicht nur Idealisten, sondern auch solche Kapitalgeber, die ihr Kapital ohne Rücksicht auf ökologische Effekte dort anlegen, wo lohnende Renditen zu erwarten sind. Sie investieren dann in private Solaranlagen und übernehmen Kosten und Risiko. Ihr eingesetztes Kapital erhalten sie im Verlauf von 20 Jahren - mit Zinsen - zurück. Die Rückzahlung erfolgt in Gestalt der Vergütung für den ins Versorgungsnetz eingespeisten Solarstrom. Dazu ist eine Einspeisevergütung von mindestens 1,76 DM/kWh über zwanzig Jahre notwendig.
Die Mindestvergütung im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) muss deshalb lediglich von 99 Pf/kWh auf 1,76 DM/kWh bzw. 0,90 Euro/kWh angehoben werden. Alle sonstigen Voraussetzungen sind im EEG bereits geschaffen.

Verstoß gegen den freien Markt?

Die Stromwirtschaft kritisiert, die kostendeckende Vergütung stelle einen Verstoß gegen die Prinzipien des freien Marktes dar. Doch gibt es keine staatlich verordnete Markteinfürung, die nicht in irgendeiner Weise in die "reine Lehre" der Marktwirtschaft eingreift. Wichtig ist, dass der Eingriff mit wenig bürokratischem Aufwand einen höchstmöglichen Effekt erzielt. Dies ist bei der KV der Fall. Hier wird lediglich die Abnahmepflicht des Versorgungsnetzbetreibers und eine Mindestvergütung festgelegt und damit wird ein dynamischer Wachstumsprozess unter Ausnutzung aller Marktkräfte in Gang gesetzt.

Wer soll die Markteinführung bezahlen?

Der Ruf nach dem Staat als dem scheinbar unerschöpflichen Geldgeber liegt nahe, ist aber in Anbetracht der hohen Kosten, der knappen Staatskassen und des allgemein angestrebten Subventionsabbaus unzeitgemäß. Entsprechendes gilt für die kommunalen Kassen.

Die Stromwirtschaft setzt auf "grüne Tarife": Interessierte Kunden sollen durch freiwillige Mehrzahlungen die Markteinführung übernehmen. Doch der Vorschlag scheint lebensfremd - oder verbirgt sich dahinter der heimliche Wunsch nach Ineffektivität?

Der Solarenergie-Förderverein geht vom Verursacherprinzip aus und kommt zu dem Schluss, dass die Markteinführung der Solarenergie eine Gemeinschaftsaufgabe aller Stromkunden ist. Wer Strom benötigt, soll dessen umweltfreundliche Herstellung auch bezahlen. Letztendlich werden diejenigen belastet, die den ins Netz eingespeisten Solarstrom verbrauchen, nämlich die Stromkunden.
Der dadurch in Gang gesetzte langsame Anstieg der Strompreise ergibt nebenbei einen durchaus erwünschten Sparanreiz.

Wer führt die Aufgabe durch?

Zur organisatorischen Durchfürung wird eine Instanz benötigt, die den eingespeisten Strom entgegennimmt, kontrolliert, ob es sich um Strom aus einer Solaranlage handelt, die Menge ermittelt, und die Vergütung überweist. All diese Aufgaben sind Aufgaben, die mit dem geringsten organisatorischen Aufwand von den Versorgungsnetzbetreibern durchgeführt werden können, da sie entsprechende Tätigkeiten bereits bei der Lieferung von Strom durchführen. Deshalb ist es nur konsequent, wenn der Staat die Versorgungs- und Übertragungsnetzbetreiber mit der Durchführung der kostendeckenden Vergütung beauftragt.

Beeinträchtigt kostendeckende Vergütung die Wettbewerbsfähigkeit der Stromversorger?

Das EEG sieht einen bundesweiten Ausgleich der geleisteten Zahlungen vor; somit müssen alle Stromhändler, die Strom an deutsche Stromkunden verkaufen, den auf sie entfallenden Anteil an die Stromkunden weitergeben.

Wer legt die Höhe der KV fest?

Gibt es eine individuelle Berechnung? Werden auch unnötige Ausgaben erstattet?
Die kostendeckende Vergütung deckt alle Kosten zum Bau und Betrieb der Solaranlage, auch die Kapitalbeschaffungskosten.
Die zugestandene Rendite ergibt sich aus dem langfristigen durchschnittlichen Realzinssatz umlaufender Wertpapiere im Inland: 6,5 % für Eigenkapital und 8 % für Fremdkapital. Das ist die gleiche Rendite, die noch vor wenigen Jahren von den staatlichen Strompreisaufsichten auch den Stromversorgern für deren Investitionen zugestanden wurde.
Kosten, die vermeidbar wären, werden nicht vergütet.
Um endlose Diskussionen über die Höhe der Vergütung auszuschließen, legte die Strompreisaufsicht NRW alljährlich unter Mitwirkung der VDEW-Landesgruppe NRW, der Verbraucherzentrale NRW und EUROSOLAR am Round Table Regenerative nach gründlicher Marktbeobachtung eine "anlegbare Vergütung" fest. Diese gilt einheitlich für alle Anlagen eines Baujahres unter der Voraussetzung einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren und Volleinspeisung. Sie betrug für Anlagen, die bis zum 31.12.1996 ans Netz gingen, 2,01 DM/kWh,
für Solaranlagen, die bis zum 31.12.98 ans Netz gingen 1,89 DM/kWh,
und ab 1.1.99 beträgt sie 1,76 DM/kWh. Der letztgenannte Wert gilt bis zu einer Anlagengröße von 10 Kilowatt.
Das Ergebnis der letzten Überprüfung wurde im Januar 2000 veröffentlicht. Die 1,76 DM wurden noch einmal bestätigt. Seitdem hat keine neue Überprüfung mehr stattgefunden, weil die Aufgabe der Strompreisaufsicht unter dem neuen Energiewirtschaftsgesetz ausläuft. Da in der Zwischenzeit seit Januar 2000 die Solarmodulpreise mehrmals angestiegen sind, können wir davon ausgehen, dass die Höhe der kostendeckenden Vergütung sich seitdem auf keinen Fall verringert hat.

Unterschied zu bisherigen Markteinführungsverfahren:

Bisherige Markteinfürungsverfahren bestanden zumeist aus steuergetragenen Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen. Ihre Nachteile waren insbesondere der jährliche Stop-And-Go Effekt, der mit der Erschöpfbarkeit aller staatlichen Mittel und dem Formalismus der jährlichen Haushaltsgenehmigungen zu erklären ist. Weitere Nachteile waren der bürokratische Aufwand für Genehmigung und Missbrauchskontrolle. Schließlich fehlte den meisten Förderprogrammen der Anreiz für eine Verbilligung und Verbesserung der Technik. All diese und weitere Nachteile vermeidet die kostendeckende Vergütung:

Anreiz für Verbesserung und Verbilligung der Solaranlagen

Da die Solarstrom-Einnahmen nur vom Ertrag der Anlage abhängen, wird jeder Betreiber versuchen, den Stromertrag zu maximieren und die Kosten zu minimieren - ein wirksamer Anreiz zur Auswahl der preisgünstigsten und technisch ausgereiftesten Anlagen!

Minimierung des Kontroll- und Genehmigungsaufwandes

Die kostendeckende Vergütung unterscheidet sich von allen bisher bekannten Förderprogrammen: Nicht mehr der Bau einer Solaranlage wird durch Zuschüsse unterstützt, sondern die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz wird angemessen vergütet. Dies reduziert den Kontroll- und Genehmigungsaufwand auf die einfache Formel: Kein Solarstrom - kein Geld! Solaranlagen werden vom Betreiber aus Eigeninteresse bis zum Ende der Vertragslaufzeit sorgfältig in Betrieb gehalten.

Kostendeckende Vergütung - Investitionsförderprogramm mit hohem Arbeitsplatzeffekt

Für einen finanziellen Anreiz, der erst in den folgenden 20 Jahren ausgezahlt wird, gehen private Investoren bei Errichtung ihrer Anlage mit dem vollen Investitionsbetrag in Vorleistung. Die kostendeckende Vergütung erweist sich damit als wirkungsvolles Investitionsförderprogramm. Sie versorgt eine wachsende Zahl von Installateuren, Händlern und Produzenten mit Aufträgen.
Außerdem führt die steigende Nachfrage zum Neubau von Produktionsanlagen und dies wiederum zur Ausnutzung aller sich ergebenden Preissenkungsmöglichkeiten.
Eine Vielzahl bisher ungenutzter Forschungsergebnisse kann beim Bau neuer Produktionsanlagen erstmals in der Praxis erprobt werden.
Solaranlagen auf deutschen Dächern werden das Vertrauen der Schwellenländer in diese Technik stärken und sind eine gute Werbung für den Export.

Die KV hat sich im kommunalen Bereich unter der Bezeichnung "Aachener Modell" bewährt

Die Markteinfürung mit kostendeckender Vergütung wurde auf Initiative verschiedener Stadtparlamente in über 20 Städten und Gemeinden eingeführt und hat sich dort hervorragend bewährt.

Politische Durchsetzbarkeit

Probleme ergeben sich bei Politikern, die den Argumenten der Stromwirtschaft Glauben schenken.
Hingegen können Politiker, die auf die Wünsche ihrer Wähler achten, beruhigt sein. Eine forsa-Umfrage im Auftrag des RWE vom 02.02.96 ergab eine Zustimmung von 80 % seiner Stromkunden zu einer Preiserhöhung zugunsten der Solarenergie (das Ergebnis wurde aus leicht begreiflichen Gründen einige Monate lang geheimgehalten und die Umfrage nicht mehr wiederholt).