Aus dem SFV-Archiv:

Kommentar

vom 16.01.2001


Die Anlagen zum Vertragstext werden verzeichnet. Auch hier möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß man sich grundsätzlich die Anlagen immer einmal durchlesen sollte und hinsichtlich der Bereiche, die für anwendbar erklärt worden sind, am besten die Anlagen auch zwei Mal liest.