Datum: 14.11.2002

Pflanzenöl, der umweltfreundliche Kraftstoff


Öle aus Pflanzen, zum Beispiel aus Raps oder Sonnenblumen können relativ unproblematisch als Treibstoff in Pkw eingesetzt werden. Der Gesetzgeber hat für die Markteinführung dieses umweltfreundlichen Kraftstoffes eine Steuerbegünstigung bis zum 31.12.2008 beschlossen (siehe unten). Etliche Fahrzeuge verschiedener Hersteller fahren bereits seit längerem mit Pflanzenöl. Auch der Geschäftsführer des SFV Wolf von Fabeck sammelt zur Zeit Erfahrungen mit dem Einsatz von Pflanzenöl als Kraftstoff.

Zweites Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes
und anderer Gesetze vom 23.07.2002     Auszug
 

BGBL I 2002 Nr.52 vom 29.07.2002
Artikel 1          Änderung des Mineralölsteuergesetzes
 
Das Mineralölsteuergesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBI. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169  2000 I S.147) zuletzt geändert durch Artikel 111 der Verordnung vom 29 Okt. 2001 (BGBI. I S. 2785) wird wie folgt geändert:

1) Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert
 

a) Nach § 2 wird folgende Angabe hinzugefügt: "§ 2 a Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe."

b) Nach § 7 wird folgende Angabe eingefügt: § 7 a Einlagerer, Erlaubnis"


2) In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 5 eingefügt: "5. für 1000 kg anderer als in Nummer 4 genannten Schweröle 130,00 Euro
 

3) Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: "§ 2a Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe
(1) Die Steuersätze nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.1 sind bis zum 31. Dezember 2008 in dem Umfang ermäßigt, in dem die dort genannten Mineralöle nachweislich Biokraftstoffe enthalten.

(2) Biokraftstoffe sind Energieerzeugnisse ausschließlich aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001 (BGBI. I S. 1234) ohne die in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 der Biomasseverodnung genannten Stoffe. Energieerzeugnisse, die anteilig aus Biomasse im Sinne von Satz 1 hergestellt wurden, gelten in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoffe. Pflanzenölmethylester gelten als Biokraftstoffe.

(3) Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesminissteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit alle zwei Jahre, erstmals zum 31. März 2004, dem Bundestag einen Bericht über die Markteinführung der Biokraftstoffe und die Entwicklung der Preise für Biomasse und Rohöl sowie der Kraftstoffpreise vorzulegen und darin gegebenenfalls eine Anpassung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe an die Marktlage vorzuschlagen."