Wer zahlt den Anschluss von Windanlagen ans Netz? Der SFV zu einer Fragestellung der Clearingstelle

vom 20.12.2000 (überholt)


Sehr geehrte Umweltfreunde,

die Betreiber von Stromnetzen verlangen oft, dass die gesamte neu zu verlegende Leitung, Transformatoren usw. , mit der eine Windanlage oder eine freistehende Solaranlage an das bestehende Stromnetz angeschlossen wird, vom Anlagenbetreiber zu bezahlen sind.
Dieses Ansinnen entspricht nach Auffassung des SFV nicht dem Sinn des EEG.
Wir stehen auf folgendem Standpunkt:
Der Netzbetreiber muss nach § 10 des EEG selber den Ausbau seines Netzes bezahlen.
Zum Ausbau gehört nicht nur eine Verstärkung bereits vorhandener Netzteile, sondern auch die Vergrößerung des Netzes durch neue Stromleitungen, Transformatoren usw. , an die später weitere Kunden oder Einspeiser angeschlossen werden können.
Alle Teile der neu zu verlegenden Leitung, soweit sie in das Eigentum des Netzbetreibers übergehen, gehören auf jeden Fall zum Netzausbau und sind vom Netzbetreiber zu bezahlen.
Außerdem sind vom Netzbetreiber auch die Teile der neu zu verlegenden Leitung und sonstiger Anlagenteile zu bezahlen, soweit sie funktionell geeignet sind, zukünftig weitere Einspeiser oder Stromkunden mit dem Netz zu verbinden.
Wir bitten um Auskunft, ob an einem Rechtsgutachten zur Begründung der dargestellten Rechtsauffassung Interesse besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf von Fabeck