Vorsicht beim Abschluss von Netznutzungsvertraegen

vom 07.07.2000


Durch Zufall wurden wir auf ein Problem aufmerksam, das im Zusammenhang mit dem Abschluss von Netznutzungsvertraegen entstehen kann.


*** Wann wird der Abschluss eines Netznutzungsvertrages relevant?

Einen solchen Netznutzungsvertrag muss derjenige abschliessen, der nicht von seinem lokalen Energieversorgungsunternehmen, das auch gleichzeitig Netzbetreiber ist, Strom bezieht.

Wer sich fuer den Strombezug von einem Dritten entschliesst, z.B. grünen Strom kaufen will, wird feststellen, dass er nicht nur den Stromlieferungsvertrag bei dem Dritten unterschreiben soll, sondern auch einen Vertrag mit dem lokalen Netzbetreiber.

Die oft anzutreffende Verwunderung ist nachvollziehbar. Allerdings ist es korrekt, dass hier ein Netznutzungvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden muss, denn schliesslich nutzt der Stromlieferant dessen Netz, um Ihnen den Strom zu liefern.


*** Rolle der Stromlieferer bei dem Netznutzungsvertrag

In den meisten Faellen bieten die Stromlieferer an, den alten Stromlieferungsvertrag im Namen des Kunden zu kuendigen und im Namen des Kunden den Netznutzungsvertrag abzuschliessen. Grundsaetzlich stellt dies eine Hilfe dar.

Notwendig ist dabei auch die Vollmachtserteilung, denn eine Kuendigung im Namen einer anderen Person kann nur durch Vorlage der Originalvollmacht wirksam ausgeuebt werden.

Problem: Netznutzungsvertraege sind oft im Hinblick auf einen Einspeisevertrag problematisch:
Durch Zufall haben wir feststellen duerfen, dass das eine oder andere Stadtwerk ueber den Netznutzungsvertrag Fragen der Einspeisung regeln wollte.
Dies ist unsinnig: Bei der Stromeinspeisung handelt es sich nicht um eine Netznutzung. Schon recht muessen Sie dafuer kein Netznutzungsentgelt zahlen.
Der Netznutzungsvertrag sollte auch nicht wesentliche Bestandteile des Einspeisevertrages enthalten, da die Netznutzungsvertraege und damit auch diese wesentlichen Bestandteile des Einspeisevertrages leicht gekuendigt werden koennen.


*** Wie können Sie sich schützen?

Da oft der Stromlieferer eine umfassende Vollmacht verlangt, rät unsere Rechtsberaterin, Frau Dr. Bönning:

Machen Sie entweder den Stromlieferer schriftlich darauf aufmerksam, daß Sie den durch die Solaranlage erzeugten Strom einspeisen und dafuer einen Stromlieferungsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen haben oder abschliessen wollen. Der Stromlieferer solle deshalb darauf achten, mit dem Abschluss des Netzungsvertrages keine Fragen der Einspeisung zu regeln.

Sie koennen aber auch die Vollmacht ausdruecklich hinsichtlich der reinen Netznutzung begrenzen. Fordern Sie deshalb eine praezise Vollmacht, wenn Sie eine solche zunaechst nicht erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck