Datum: 31.01.2003

BMU - Eckpunkte zur Novellierung des Gesetzes
für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

Das EEG - die Erfolgsbilanz in Stichworten

  • Das EEG ist überaus erfolgreich. Seit 1998 hat es den Anteil von regenerativ erzeugtem und ins Netz eingespeistem Strom vervierfachen und dessen Anteil auf rund 8% des Stromverbrauchs steigern können.
  • Deutschland ist inzwischen Wind-Weltmeister. Seit 1998 hat sich die installierte Leistung verfünffacht. Allein 2002 kamen ca. 3.250 MW Windleistung hinzu. Rund ein Drittel des global erzeugten Windstroms kommt aus Deutschland.
  • Das 100.000 Dächer-Solarstromprogramm wird mit Erreichung des Zieles, 300 MW Solarleistung neu zu installieren, voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen.

    Allein 2002 kamen 80 MW hinzu, so dass Deutschland an installierter Leistung inzwischen weltweit die Nummer 2 - nur noch von Japan übertroffen - ist.

  • Bei der Biomassenutzung haben EEG und Biomasse-Verordnung ebenfalls einen Boom ausgelöst. Heute sind ca. 475 MW zur Stromerzeugung installiert. Dazu kommt ein erhebliches Potential für die Wärmenutzung.
  • Das EEG hat sich zu einem wichtigen Instrument zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen entwickelt. Im Jahre 2002 waren ca. 130.000 Arbeitsplätze im Zusammenhang mit den Erneuerbaren Energien vorhanden. Die Windbranche zählt inzwischen zu den größten Abnehmern von Stahl in Deutschland. Allein im Jahre 2002 konnten durch regenerativ Erzeugten Strom 50 Mio. Tonnen CO2 vermieden werden - Tendenz steigend.
  • Und schließlich: Das EEG hat sich selbst zum Exportschlager entwickelt: Spanien, Frankreich, Österreich und Tschechien - um nur einige Länder zu nennen - haben inzwischen dem EEG vergleichbare Gesetze geschaffen, andere wollen folgen. EEG-Vergütungen 2000 bis 2004
  • Das EEG differenziert die Vergütungshöhe bei den Mindestvergütungen nach Sparten der erneuerbaren Energien, nach Größe der Anlagen und bei Windenergie nach dem Windstandort.
  • Planungs- und Investitionssicherheit für Herstellerfirmen, Investoren von Anlagen und Kreditanstalten wird durch feste Beträge pro eingespeister kWh sowie eine maximale Laufzeit von 20 Jahren gewährleistet. Damit wird ein Anreiz für langfristige Investition in diese Anlagen geschaffen.
  • Seit 2002 sind degressive Vergütungssätze für neu zu errichtende Anlagen in Kraft. Für die Windenergie bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar 2002 die Vergütung jährlich jeweils für neu in Betrieb genommene Anlagen um 1,5% gesenkt wird. Für Fotovoltaik beträgt die Degression 5 % pro Jahr.
  • Der Vergütungssatz für Strom aus Windkraft beträgt ab 1.1.2002 9,00 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und sinkt nach frühestens fünf Jahren auf 6,10 Cent pro kWh. Für im Jahr 2003 in Betrieb gehende Windkraftanlagen betragen die Vergütungssätze zunächst 8,8 Cent pro kWh und später 6,0 Cent pro kWh. Der Zeitpunkt der Absenkung bemisst sich nach der Qualität des Windstandortes. Für Windkraftanlagen im Offshore-Bereich beträgt die Zeitspanne für die höhere Vergütungsstufe 9 Jahre. Regelmäßige Überprüfungen der Vergütungssätze für dann neu zu installierende Anlagen sind alle zwei Jahre vorgesehen.

Tabelle: Vergütung in ct/kWhel für mindestens 20 Jahre in Abhängigkeit der Inbetriebnahme der Anlagen

Jahr der Inbetriebnahme 2000 2001 2002 2003 2004
Wasserkraft < 0,5 MW 7,67 7,67 7,67 7,67 7,67
> 5 MW 6,65 6,65 6,65 6,65 6,65
Geothermie < 20 MW 8,95 8,95 8,95 8,95 8,95
> 20 MW 7,16 7,16 7,16 7,16 7,16
Windkraft max 9,10 9,10 9,00 8,80 8,70
min 6,15 6,15 6,10 6,00 5,90
Biomasse < 0,5 MW 10,23 10,23 10,10 10,00 9,90
< 5 MW 9,21 9,21 9,10 9,00 8,90
< 20 MW 8,70 8,70 8,60 8,50 8,40
Solarstrahlung 50,62 50,62 48,10 45,70 43,40

Was kostet das EEG?

  • Die auf das EEG zurückzuführenden Kosten betragen rechnerisch nur 0,18 Cent je Kilowattstunde (siehe auch den noch in der letzten Wahlperiode von BMWi in Abstimmung mit BMU und BMVEL erstellten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG, BT-Drs. 14/9807 vom 16.07.2002) Dies vergisst jedoch, dass in der Realität völlig unterschiedliche Strompreise gezahlt werden - private Haushalte und kleine Betriebe zahlen mehr pro kWh, die Industrie weniger und die Aluhütten und Stahlerzeuger noch weniger.
  • Die Strompreise für die Industrie haben sich seit 1990 halbiert. Kostete die Kilowattstunde Industriestrom im Jahr 1990 im Durchschnitt noch 15 Pfennige, kostete sie im Jahr 1998 nur noch 13,3 Pfennige (6,8 Cent) und im Jahr 2000 nur noch 8 Pfennige (4,1 Cent). Viele Unternehmen der Aluminiumindustrie dürften tatsächlich noch niedrigere Preise zahlen.
  • Trotz EEG, KWK und Ökosteuer ist der Preis für Industriestrom sogar um 35% gesunken! Das hat für die Wirtschaft insgesamt eine Ersparnis von mehr als 5 Mrd. EUR bei den Stromkosten gebracht.
  • Deutschland liegt mit seinen Industriestrompreisen im europäischen Mittelfeld - von einem Wettbewerbsnachteil kann also keine Rede sein! [Eurostat/ VIK, Stand 1.1.2002: Düsseldorf 5,87 ct/kWh; Paris 5,62 ct/kWh; Oslo 3,74 ct/kWh; Mailand 9,53 ct/kWh]
  • Die Stromkonzerne legen zur Zeit zwar die Umlage für den KWK (Größenordnung: 0,25 ct pro kWh, richtet sich nach dem Bedarf) ausschließlich auf die privaten Verbraucher um, die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten jedoch vielfach weniger Einspeisevergütung als vor der Bonusregelung. Hieraus ergibt sich ein akuter Handlungsbedarf für eine Änderung beim KWK-Gesetz.

Wo besteht Änderungsbedarf beim EEG?

Der im Sommer letzten Jahres von der Bundesregierung vorgelegte Erfahrungsbericht zu den ersten Jahren des EEG macht deutlich, dass sich die Systematik des Gesetzes - garantierte bedarfsorientierte, aber degressive Einspeisevergütung ohne den Einsatz von Haushaltsmitteln - bewährt hat. Auch die Umlage auf alle Netzbetreiber hat sich als Instrument bewährt. Im Jahre 2002 entstanden für einen deutschen Durchschnittshaushalt Kosten von nur ca. 8 Euro - bei rechnerisch 65 Euro Einsparung an volkswirtschaftlichen Kosten durch Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsschäden durch konventionelle Kraftwerke.

Der Erfahrungsbericht hat aber auch ergeben, dass - im Rahmen der Systematik des EEG - einige Veränderungen notwendig sind, um das Gesetz noch besser am Ziel der Bundesregierung zu orientieren, den regenerativ erzeugten Strom bis 2010 auf 12,5% gegenüber 2000 zu verdoppeln.

Der Bundesumweltminister wird dem Gesetzgeber folgende Veränderungen vorschlagen:

  • Windenergie an Land

    Förderung von Neubau und Effizienzsteigerung ("Repowering") bestehender Windparks sollen durch Differenzierung von Vergütungssätzen und Degressionsschritten noch gezielter erfolgen. Ziel ist weiterhin: Der wirtschaftliche Betrieb von Windparks an mindestens durchschnittlichen Standorten soll weiterhin möglich sein. Impulse für den Bau von Windparks an weniger günstigen Standorten können dagegen reduziert werden. Während die Vergütungssätze an durchschnittlichen Standorten auf heutiger Höhe erhalten werden müssen, ist zu prüfen, ob sie an sehr guten Standorten leicht zurückgefahren werden können.
  • Windenergie Offshore

    Zur Erreichung der Ausbauziele der Bundesregierung (bis 2006 mindestens 500 MW und bis 2010 2000-3000 MW) müssen die Vergütungssätze des EEG und die Degression angepasst werden. Zunächst ist es angesichts des Planungsstandes der Offshore-Windparks notwendig, das Datum für die Inbetriebnahme von Anlagen mit erhöhter Anfangsvergütung bis 2010 zu verlängern. Dies ist für die Zukunft der Offshore-Technik in Deutschland von zentraler Bedeutung. Ob darüber hinaus die Degression in der Anfangsphase ausgesetzt oder gestreckt werden soll, wird gerade geprüft.
  • Fotovoltaik

    Angesichts des in diesem Jahr auslaufenden 100.000 Dächer Programms wird der Ausbau künftig vorwiegend auf das EEG gestützt werden müssen. Dazu wird die Einspeisevergütung im EEG angehoben werden müssen. Außerdem wird geprüft, ob es zur Erschließung hinreichend großer wirtschaftlich nutzbarer Flächen sinnvoll ist, anders als bisher auch Anlagen auf Freiflächen mit über 100 KW in das EEG einzubeziehen. Eine Differenzierung der Sätze sowohl nach Art der Aufstellung als auch nach Anlagengröße bietet sich an.
  • Biomasse

    Erfahrungsbericht, aktuelle Studien und Gespräche mit potentiellen Investoren machen deutlich, dass die Vergütungssätze für große Anlagen wohl auskömmlich sind. Allerdings scheint es notwendig, für kleinere Anlagen weitere Differenzierungschritte und im unteren Bereich eine Anhebung der Vergütung vorzunehmen. Auch könnte es vernünftig sein, eine höhere Einspeisevergütung bei nachgewiesener ausschließlicher Nutzung nachwachsender Rohstoffe zu gewähren.
  • Geothermie

    Das EEG hat erstmals eine Vergütung von Strom aus Geothermie (Tiefen-Erdwärme) aufgenommen. Damit ist die Installation geothermischer Kraftwerke in greifbare Nähe gerückt. Die derzeitigen Vergütungssätze stellen aber offenkundig keinen ausreichenden Anreiz dar. Erfahrungen aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm zeigen, dass die erste Stufe der Differenzierung im EEG (20 Megawatt) zu hoch angesetzt war. Es sollten daher weitere Stufen (etwa bei 7 und 14 Megawatt) mit höheren Vergütungssätzen eingeführt werden, um ausreichende Impulse für die Errichtung der ersten Anlagen in Deutschland zu geben.
  • Wasserkraft

    Im Bereich der Wasserkraft wird geprüft, ob es zur Erschließung des zwischen 5 und 150 Megawatt liegenden bisher nicht erschlossenen Modernisierungspotenzial sinnvoll ist, diese Anlagen ins EEG aufzunehmen.

Das Gesetz muss einfach und eindeutig bleiben

Die Neufassung des Gesetzes muss Klarheit im Bereich der Regel-Energie und der Netzkosten schaffen. Die Transparenz für Verbraucher und Verbraucherinnen muss verbessert werden. Das gleiche gilt für die Wirkungsweise der Clearingstelle.

Und eines muss auch klar bleiben: Das EEG ist keine Gießkanne, die wahllos Geldströme umlenkt und Netzbetreibern wie großen Stromlieferanten zum Vorwand für Preiserhöhungen dienen kann. Derzeit kostet der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch das EEG eine Durchschnittsfamilie etwa 8 Euro im Jahr und diese Summe wird sich nur unwesentlich erhöhen, wenn der Ausbau so zügig voran schreitet, wie dies aus Sicht des Klimaschutzes notwendig ist.

Eine Sonderregelung für energieintensive Betriebe, wie derzeit von manchen gefordert, erscheint angesichts der realen Kosten des EEG nicht erforderlich. Es wäre auch nicht vernünftig, die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausschließlich den Privathaushalten und kleinen Unternehmen aufzuerlegen.