Es ist schon mal ein Meister vom Himmel gefallen...
Was Bauherren über Sicherheitsbestimmungen bei der Installation von PV-Anlagen wissen müssenvon Susanne Jung
Jedes Jahr verunglücken in Deutschland ca. 150.000 Arbeiter bei Bauarbeiten
mehr oder weniger schwer, ca. 100 davon tödlich (Arbeitsunfallstatistik 2003
des Hauptverbandes der gewerbl. Berufsgenossenschaften). Der Bausektor ist damit
der Bereich mit den meisten Unfall- und Todesopfern. Die häufigsten Unglücke
passieren beim Absturz von Dächern, Leitern und Gerüsten. Diese alarmierende Information sollte Solarinstallateure dringend zur Vorsicht mahnen. Denn - viel zu häufig werden die Gefahren auf dem Dach falsch eingeschätzt. Dabei kann es so schnell gehen: eine kurze Unaufmerksamkeit bei einem unter Zeitdruck ausgeführten Auftrag, ein nicht durchtrittsicheres oder nasses Dach, eine vermooste Dachkante.... Dass Schwindelfreiheit und Dacherfahrung bei weitem nicht ausreichen, wird einigen Installateuren erst nach einem dramatischen Unfall bewusst. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich über sicherheitstechnische Bestimmungen zu informieren und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Bauherren glauben sich aus der Verantwortung, wenn der Auftrag zur Installation der Solaranlage an einen Elektrofachbetrieb übergeben wurde. Der Fachbetrieb ist ihrer Meinung nach allein für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich und in den Berufsgenossenschaften hinreichend versichert. Dass jedoch auch Bauherren vor Ort Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen tragen, ist vielen unbekannt und soll deshalb Thema der nachfolgenden Ausführungen sein. | Mutig?
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Pflichten des Bauherren
Es gehört nicht nur zu den Pflichten eines Bauherren, die Voraussetzungen an der baulichen Anlage zu schaffen, damit Solarinstallateure die "ihnen obliegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten" erfüllen können (siehe Baustellenverordnung § 2 und § 3 sowie DIN 1961 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, § 4).
In den Landesbauordnungen der Bundesländer ist zusätzlich verankert, dass Bauherren "im Rahmen ihres Wirkungskreises" dafür verantwortlich sind, öffentlich- rechtliche Vorschriften einzuhalten. Diese Verantwortung erstreckt sich auf eine sogenannte Überwachungspflicht im Rahmen ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten.
In der nachfolgenden Darstellung wollen wir deshalb Bauherren eine Hilfestellung geben, wie sie dieser Verantwortung gerecht werden können.
Wie sollten Sie vorgehen?
1. Keine Installation sollte starten, bevor mit dem Installateur nicht über Sicherheitsfragen gesprochen wurde. Deshalb finden Sie eine Checkliste, mit deren Hilfe Sie Sicherheitsvorkehrungen mit dem Installateur abklären und schriftlich vereinbaren können.
2. Sprechen Sie Ihren Solarinstallateur darauf an, dass bereits in der Planungsphase der Solaranlage Vorkehrungen getroffen werden können, die bei Installation und Wartung der Solaranlage kostensparend und effektiv zur Sicherheit beitragen. Dies wären zum Beispiel:
- Einplanung von Wartungsgängen zwischenden Modulen oder Wahl von begehbaren Solarmodulen,
- Installation der Solarmodule nicht bis zum äußersten Dachrand (auch zur Vermeidung extremer Windbelastung),
- Verwendung verschaltungsfreundlicher Systeme.
3. Wenn Sie während der Installation der Solaranlage anwesend sind, so können Sie die Einhaltung wichtiger Sicherheitsbestimmungen überwachen. Einen Überblick zu grundsätzlichen Bestimmungen, die für Sie leicht einzusehen und zu beurteilen sind, finden Sie in der folgenden Übersicht.
Natürlich ist neben dem Bauherren in erster Linie der Installateur verpflichtet, sich umfassend über alle gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Dacharbeiten und Elektroinstallationen zu informieren. Ein Überblick zu Gesetzen und Verordnungen sowie Kontaktadressen der Berufsgenossenschaften ist am Ende des Artikels zu finden.
Die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen im Überblick
1. AbsturzsicherungenAbsturzsicherungen werden immer in Abhängigkeit von Dachneigung und Absturzhöhe vorgeschrieben. Ab einer Absturzhöhe (Traufhöhe bzw. Arbeitsflächenhöhe) von 3 m sind Schutzeinrichtungen zwingend vorgeschrieben (Bild 1). Es ist deshalb empfehlenswert, sich vorweg über diese wesentlichen Abmessungen des Hauses bzw. über die Höhe der Arbeitsfläche zu informieren. |
a) SeitenschutzSeitenschutz-Einrichtungen werden bei Flachdächern und Dächern bis 20° Neigung eingesetzt. Die Höhe des Seitenschutzes muss mind. 0,95 cm - also bis zur Gürtellinie des Arbeiters - betragen (siehe nebenstehendes Bild 2). b) Fanggerüst/Schutzwand/ GerüstBei Arbeiten auf einer Dachfläche mit einer Neigung > 20° bis </=60°, einer Absturzhöhe von über 3 m und im Randbereich des Daches (ab 1 m) müssen Fanggeräte (Bild 3), Schutzwände (Bild 4) oder Arbeitsgerüste (Bild 5) vorhanden sein. Der zulässige Arbeitsbereich ergibt sich aus Bild 4. Wichtig: Arbeiter, die Schutzwände anbringen, müssen Anseilschutz benutzen. c) AnseilschutzEin Anseilschutz ist bei der Installation von Absturzeinrichtungen sowie bei Nichtvorhandensein von Absturzeinrichtungen aus arbeitstechnischen Gründen zu verwenden (z. B. wenn für die Dacharbeiten weniger als 2 Personentage - 2 Personen arbeiten 1 Tag bzw. 1 Person 2 Tage - benötigt werden). Der Anseilschutz (Bild 6) sollte immer zum Ortgang eines Steildaches möglichst oberhalb des Benutzers, an tragfähigen Bauteilen bzw. Anschlagpunkten befestigt werden. Das Verbindungsmittel (Seil/Band) muss bei Benutzung straff gehalten werden. Die Seile und Bänder dürfen nicht über scharfe Kanten gezogen, nicht geknotet oder behelfsmäßig verlängert werden.
2. Leiterna) Anlegeleitern (am Haus)Anlegeleitern dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 7 m über der Aufstellfläche liegt. Bei einem Standplatz ab 2 m Höhe dürfen nur Arbeiten geringen Umfanges ausgeführt werden, bei denen Wichtiger Hinweis: Wenn Solarmodule über 10 kg schwer oder über 1 m² groß sind, dürfen sie nicht über Leitern, sondern nur über Schrägaufzüge auf das Dach transportiert werden. b) Auflageleitern (auf dem Dach)Dach-Auflageleitern dürfen:3. DachdeckerstuhlFür Arbeiten auf mehr als 45° geneigten Dächern sind zusätzliche, besondere Arbeitsplätze zu schaffen und zwar unabhängig von den erforderlichen Absturzsicherungen. Dachdeckerstühle müssen eingerichtet werden. (Bild 9) Folgende Regeln sind zu beachten: 4. Arbeiten auf nicht durchtrittsicheren Dächern und BauteilenDa Wellplatten aus Asbestzement, Faserzement oder Kunststoff nicht durchtrittsicher sein können, müssen Lauf- und Arbeitsstege (siehe Bild 10) eingerichtet werden, die mit Trittstufen gegen Verrutschen versehen sind. |
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5. BrandschutzWenn auf dem Dach Lötgeräte eingesetzt werden, muss ein Feuerlöscher vorhanden sein (ABC-Löscher mit Löschpulver). |
6. GlasWenn Solarmodule nicht trittfest sind, darf kein mechanischer Druck auf die Glaskörper ausgeübt werden. Es kann zu Schnittverletzungen kommen. |
7. Gefahrenbereiche absichernBereiche, in denen Personen durch herabfallende Gegenstände gefährdet werden können, müssen abgesperrt oder durch Warnposten gesichert werden. |
Leistung der Anlage: kW (Kilowatt)
Dachneigung: Flachdach
<20°
>20° - 60°
>60°
Absturzhöhe bei Installation:
>3 Meter
Dachbeschaffenheit:
Trittsicher
Durchtrittsgefährdet (z. B. Wellplatten aus Asbestzement, Faserzement, Kunststoff).
Name
Name
Checkliste - Sicherheit bei der Installation von PV-Anlagen auf Dächern
(mit Eingabefelder zum späteren Ausdrucken über Ihren Browser)
Nachtrag vom 16.11.2010: Zustand der Dachlatten geprüft (Astlöcher, Verrottung)Sicherheitseinrichtungen
Bereitstellung:
vom Installateur bereitgestellt und im Installationspreis
enthalten.
vom Installateur bereitsgestellt
Zusatzkosten in Euro
vom Bauherrn nach Absprache bereitgestellt.
Absturzsicherung - ist ab 3 m Absturzhöhe zwingend!Im Einzelnen: Bemerkungen Anlegeleiter / Auflageleiter mit Sicherung
Verwendung eines Schrägaufzugs
Dachdeckerstuhl bei Dächern über 45 ° Neigung
Arbeitsstege bei nicht durchtrittsicheren Dächern
Brandschutz: ABC-Feuerlöscher
Trittfeste Solarmodule (Sicherheitsglas)
Wartungsgänge bei Installation vorgesehen
Weitere Maßnahmen
Seitenschutz
Fanggerüst/Schutzwand
Anseilschutz Arbeitsgerüst
Dachdeckerstuhl
Installationsbetrieb:
Bauherr: Straße
Straße
Ort/PLZ
Ort/PLZ Unterschrift
Unterschrift Datum
Datum
Überblick zu Gesetzen, Vorschriften und Regeln für Installateure
(bish. ZH 1/709), April 1998
Umfassende Informationen erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften!
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