Datum: 03.12.05

Brandschutz bei PV-Anlagen


von Wolf von Fabeck
Geschäftsführer im Solarenergie-Förderverein Deutschland

Unter der Überschrift "PV-Anlagen brennendes Problem" erschien in der Amberger Zeitung am 21.11.2005 ein Artikel, Teilunterschrift: "Wenn sie in Flammen aufgehen, ist die Feuerwehr machtlos".

Bei einer Tagung von Feuerwehr-Führungskräften wird behauptet: "..nicht nur toxische Gase, herabfallende Teile und der allgegenwärtige elektrische Schlag" stellen eine "Bedrohung für die Löschteams dar. Auf den Leitungen seien bis zu 1500 Volt Gleichspannung! Hochbrisant für die Einsatzkräfte". Ferner "PV-Anlagen ließen sich nicht abschalten, sie komplett stromlos zu bekommen, sei unmöglich".

Ähnliche "Probleme" werden jetzt öfter erwähnt, und wir arbeiten an einer ausführlichen Stellungnahme. Zunächst nur eine rasche Information:

  • Toxische Gase?
    Toxische Gase können allenfalls bei Verbrennung von Solarmodulen aus Galliumarsenid entstehen. Doch solche Module werden nur im Weltraum und bei Hochleistungs-Solarautos, nicht aber auf Gebäuden, verwendet. Die Herstellung von Galliumarsenid-Solarzellen für terrestrische Anwendungen wurde von der Nukem in Hanau etwa Ende der 80er Jahre eingestellt mit dem Kommentar, man habe bereits genügend Ärger mit anderen Problemprodukten.
    Die üblichen Solarmodule enthalten Siliziumzellen. Dieses Material verhält sich bei einem Brand völlig unproblematisch.
  • Herabfallende Teile?
    Herabfallende Teile lassen sich bei einem Brand leider nicht vermeiden. Sie stellen aber für die Feuerwehr keine Besonderheit dar.
  • Gefährliche Spannung
    Die elektrische Spannung von Solarmodulen kann am hellen Tag nur abgestellt werden, indem man den Solargenerator kurzschließt. Das wäre ohne Schaden für die Anlage möglich, allerdings sind bei den meisten Anlagen dafür keine Vorrichtungen vorgesehen.
    Wenn die Anlage nicht auf diese Weise spannungsfrei gemacht werden kann, muss die Feuerwehr sich so verhalten, wie bei Löscharbeiten im Bereich elektrischer Anlagen.
    Hinweise dafür gibt die DIN VDE 0132 mit dem Titel "Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen." Unter Punkt 11, Mindestabstände findet sich dort unter anderem zum Beispiel die folgende Bestimmung:
    "Das Einhalten von Mindestabständen zwischen Löschmittelaustrittsöffnung und unter Spannung stehenden elektrischen Anlagenteilen ist erforderlich, um Stromeinwirkungen auf die Löschkräfte sicher zu verhindern. Ist die anstehende Spannung unbekannt, dürfen folgende Werte nicht unterschritten werden.
    • Sprühstrahl 5 m
    • Vollstrahl 10 m"