m 28.06.2012 wurde im Bundestag wieder einmal eine Novelle des EEG verabschiedet - die vierte in einer Folge von Novellen, mit deren Hilfe die jeweilige Bundesregierung versucht, durch zusätzliche Absenkungen der Einspeisevergütung das Wachstum der Solarenergie zu bremsen. Wie es zu diesen Novellen kommt? Das Muster ist mit geringen Variationen jeweils das gleiche:

Das Umweltministerium entscheidet (sicherlich nach Absprache mit anderen Institutionen), welches Wachstum die Solarenergie haben soll und beauftragt eine Gruppe von Wissenschaftlern, dazu eine „Leit-Studie“ zu erstellen. Diese Studie bestätigt dem Ministerium sodann, dass und warum die vom Ministerium festgesetzte Wachstumsrate machbar und vernünftig erscheint und nennt dafür wissenschaftliche Gründe.

Ein (tatsächliches) Beispiel für solch eine Begründung aus dem Jahr 2005: "Die Photovoltaik hatte in den letzten Jahren ein rasantes Wachstum zu verzeichnen. Ende 2004 betrug die installierte Leistung 860 MWp, davon wurden allein in 2004 etwa 450 MWp errichtet. Eine Fortsetzung dieser Wachstumsentwicklung (Durchschnitt des Marktwachstums im Jahrzehnts 1994 - 2004 rund 46 %/a; im letzten Jahr Verdopplung) über einen längeren Zeitraum ist in Deutschland nicht vorstellbar (...) Für den deutschen Markt wird deshalb von einem stabilen aber nicht mehr deutlich weiter wachsenden PV-Markt ausgegangen." (Hervorhebung durch SFV)

Dieses fast unglaubliche Zitat stammt aus der BMU-Studie: „Vergütungszahlungen und Differenzkosten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Studie wurde im Auftrag des BMU erstellt vom: DLR – Institut für Technische Thermodynamik, Abt. Systemanalyse und Technikbewertung, Stuttgart, Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, Stuttgart und vom Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie, Wuppertal. Sie wurde im Dezember 2005 veröffentlicht.

Schon damals hat der SFV gegen diese realitätsfremde Studie protestiert. Unser Protest „Nullwachstum für Photovoltaik“ ist noch heute unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/zuwachsz.htm oder auf S. 12 des Solarbriefs 1/06 nachzulesen.

Die Erstellung einer solchen Studie dauert etwa ein Jahr. Schon bei Veröffentlichung der Studie zeigt sich, dann, dass die Solarenergie im Vergleich zum Ergebnis der Studie erheblich schneller gewachsen ist.
Anstatt das gute Ergebnis zu begrüßen, es auszubauen und energiewirtschaftlich zu nutzen, überlegt man nun fieberhaft, was zu tun ist, damit die Wirklichkeit nicht länger vom Plan abweicht und korrigiert nach.
Die erste Nachkorrektur erfolgte mit der Erfindung des „atmenden Deckels“ (§ 20 Absatz 2a EEG 2009). Man könnte ja die Einspeisevergütung als Stellschraube verwenden. Man gibt einfach einen Wachstumspfad vor und versucht, seine Einhaltung durch Kapitalentzug zu erzwingen. Und ohne dass es jemand recht bemerkte, hatte der Gesetzgeber aus dem erfolgreichen Prinzip der verlässlichen Einspeisevergütung eine Art Quotensystem mit den bekannten Nachteilen gemacht. So wurde die Einspeisevergütung nicht mehr nach einem vorhersehbaren Plan (jedes Jahr 5 Prozent weniger), sondern mehr oder weniger willkürlich immer weiter abgesenkt.

Zur Begründung heißt es regelmäßig, die Einspeisevergütung würde sonst unbezahlbar, und dann würde die Stromwirtschaft eine Pressekampagne entfesseln, die der Solarenergie wirklich schaden würde - und das müsse unbedingt vermieden werden.

So weit also das Verfahren, nach dem das solare Wachstum in Deutschland gebremst wurde und wird.
Bei einem solchen Satz kommen leicht Missverständnisse auf, deshalb Schritt für Schritt: Vom Jahr 2009 zum Jahr 2010 wuchs die jeweils neu installierte Menge von 3,94 GW auf 7,4 GW. Das Wachstum der PV-Installationen betrug somit 88 Prozent. Vom Jahr 2010 zum Jahr 2011 wuchs die neu installierte Menge von 7,4 auf 7,5 Prozent. Das Wachstum betrug also nur noch knapp über 1 Prozent.

Das Wachstum wurde zwischen 2010 und 2011 von 88 Prozent auf 1 Prozent heruntergebremst. Man kann also guten Gewissens von einer Vollbremsung sprechen.

Doch diese Vollbremsung genügt der Regierung noch nicht. Die Solarenergie soll den Rückwärtsgang einlegen. Nicht mehr, sondern weniger Solaranlagen sollen jährlich gebaut werden.

Energietechnisch notwendig wäre jetzt eigentlich die Integration der Solarenergie in das Stromversorgungssystem. Und damit kommen wir zum entscheidenden Punkt. Eine solche Umstellung der Energieversorgung verlangt eindeutige politische Vorgaben und schmerzhafte Entscheidungen. Sie verlangt eine kontinuierliche Ausgliederung der nur langsam regelbaren Grundlastkraftwerke aus dem Kraftwerkspark sowie den energischen Ausbau dezentraler Stromspeicher, wie im vorhergehenden Beitrag beschrieben.

Der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgesehene Ausbau der Fernleitungsnetze stellt dagegen für die Integration wachsender Mengen von Solarenergie in die Energieversorgung überhaupt keine Lösung dar, denn Solarstrom kann nicht für die Nacht verfügbar gemacht werden, indem man ihn durch Fernübertragungsleitungen quer durch ganz Europa hin- und herschiebt.

Anstatt nun endlich die ausstehenden Entscheidungen zu treffen und Sorge dafür zu tragen, dass die unerwartet zur Verfügung stehenden wachsenden Solarstrommengen weiter wachsen können und zum Schutz des Klimas in die Energieversorgung integriert werden, bremst die Bundesregierung durch noch härtere Absenkungen der Einspeisevergütung weiter das solare Wachstum.

Diesmal ist nicht einmal mehr die übliche Begründung stichhaltig, die Einspeisevergütungen würden für die Stromkunden unbezahlbar, denn für die kWh Solarstrom erhält der Betreiber einer neuen Solaranlage bereits schon jetzt weniger Geld, als der Strom aus der Steckdose kostet.

Vernünftige Erklärungen für das Verhalten der Bundesregierung finden wir nicht mehr. Hin- und Hergerissen zwischen den Interessen der Energiewirtschaft und dem Schutzinteresse der Bevölkerung vor den klimaschädlichen Auswirkungen der fossilen Stromerzeugung hat sich die Regierung gegen ihre eigene Bevölkerung entschieden. Unser Vorwurf lautet, die Bundesregierung hat nicht nur keinen Plan zum Schutz der Bevölkerung vor dem Klimawandel. Sie zerstört sogar hoffnungsvolle technisch-wirtschaftliche Ansätze, die dem Klimawandel entgegenwirken könnten. Damit setzt sie sich dem schwerwiegenden Vorwurf aus, den gebotenen Schutz von Leben und Gesundheit ihrer Bürger (Art. 2 Abs. 2 GG) zu missachten.

Die Verzögerung des solaren Ausbaus wäre verfassungsrechtlich allenfalls noch dann vertretbar, wenn sie die zwingende Voraussetzung dafür wäre, auf andere Weise mit einem besseren Verfahren eine umso schnellere Bekämpfung des Klimawandels zu ermöglichen. Doch das wird vom Gesetzgeber an keiner Stelle behauptet und ist auch nicht erkennbar. Selbst wenn man den Plänen eines europaweiten Supergrids eine gewisse Realisierungschance zuerkennen würde (der SFV tut das nicht), selbst dann ist es nicht erforderlich, den solaren Ausbau auf heimischen Dächern, Fassaden und Freiflächen zur reduzieren.

Das Vorgehen der Regierung gegen die Solarenergie dient somit nicht dem Klimaschutz, sondern sabotiert ihn.

Ein weiterer gravierender Nachteil der gesetzlichen Regelung muss hier ebenfalls erwähnt werden: Der immer fester zugedrückte atmende Deckel versucht nicht etwa nur die jährliche Ausbaumenge konstant zu halten, sondern sie sogar von 7,5 Gigawatt im Jahr 2011 auf weit unter die Hälfte abzusenken, was einen Eingriff in den Bestand der Installationsbetriebe bedeutet. Eine Halbierung der jährlichen Zubaumenge führt dazu, dass etwa die Hälfte der Installationsbetriebe nicht mehr benötigt und damit in die Pleite getrieben wird. Diese Folge ist im Vermittlungsausschuss ausführlich diskutiert worden, hat aber dennoch nicht zu einer Beendigung der weiteren Vergütungsabsenkungen geführt. Dass in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss einige kleine Verbesserungen gegenüber der nie zum Gesetz gewordenen EEG-Novelle vom 20. März 2012 erreicht wurden, sollte nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass die jetzt in Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle wiederum schlechtere Bedingungen für die Photovoltaik bietet als das derzeit noch geltende EEG. Mit der vom Bundesrat abgelehnten Novelle darf man sie nicht vergleichen, denn die ist wegen des Bundesratseinspruchs niemals in Kraft getreten.

Die Tatsache, dass bei der Abstimmung im Bundestag sowohl die Grünen als auch die SPD den Verschlechterungen gegenüber dem bisher gültigen EEG zugestimmt haben (die Linken haben sich der Stimme enthalten) lässt die Frage aufkommen, welche Rolle sie der Solarenergie zusprechen und wie sie dem deutschen Solarhandwerk in seiner verzweifelten Situation helfen wollen.