Aus dem SFV-Archiv:

Kommentar

vom 16.01.2001


Diese Vertragsformulierung springt aus dem ansonsten positiven Vertrag heraus.
Die Klausel ist meines Erachtens von dem Motto geprägt: "Vogel friß oder stirb." Lieber hätte ich sicherlich diese Klausel gestrichen. Im Endergebnis meine ich jedoch, mit dieser Klausel könnte man leben. Zum einen besteht bei RWE Net AG ein gerechtfertigtes Interesse daran, technische Bedingungen über die Vertragslaufzeit hinweg abzuändern und damit auch zu bewirken, dass diese geänderten Bestimmungen Einfluß auf den Vertragstext haben. Wenn diese geändert werden, so begrüße ich es, wenn der Netzbetreiber den Solaranlagenbetreiber von sich aus informiert. Der Einspeiser muss sich nicht selbst darum kümmern.
Problematisch würde diese Regelung, wenn damit die Vertragsdauer oder die Höhe der Einspeisevergütung unterlaufen würde. Beides ist jedoch an anderer Stelle sehr positiv geregelt. Meines Erachtens gehen diese Regelungen vor. Darüber hinaus muss man auch feststellen, dass durch 8.1 nicht die ganze AVBEltV etc.
Anwendung findet. Nur dort, wo in anderen Vertragspassagen diese Bestimmung für anwendbar erklärt wurde, können Änderungen auch auf den Vertragstext Einfluß haben. Die von manchen geäußerte Befürchtung, durch die Klausel könne der ganze Vertrag ausgehebelt werden, teile ich deshalb nicht. Unschön formuliert ist Klausel allemal.

Anmerkung des Solarenergie-Fördervereins: Nimmt man die hier gewählte Formulierung wörtlich, so kann RWE jederzeit jeden beliebigen Punkt des abgeschlossenen Vertrages nachträglich beliebig abändern, und dem Einspeiser bleibt dann nur noch die Möglichkeit der Kündigung - die er ohnehin nach 10.1 jederzeit hat. Diese Lesart verstößt jedoch nach Auffassung von Frau Dr. Bönning so eklatant gegen den Sinn eines Vertragsabschlusses, dass sie rechtlich ohne Belang ist. Dennoch verbleibt beim Leser ein Gefühl der Verunsicherung - und dies ist seitens des RWE offenbar so gewollt. Auch wenn Frau Dr. Bönning keine Möglichkeit sieht, diesen Punkt aus dem Vertragswerk zu streichen, so wird der SFV dennoch diese Vertragsformulierung als Beispiel für die Verunsicherungstaktik der RWE Net bei jeder Gelegenheit in die Öffentlichkeit bringen.