Kurzschlussleistung des Niederspannungsnetzes am Verknüpfungspunkt

vom 8.9.2001
Die Kurzschlussleistung des Niederspannungsnetzes am Verknüpfungspunkt (das ist z.B. der Punkt, an dem ein Hausanschluss technisch an das in der Straße verlegte Erdkabel angeschlossen ist), ist diejenige Leistung, die in dem gesamten vorgelagerten Netz "verbraten" würde, wenn am Verknüpfungspunkt ein dauerhafter Kurzschluss gesetzt würde und wenn keine Sicherungen ansprechen würden und wenn bei diesem gewaltsamen Vorgang kein Bauteil schmelzen oder anderweitig versagen würde.

Es handelt sich nur um einen theoretischen Wert. In der Praxis wird bei einem Kurzschluss natürlich umgehend durch automatische Sicherungen der Stromfluss unterbrochen.

Die Kurzschlussleistung ist das Produkt aus Kurzschlussstrom und Nennspannung. Der Kurzschlussstrom wird bei einem Kurzschluss nicht durch den Widerstand eines Verbrauchers, sondern ausschließlich durch die Netzimpedanz (entspricht in etwa dem Widerstand der Leitungen) begrenzt.

Die Kurzschlussleistung ergibt sich zu

S = U 2 / z

Dabei bedeutet:
S    die Kurzschlussleistung
U    die Nennspannung
z    die Netzimpedanz

Eingehendere Informationen finden Sie in
VDEW Grundsätze für die Beurteilung von Netzrückwirkungen (1992)

Übliche Werte der Kurzschlussleistung im Niederspannungsnetz liegen bei 1200 kVA.