Handel mit Ökostrom ist keine Förderung

Das von der Naturstrom AG und den Stadtwerken Schönau angewendete Verfahren, bei dem der Erzeuger von Solarstrom nicht nur vom Netzbetreiber die 99 Pf/kWh erhält, sondern zusätzlich noch vom Ökostromhändler einen weiteren Betrag, scheint zu beweisen, dass sich die Wirkungen von zwei Förderprogrammen doch addieren lassen. Aber hier handelt es sich nicht um ein "Förderprogramm".
Im Gegenteil, der Naturstromkunde wird nicht gefördert, sondern er zahlt drauf.