Aus dem SFV-Archiv:

Kommentar

vom 16.01.2001


Zu der Regelung unter 10.3 sei angemerkt, daß mit dem Vertrag natürlich alle anderen Verträge für die Einspeisung an der Einspeisestelle, die zuvor mit RWE Net und dem Anlagenbetreiber geschlossen wurden, enden. Dies ist meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit, da der Vertrag einen anderen Einspeisevertrag oder eine ähnliche Vereinbarung ersetzt. Wer jedoch nach einem alten Vertrag von seinem Stadtwerk, das den RWE Net AG-Vertrag nutzt, eine höhere Einspeisevergütung verlangen kann, sollte sich sehr gut überlegen, ob er diesen Vertrag austauscht.