Nachteilige Rückzahlungsklauseln im Einspeisevertrag der Stadtwerke Münster

Der Solarenergie-Förderverein warnt vor der Unterzeichnung des Einspeisevertrags der Stadtwerke Münster vom 19.06.2001. Dieser Vertrag enthält unter § 7 Vergütung und Abrechnung der eingespeisten Energie drei versteckte Rückzahlungsklauseln, die den PV-Anlagenbetreiber unangemessen benachteiligen.

In Absatz 2 findet sich folgende Bestimmung:

(Satz 1) Sollten sich die Entgelte nach Absatz 1 nachträglich aus rechtlichen Gründen als anpassungsbedürftig erweisen, passen sich die nach diesem Vertrag zu zahlenden Entgelte für die betreffenden Zeiträume entsprechend an.
(Satz 2) Sollten sich die Entgelte nach Absatz 1 nachträglich aus rechtlichen Gründen als unwirksam erweisen, gelten für die betreffenden Zeiträume als Entgelte die beim Netzbetreiber durch diese Einspeisung konkret vermiedenen Strombezugskosten.
(Satz 3) In den Fällen der Sätze 1 und 2 erfolgt zwischen den Vertragspartnern ein entsprechender finanzieller Ausgleich.

In Absatz 3 findet sich folgende Bestimmung:

Sollte nachträglich festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Vergütung nach dem EEG in der Vergangenheit nicht vorgelegen haben, bestimmt sich die finanzielle Rückabwicklung der Einspeisevergütung analog gemäß Absatz 2 Satz 1 bis 3.

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