Höhe der kostendeckenden Vergütung (KV) im Jahr 2001

Die KV soll den Betreibern von PV-Anlagen die gleiche Rendite für das eingesetzte Eigenkapital gewähren, wie sie in der Stromwirtschaft üblich ist.

Nach Mitteilung der Strompreisaufsicht NRW vom Januar 2000 blieb die Höhe der KV im Jahr 2000 unverändert bei 1,76 DM/kWh
Da in der Zwischenzeit bis heute die Solarmodulpreise mehrmals angehoben wurden, die Zinsen aber nicht wesentlich gesunken sind, ist auch heute noch von einem entsprechenden Wert der KV auszugehen.

Grundlagen der Berechnung

Investitionskosten : 14.000 DM/kW
Wartung und Versicherung: jährlich 1,5 % der Investitionskosten
Fremdkapitalzins: 8,0 %
Eigenkapitalzins : 6,5 %
Jahresertrag 925 kWh/kW