Der SFV appelliert an den Gesetzgeber, das EEG so zu ändern, dass es stärkere Anreize zum Bau von Solarstromanlagen bietet. Drei Ziele sind dabei zu verfolgen:

  • Die Photovoltaik soll möglichst rasch zu einer Technik entwickelt werden, die gleichzeitig dem Witterungsschutz und der Stromgewinnung dient.
  • Die Photovoltaik soll auch kleine versiegelte Flächen nutzen.
  • Der Verbrauch von Bodenflächen soll minimiert werden.

Wir empfehlen deshalb folgende Anreizreihenfolge (den höchsten Anreiz nennen wir zuerst):

1. Finanzielle Anreize zum Bau von Solarstromanlagen an Gebäuden mit dem Ziel einer Integration in die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster). Diese Anreize sind nach der Größe der Anlagen so zu staffeln, dass sich die Montage von Photovoltaik auch an kleinteiligen Gebäudeflächen lohnt. Also höhere Einspeisevergütungen bis 5 kWp.

2. Anreize zum Bau von Solarstromanlagen ohne Gebäudeintegration auf Gebäuden und an Fassaden sowie an Lärmschutzwänden und über Verkehrswegen.

3. Anreize zum Bau von Solarstromanlagen auf Flächen, die mit erprobten Renaturierungsverfahren mittelfristig nicht wieder in landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder Naturschutzflächen überführt werden können.

4. Sonstige Freiflächen. Um den Flächenverbrauch durch Installation von Solaranlagen auf Freiflächen zu vermeiden, sollten finanzielle Anreize zum Bau von Solarstromanlagen auf sonstigen Flächen erst dann gewährt werden, wenn abzusehen ist, dass die Potentiale von 1. bis 3. der Erschöpfung entgegengehen.