PV-Anlage kaufen - oder EEG-Novelle abwarten

Vorab unsere Rundmail vom 14.05.2003:

[sfv-rundmail] 14.05.03 PV-Anlage kaufen - oder EEG-Novelle abwarten?

Sehr geehrte Solarfreunde,

mehrmals schon wurden wir gefragt, ob es angesichts der angekündigten EEG-Novelle nicht angeraten sei, noch bis zum Januar 2004 mit dem Bau einer PV-Anlage zu warten.

Zunächst einmal dürfte allen Fragern klar sein, dass der Bau einer PV-Anlage aus Umweltgründen - genauer gesagt zur Markteinführung einer wichtigen Umwelttechnik - wichtig und richtig ist.

Darüber hinaus aber spielen persönliche finanzielle Erwägungen eine nicht unbedeutende Rolle. So wäre es ideal, wenn man eine PV-Anlage dann baut, wenn PV-Anlagen gerade besonders günstig angeboten werden und sie dann ans Netz anschließt, wenn man eine möglichst hohe Einspeisevergütung zu erwarten hat.

Dies richtig abpassen zu wollen, ist ein spannendes Spiel mit VIELEN Unbekannten. Wir werden uns natürlich hüten, Ihnen eine Empfehlung zu geben - die dann möglicherweise noch nicht einmal die günstigste war - aber wir können einige unverbindliche Überlegungen äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck
 

((In der ursprünglichen rundmail gab es noch einen Hinweis auf den weiter unten folgenden Internetbeitrag ))

 
 

Unverbindliche Überlegungen zum finanziell günstigsten Zeitpunkt für den Kauf einer PV-Anlage

Sowohl die künftige Entwicklung der Einspeisevergütung als auch die zukünftige Preisentwicklung bei PV-Anlagen sind zur Zeit besonders schwer zu beurteilen.

Wie sich die Preise für PV-Anlagen weiterhin entwickeln werden, hängt von der Entwicklung der Nachfrage ab. Und diese hängt von der kollektiven Einschätzung der Vergütungs- und Förder-Situation ab.

Da sind mehrere Umstände zu berücksichtigen (ohne Gewichtung):

  1. Es ist nicht klar, wie sich das Ende der Antragsfrist des 100.000-Dächer-Solarstromprogramms am 30.06.2003 auswirken wird. Möglicherweise wird der PV-Markt völlig abflauen.
  2. Das EEG wird novelliert. Es ist ungewiss, ob die Einspeisevergütung für PV-Anlagen im nächsten Jahr nur den Wegfall des 100.000-Dächerprogramms kompensieren wird oder darüber hinaus eine echte Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bringen wird. Schlechter werden die Bedingungen nach unserer Einschätzung aber auf keinen Fall werden.
  3. Falls die Einspeisevergütung im nächsten Jahr nicht nur zur Kompensierung des 100.000 Dächerprogramms, sondern darüber hinaus ernsthaft angehoben wird, wie wir es fordern, wird nach Bekanntwerden der neuen Mindestvergütung die Nachfrage endlich boomen; das bedeutet aber, dass die Preise zum Ende dieses und zum Beginn des nächsten Jahres zunächst wieder in die Höhe gehen werden.
  4. Fragt sich, ob Anlagen, die noch 2003 ans Netz gehen - in eine mögliche Verbesserung der Einspeisevergütung mit einbezogen werden. Wir fordern dies, werden dabei auch von den Grünen unterstützt, sind aber nicht sicher. Falls daran allgemeine Zweifel bestehen, wird die Nachfrage in diesem Jahr weiter abflauen und der PV-Markt noch mehr in Schwierigkeiten geraten.

Das aber könnte gerade IHRE Chance sein!

Denkbar wäre folgende Entscheidung:

Sie nutzen die augenblickliche Nachfrage-Flaute und bauen eine PV-Anlage möglichst bald zu günstigen Konditionen - auch unter Nutzung des 100.000 Dächerprogramms (wenn Sie den Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt haben, dürfen Sie mit dem Bau beginnen).

Sie zögern aber (wenn Sie solange auf die Einspeisevergütung verzichten können) den Anschluss an das öffentliche Netz solange hinaus, bis das EEG in seiner neuen Fassung zumindest die erste Lesung im Bundestag erfolgreich überstanden hat. Sie können dann die Einspeisevergütungen und Regelungen für PV-Anlagen, die vor oder die nach dem 31.12.2003 ans Netz gehen, miteinander vergleichen.

Sie haben dann immer noch Zeit, die Anlage entweder im Jahr 2003 oder im Januar 2004 fertigzustellen und endgültig ans Netz anzuschließen.

Für die Vorlage des Verwendungsnachweises für das 100.000 Dächerprogramm haben Sie (nach jetziger Regelung) neun Monate Zeit - gerechnet von der Darlehensauszahlung an.

Zwar verlieren Sie bei dieser Taktik einige Monate der Einspeisevergütung in 2003, doch wird das dadurch wettgemacht, dass (zumindest nach der jetzt geltenden EEG-Regelung) Anlagen, die im Januar 2004 ans Netz gehen, die Vergütung fast 21 Jahre lang erhalten.

Ausdrücklich betonen wir, dass wir für die Erfolgsaussichten keine Gewähr übernehmen.
Auf jeden Fall aber helfen Sie damit der lahmenden PV-Branche und der Markteinführung einer wichtigen Zukunftstechnik.

Unabhängig von diesen Spekulationen noch folgende Hinweise:
Sie sollten auf jeden Fall verschiedene Angebote einholen. Auf unserer Internetseite unter dem Stichwort "Anlage planen" finden Sie ganz unten einen Link zu verschiedenen Installateuren. Führen Sie nicht nur einen Preisvergleich durch, sondern lassen Sie sich auch eine auf Ihr Hausdach zugeschnittene individuelle schriftliche Ertragsprognose geben.
Bei Anfragen an die KfW bestehen Sie auf einer schriftlichen Antwort, da mündliche Auskünfte im Falle eines Falles unverbindlich sind. Die Förderbedingungen der KfW für das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm, wie sie heute, am 14.05.03 gültig sind, lauten wie folgt:
 

Quelle: homepage der KfW vom 14.05.03

Förderbedingungen des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms

"Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen Sie ein Darlehen aus dem 100.000- Dächer-Solarstrom-Programm beantragen können.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, Vereine, private Stiftungen Freiberuflich Tätige Kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (einschließlich Unternehmen der Wohnungswirtschaft), die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz höchstens 40 Mio EUR oder deren Bilanzsumme höchstens 27 Mio EUR erreicht und die nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen stehen, welche die genannten Grenzen nicht einhalten (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich).

Wie wird gefördert?

mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen (in der Regel über die Hausbank) erhalten.

Was wird finanziert?

Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik- bzw. Solarstrom- Anlagen ab einer Spitzennennleistung von ca. 1 kW peak (kWp) im gesamten Bundesgebiet

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen Umschuldungen bestehender Darlehen Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.

In welchem Umfang wird finanziert?

Finanzierungsanteil:

Bis 5 kWp installierte Leistung finanziert die KfW bis zu 6.230 EUR je kWp. Bei größeren Anlagen wird der über 5 kWp hinausgehende Leistungsanteil mit bis zu 3.115 EUR je kWp gefördert.

Kredithöchstbetrag: 500.000 EUR

Zu welchen Konditionen wird finanziert?

Kreditlaufzeit

Max. 10 Jahre bei bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Verzinsung

Der Zinssatz im 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm ist fest für die gesamte Laufzeit. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze entnehmen Sie bitte der Tabelle Zinssätze.

Auszahlung

Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt.

Zusageprovision

Einen Monat nach Zusage wird eine Zusageprovision in Höhe von 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag berechnet.

Tilgung

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre werden die Kredite in gleichhohen Halbjahresraten getilgt. Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig getilgt werden.

Sicherheiten

Die Kredite sind banküblich zu besichern, z. B. durch Grundschulden, Bürgschaften oder Sicherungsübereignung der Anlage. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Kreditnehmer und seiner Hausbank vereinbart.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Mittel aus dem 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm sind grundsätzlich mit Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar. Der Kreditbetrag vermindert sich hierbei um den Betrag, der aus anderen öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt wird.

Haftungsfreistellung

Die Haftungsfreistellung soll den Investoren den Zugang zu den KfW-Krediten erleichtern. Die durchleitende Bank kann dadurch zu 50 % von ihrer Haftung für die Rückzahlung des Darlehens freigestellt werden.

Verwendungsnachweis

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist innerhalb von neun Monaten nach Darlehensauszahlung durch Vorlage des dafür vorgesehenen Formulars bei der durchleitenden Bank nachzuweisen.

Sind Contracting-Finanzierungen möglich?

Die KfW unterstützt auch Contracting-Vorhaben im Rahmen des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms. Näheres hierzu finden Sie auf der Seite Förderung von Energie-Contracting."