Zur Sanierung des Bundeshaushaltes hat die Bundesregierung im Januar 2006 eine Änderung der Besteuerung von Energieerzeugnissen vorgesehen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes). Eine vorläufige Stellungnahme des SFV ist im Solarbrief 1/06 und im Internet zu finden. Der Regierungsentwurf sah u.a. eine Besteuerung von Biokraftstoffen, z. B. von Pflanzenöl von 15 Cent und Biodiesel von 10 Cent je Liter zum 1. August 2006 vor. Die Bundesregierung erhoffte sich durch die Besteuerung der Biokraftstoffe steuerliche Mehreinnahmen von ca. 2 Mrd. im Jahr 2009.

Nach massiven Protesten - auch über alle Parteigrenzen hinweg - zur vorzeitigen Aufhebung der gesetzlich bis 31.12.2008 festgelegten Steuerbefreiung für Biokraftstoffe wurde am 29.06.2006 folgender "Kompromiss" vom Bundestag verabschiedet:

Die Steuerbegünstigung für die reinen Biokraftstoffe Biodiesel und Pflanzenöl soll von Ende 2009 auf Ende 2011 verlängert werden. Für alle anderen Biokraftstoffe soll sie allerdings Ende 2009 auslaufen. Für reinen Biodiesel soll die Steuer bis Ende 2007 9 Cent pro Liter betragen und dann jährlich gestaffelt auf 45 Cent im Jahr 2012 ansteigen. Reines Pflanzenöl soll bis Ende 2007 steuerfrei bleiben, ab 2008 mit 10 Cent pro Liter besteuert werden. Auch hier soll jährlich gestaffelt im Jahr 2012 die Vollbesteuerung mit 45 Cent pro Liter erreicht sein. In der Landwirtschaft eingesetzte Biokraftstoffe sollen steuerfrei bleiben. Die Steuerentlastung für Biodiesel, der fossilen Kraftstoffen beigemischt wird, soll 2007 wegfallen.

Zur Markteinführung von Biokraftstoffen sieht die Bundesregierung statt der Steuervergünstigung eine Beimischungspflicht vor (s.a. SB 4/05 oder im Internet). Noch in diesem Jahr soll per Gesetz eine Quote für die Beimischung ab 2007 vorgeschrieben werden. Hierzu hat die Bundesregierung bereits im April ein "Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Einführung eine Quotenregelung für Biokraftstoffe" veröffentlicht, in dem folgende Regelungen zu finden sind:

Ab 2007 soll zu Diesel ein Anteil von 4,4 Prozent und zu Kraftstoff für Ottomotoren ein Anteil von 2,0 Prozent an Biokraftstoffen zugemischt werden.

Der SFV ist grundsätzlich für die Besteuerung aller Energiearten. Eine Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung sollte es aber für alle Biokraftstoffe noch so lange geben, bis sie sich am Markt etabliert haben und konkurrenzfähig geworden sind. Haben sich die Biokraftstoffe noch nicht am Markt etabliert, so ist eine Umstellung auf die geplante Beimischungspflicht problematisch: der Aufbau von dezentralen Strukturen der Biokraftstoffproduktion durch Landwirte und Stadtwerke droht zu erliegen, regionale wirtschaftliche Impulse werden ausbleiben. Gewinner wird wieder die Mineralölindustrie, als vorrangiger Abnehmer der Biokraftstoffe sein. Das von dem SFV geforderte Ziel einer dezentralen und somit auch unabhängigeren Energieversorgung wird untergraben.

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