Der Zubau neuer Wind- und Solaranlagen betrug im Jahr 2012 insgesamt 12 GW. Im Jahr 2015 betrug er nur noch 5 GW (die Zubauleistung von Wind und Solar jeweils addiert)

Der Zubau nahm somit nicht schneller, sondern nur noch langsamer zu.

Zubau an Solar- und Windanlagen
Zubaugrafik Wind u Solar

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Ursächlich für die Verlangsamung des Wachstums der Erneuerbaren Energien ist das vom BMWi formulierte EEG 2017 durch den sogenannten "atmenden" Deckel" in § 46a Absatz 2 für die Windenergie und § 49 Absatz 2 für die Solarenergie. Der "atmende Deckel" ist eine Regelung, mit der die gesetzliche Einspeisevergütung für Wind- und Solarenergie um so stärker abgesenkt wird, je mehr Wind oder Solaranlagen ihre jeweiligen jährlichen Zubaugrenzen von 2,5 GW überschreiten. Ein widersinniges Förderverfahren, bei dem jeder Erfolg durch Kapitalentzug bestraft wird.

Darüber hinaus und grundsätzlich stellen die vom BMWi formulierten Obergrenzen für den jährlichen Ausbau von Wind- und Solaranlagen einen eklatanten Verstoß gegen die Forderung der Pariser Klimakonferenz zu vermehrten Anstrengungen bei der Dekarbonisierung dar.