Verbesserte Solarstromvergütung bleibt

Richtigstellung zu verwirrenden Meldungen

Das Solarstrom-Vorschaltgesetz ist seit dem 1.1.2004 in Kraft. Das EEG wurde dementsprechend geändert.
Mit dem Solarstrom-Vorschaltgesetz wurden die Einspeisevergütungen für Solarstrom aus Anlagen, die ab 1.1.2004 in Betrieb genommen werden, verbessert.

Der heute am 16.01.2004 in erster Lesung dem Bundestag vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer EEG-Novelle sieht gegenüber dem Solarstromvorschaltgesetz keine weitere Verbesserung der Einspeisevergütung für Solarstromanlagen vor.

Für die anderen Sparten der Erneuerbaren Energien und für einige Verfahrensregelungen sind jedoch Änderungen vorgesehen. Es sind schwierige Diskussionen zu erwarten. Der Gesetzentwurf soll am 1.6.04 in Kraft treten, doch ist zweifelhaft, ob dieser Termin eingehalten werden kann.

Eine Verschlechterung der Solarstromvergütung ist nicht zu erwarten. Zwar hat die Mehrheit der im Bundesrat vertretenen Länder am 19.12.03 Vorbehalte gegen die Verbesserung bei der Solarstromvergütung angekündigt, doch ist kaum zu erwarten, dass die Parlamentarier von Rot-Grün hier nachgeben werden.

Endergebnis für Solarfreunde

Die verbesserten Einspeisevergütungen für Solarstrom gelten für alle PV-Anlagen, die nach dem 1.1.04 und vor dem 1.6.04 in Betrieb gehen. Eine nachträgliche Schlechterstellung dieser Anlagen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (Rechtssicherheit) so gut wie ausgeschlossen.