In einer hervorragenden Ansprache zum Jubiläum der deutschen Umweltstiftung Ende 2016 hat der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler in deutlichen Worten den deutschen Klimaschutzplan 2050 im Vorfeld der Klimakonferenz in Marrakesch kritisiert: "Für den interessierten Zeitungsleser war der Entstehungsprozess eher schmerzhaft zu beobachten, wie da ein beachtlicher Ehrgeiz der Umweltministerin in den Mühlen der Ressortabstimmung so geschliffen wurde, bis am Ende nur noch ein Plan übrigblieb, der nicht mehr ehrgeizig, sondern nur noch geizig ist - geizig an politischem Mut und echter Innovationskraft." Soweit eine ungewöhnlich scharfe Kritik aus dem Mund eines ehemaligen Bundespräsidenten. Doch eine Verletzung des rechtsverbindlichen Pariser Klima-Abkommens vom Dezember 2015 ist daraus noch nicht abzulesen.

Die Zielsetzung des Pariser Klimavertrages ist nicht eine bestimmte Temperaturgrenze und keine feste Jahreszahl, sondern die gegenseitige Verpflichtung der Staaten, jede sich bietende Gelegenheit für eine zeitnahe globale Dekarbonisierung zu nutzen. Der volle Vertragstext ist nur wenigen Menschen bekannt und auch nicht leicht verständlich. So konnte es kommen, dass die jämmerlichen Zielsetzungern im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung nicht als Verletzung des Pariser Klimavertrages erkannt wurden. Dass die Bundesregierung dann auch noch die Befolgung des eigenen ungenügenden Planes durch die eigene Gesetzgebung sabotiert, stellt einen noch groteskeren Völkerrechtsverstoß dar. In seiner Verlogenheit und Hinterhältigkeit übertrifft er die von Donald Trump offen angekündigte Kündigung des Pariser Abkommens.

Eine große Zahl nachdenklicher Bundesbürger kann sich einen so unverblümten Verstoß der eigenen Regierung gegen das Völkerrecht nicht vorstellen. Es bedarf dazu des Gutachtens eines mit dem Völkerrecht und Umweltfragen vertrauten Juristen.

Uns, die wir schon lange nach Möglichkeiten Ausschau halten, wie wir den himmelschreienden Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben, Gesundheit und das ökologische Existenzminimum vor das Bundesverfassungsgericht bringen können, hilft zunächst die Erkenntnis wenig, dass es sich um einen Völkerrechtsverstoß handelt, denn das Bundesverfassungsgericht ist nicht zuständig für Klagen gegen die Verletzung internationaler Verträge. Allenfalls könnte der Nachweis, dass die Bundesregierung gegen die international bekräftigte Bestätigung der IPCC-Warnungen verstößt, die Tatsachenfeststellung bei einer solchen Klage erleichtern. Das Gutachten könnte aufzeigen, in wiefern noch nicht einmal die weltweit anerkannten IPCC-Warnungen beachtet werden.

Aber es gibt möglicherweise eine bessere Verwendung für solch ein Gutachten:

Die Empörung unter den Ländern, die schon jetzt vom Klimawandel furchtbar gebeutelt werden - sei es, dass bei ihnen Wälder, Steppen und landwirtschaftliche Ernten vertrocknen und verbrennen oder dass die Küstenregionen immer öfter Überflutet werden - und die miterleben, wie die deutsche Automobilindustrie oder die Energiewirtschaften Deutschlands und Polens aus kurzsichtigen betriebswirtschaftlichen Erwägungen den volkswirtschaftlich und existenziell für die Menschheit verheerenden Klimawandel weiter vorantreiben, ist groß. Außerdem gibt es in diesen schwer geschädigten Ländern keine Braunkohle- oder Automobil-Lobby, die die wirtschaftlich irrational agierenden Regierungen in Europa verteidigen würden. Deshalb gibt es vereinzelt schon heute Klagen in anderen Ländern, die entweder die eigenen Regierungen oder aber Regierungen und Unternehmen in den Industriestaaten zu einem deutlich ambitionierteren Klimaschutz zu verpflichten versuchen. Ein Erfolg solcher Klagen ist dort insgesamt eher denkbar, als er das aktuell in Deutschland und der EU ist.

Ein Rechtsgutachten aus Deutschland - einem der Kern- und Ursprungsländer des Fossilmissbrauchs - von einem anerkannten deutschen Umwelt- und Klima-Verfassungsrechtsexperten in der Weltsprache Englisch erstellt, könnte zu internationalem Druck auf uneinsichtige Regierungen wie die deutsche führen.

Ein solches Gutachten könnte vier Dinge leisten:
(1) Es könnte weltweit zu der Erkenntnis beitragen, dass Deutschland, die EU und letztlich die meisten Staaten weltweit die Verpflichtung zu einer raschen Dekarbonisierung aus dem Paris-Abkommen eklatant verletzen.
(2) Es könnte international als Ermutigung und Unterstützung dabei wirken, völkerrechtlich oder politisch gegen Regierungen wie die deutsche vorzugehen mit dem Ziel, sie zur Berichtigung ihrer klimazerstörenden Gesetzgebung zu veranlassen.
(3) Seine deutsche Version könnte bei den Koalitionsverhandlungen für die neue Bundesregierung eine wichtige Rolle spielen.
(4) Seine deutsche Version könnte innenpolitisch als gewichtiges Argument des Bundesumweltministeriums im Abstimmungsverfahren mit den anderen Ministerien dienen.

Ein solches Gutachten in deutscher und englischer Sprache wird der Solarenergie-Förderverein Deutschland bei dem anerkannten Umwelt- und Klima-Verfassungsrechtsexperten Prof. Dr. Felix Ekardt in Auftrag geben. Es soll voraussichtlich bis Weihnachten fertig gestellt sein.

Das Gutachten werden wir allen Interessenten auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung stellen.

Wir bitten dazu unsere Mitglieder und Freunde um Spenden für das notwendige Honorar.