SFV:
Am 17.03.2015 hat die Unionsfraktion im Bundestag den nachfolgend wiedergegebenen Beschluss veröffentlicht. Es ist zu begrüßen, dass sich CDU und CSU der für die Energiewende zentralen Frage der Einführung von Speichertechnologien widmen. Inhaltlich ist der Beschluss aber nicht zielführend, wie die nachfolgenden kritischen Anmerkungen belegen sollen.

Insbesondere ist es nicht hinnehmbar, dass letztlich die Unionsfraktion die Markteinführung von Energiespeichern ablehnt.

 

BESCHLUSS der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der CDU/CSU Fraktion

KEINE ENERGIEWENDE OHNE ENERGIESPEICHER

Integration von Energiespeichern in ein zukünftiges Strommarktdesign

 

Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer Sitzung am 17. März 2015 folgendes Positionspapier beschlossen: Der schnell wachsende und dezentrale Ausbau fluktuierender erneuerbarer Energieträger führt zu erhöhten Anforderungen an unser Energiesystem. Auch in sonnen- und windarmen Zeiten muss die Versorgungssicherheit zuverlässig sichergestellt werden. Wir sind auf eine gesicherte Leistung und eine hohe Flexibilität von Angebot und Nachfrage angewiesen.

SFV:
Die Forderung nach Flexibilität des Angebots ist berechtigt. Die Forderung nach Flexibilität der Nachfrage vermindert allerdings die Attraktivität des Wirtschafts-Standortes Deutschland, weil sie von den produzierenden Betrieben auch noch die Berücksichtigung der Wetterbedingungen verlangt.

 

Neben konventionellen Kraftwerken, Netzausbau und Lastmanagement (Demand Response Management) können auch Speichertechnologien diese Aufgabe erfüllen.

SFV:
Speichertechnologien werden hier - unberechtigter Weise - von der Wortwahl her immer noch als nachrangig dargestellt

 

Speichern kommen in der zukünftigen Stromversorgung viele Funktionen zu. Sie können die Stromerzeugung aus Solar- und Windenergieanlagen glätten und damit deren Vermarktungs- und Systemverträglichkeit erhöhen.

SFV:
Hier wird so argumentiert, als müssten die Erneuerbaren Energien in das bisherige System integriert werden . Umgekehrt wäre es richtig. Das neue System muss sich auf die fluktuierenden Erneuerbaren Energien einstellen.

 

Sie können CO2-freien Strom liefern

SFV:
Speicher können CO2-freien Strom nur liefern, wenn sie vorher CO2-frei mit Energie befüllt wurden.

und Versorgungssicherheit bieten.

SFV:
Das ist in der Tat eine extrem wichtige Aufgabe für Speicher

 

Sie (Speicher) ermöglichen Eigenversorgungskonzepte, können Netze entlasten und zur Glättung von Strompreisspitzen beitragen. In der aktuellen Situation sind sie jedoch noch nicht wirtschaftlich – dies zeigt sich beispielsweise auch bei den bereits etablierten und gut funktionierenden Pumpspeicherkraftwerken.

SFV:
Dem Satz: "In der aktuellen Situation sind sie jedoch noch nicht wirtschaftlich" kommt letztlich eine zentrale Bedeutung zu. Wir kommen weiter unten darauf zurück.

 

Es fehlt an Preissignalen aus dem Emissionshandel oder aus den Stromgroßhandelsmärkten, die einen Speichereinsatz belohnen würden. Zugleich ist das Fördersystem für erneuerbare Energien so ausgelegt, dass Vermarktungs- und Systemrisiken der Erneuerbaren, die durch Speicher abgefedert werden könnten, fast vollständig auf die Stromkunden abgewälzt werden. Dadurch besteht für die Erneuerbaren-Branche kein spürbarer Anreiz, in Speichertechnologien zu investieren.

SFV:
Hier wird der Eindruck erweckt, nur die Erneuerbare-Branche sei verpflichtet, in Speicher zu investieren. Doch das ist eine Aufgabe für das gesamte Energieversorgungssystem. Außerdem steht in der kritisierten Passage implizit, dass die Produzenten Erneuerbarer Energie zumindest teilweise die "Vermarktungs- und Systemrisiken" tragen sollen, die im Moment auf die Stromkunden abgewälzt werden. Gedacht ist wohl an die EEG-Umlage, die dann ausschließlich von den Erzeuger des EEG-Stroms selbst bezahlt werden soll. Das wäre das endgültige Ende der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung. Diese geforderte Verschlechterung der Bedingungen der Produktion regenerativen Stroms sollte explizit abgelehnt werden, weil sie zu einer weiteren Verlangsamung der Energiewende führen würde.

Es gilt, diese Barrieren abzubauen und die Potentiale der Energiespeicher zu fördern. Gerade im EEG muss es zu substanziellen Korrekturen kommen, um die Speicherentwicklung marktbasiert und technologieoffen vorantreiben zu können. Nur wenn Anlagenbetreiber und Vermarkter von erneuerbaren Energien – also die zukünftigen Hauptakteure im Strommarkt - sich den Herausforderungen der Energiewende stellen müssen, werden wir eine angemessene und vor allem auch marktbasierte Entwicklung von Speichern sehen.

SFV:
Zum wiederholten Mal wird hier den Anlagenbetreibern und Vermarkter von Erneuerbaren Energien die Verantwortung für die Umstellung der Energieversorgung zugeschoben.

Das Ziel ist die Schaffung eines geeigneten Marktumfeldes sowie eines regulatorischen Rahmens, um auch Energie-speichern die Teilnahme am Wettbewerb des Energiemarktes zu ermöglichen. Dazu müssen stabile Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen geschaffen werden.
Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher die Umsetzung folgender Punkte:

1. Verpflichtende Direktvermarktung für alle Erneuerbaren-Neuanlagen, um auch Speicherbetreiber mit einbinden zu können.

Die Direktvermarktung muss für alle Erneuerbaren-Neuanlagen verpflichtend werden.

SFV:
Die Direktvermarktung ist ein Versuch die zentrale Struktur des Energieversorgungssystems beizubehalten. Direktvermarktung macht alle dezentralen kleineren Anlagen unwirtschaftlich, denn die Erträge sind bei kleinen Anlagen kleiner, der händlerische Aufwand ist bei kleinen Strommengen jedoch keineswegs entsprechend kleiner.

Gleichzeitig muss eine Abkehr von der gleitenden Marktprämie stattfinden. Ähnlich wie bei der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollte es als Förderung nur noch einen festen Aufschlag pro Kilowattstunde auf den durchschnittlichen Strompreis geben. Dadurch sind erneuerbare Energien gefordert, sich gegen Strompreisschwankungen abzusichern, beispielsweise indem sie Kooperationen mit Speicherbetreibern eingehen oder Terminprodukte an der Strombörse nachfragen, die wiederum die Geschäftsmöglichkeiten für Speicher verbessern.

2. Integration der Energiespeicher als Flexibilitätsoption in ein künftiges Marktdesign.

Mit dem Zubau der erneuerbaren Energien steigt auch der Bedarf an Flexibilitätsoptionen im Stromnetz.

SFV:
Der Begriff „Flexibilitätsoption“ verschleiert die wichtige Frage, ob es um eine örtliche oder zeitliche Verschiebung von Leistung geht. Dahinter steht der Versuch, notwendige zeitliche Verschiebungen durch andere Maßnahmen als durch Energiespeichern zu ersetzen.

Energiespeicher können diesen Flexibilitätsbedarf sehr kurzfristig und dezentral decken. In Kombination mit dem Netzausbau, flexiblen Kraftwerken, Lastmanagement und weiteren Technologien können sie optimierte Lösungen anbieten. In diesem Zusammenhang kommen alle Formen von Stromspeicher (z.B. Batteriespeicher) bis hin zu sektorenübergreifende Flexibilisierungsoptionen (z.B. Power-to-Gas und Power-to-Heat) in Betracht. Die Umsetzung und der Einsatz neuer Technologien müssen bereits heute erfolgen, damit je nach Bedarf - und passend zum Ausbau der erneuerbaren Energien - die entsprechenden Flexibilitäten im Energiesystem bereitgestellt werden können. Daher fordern wir, dass bereits heute ein entsprechender Rahmen für den Einsatz von Energiespeichern im zukünftigen Marktdesign entwickelt wird.
Das künftige Strommarktdesign muss einen fairen Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen zulassen. Hierbei sind alle Flexibilitätsoptionen wie Lastmanagement, Smart Grid, Erzeugung und auch Speichertechnologien zu berücksichtigen. Entscheidend ist, dass die jeweils bedarfsorientierten Lösungen zum Einsatz kommen. Flexibilitäten sollten auf den Spot- und Intra-Day-Märkten honoriert sowie die Marktregeln vereinfacht werden. Um die Nachfrage nach Flexibilitäten auf dem Markt anzuregen, sollten die nationalen Regulierungsbehörden den Netzbetreibern erlauben (etwa durch Anerkennung der Kosten), Flexibilitätsdienste für ihre Systeme in Anspruch zu nehmen, wenn dies im Vergleich zur vollen Netzentwicklung und zum Netzausbau effizienter ist.

SFV:
Die Einschränkung „wenn dies effizienter ist“ führt zusammen mit der oben hervorgehobenen Äußerung (Zitat: „In der aktuellen Situation sind sie jedoch noch nicht wirtschaftlich„) zu dem Ergebnis , dass die Speicheroption als weniger effiziente Option eben gerade nicht angewendet werden wird. Es fehlt an dieser Stelle die Forderung nach einer engagierten Markteinführung von Stromspeichern aller Art.

 

Insbesondere zu berücksichtigen ist auch die Entwicklung der Elektromobilität. Jede Million Fahrzeuge bedeutet eine Netzanschlussleistung von mindestens drei Gigawatt. Bei weiter steigenden Bestandszahlen könnte die erforderliche Anschlussleistung rasch systemrelevant werden. Das zukünftige Marktdesign muss das Potenzial der Integration der Elektro-Fahrzeugflotte in das Stromsystem daher berücksichtigen.

SFV:
„Berücksichtigen“ ist eine nichtssagende Formulierung. Hier fehlt das Bekenntnis zu einer engagierten Markteinführung von Elektrofahrzeugen.

 

3. Gezielte Förderung und stärkere Bündelung von Forschung und Entwicklung statt neuer Subventionen.

Von der Einführung neuer Subventionen für Energiespeicher – außer im Forschungsbereich – wird abgeraten.

SFV:
Unverständlich ist die Bezeichnung „neuer Subventionen“. Diese Formulierung ergibt den Eindruck, es gäbe bereits alte Subventionen für Speicher. Außerdem gibt es neben Subventionen auch andere Förderinstrumente (wie die garantierte Einspeisevergütung), die für eine Speicher-Markteinführung genutzt werden könnten.

Sie würden negative Auswirkungen haben und Verzerrungen auf Energiemärkten hervorrufen.

SFV:
Im gegebenen Zusammenhang scheint es so, als würden die Begriffe Markteinführung und Subventionen miteinander verwechselt. Im übrigen sehen wir gerade die gegenwärtigen Bevorzugung der konventionellen Energien als "Verzerrung auf Energiemärkten" an. JEDE steuernde Maßnahme der Politik auf dem Energiesektor könnte als "Verzerrung" verunglimpft werden. Doch wenn sie in die richtige Richtung geht, ist eine solche "Verzerrung" oder "Berichtigung" zu begrüßen und zu fordern.

Förderregelungen für Speicher auf dem Markt führen zu weniger effizienten Marktlösungen und belasten die Verbraucher. Eine finanzielle Förderung zur Erhaltung und Etablierung von Speichertechnologien am Markt sollte daher ausgeschlossen werden. Eine gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung ist hingegen ein wichtiger Bestandteil zur Weiterentwicklung bestehender Speichertechnologien. Hierdurch können sowohl die Effizienz gehoben als auch die Kosten gesenkt werden. Die Förderung von Energiespeichern erstreckte sich durch die
ressortübergreifende Förderinitiative Energiespeicher in den letzten 10 Jahren in den ermittelten Haushaltstiteln der Ressorts BMWi, BMBF und BMUB auf rund 381 Mio. Euro, mit denen ca. 780 Projekte gefördert wurden. Zudem können Speicher unter anderem auch über das entsprechende KfW Förderprogramm mit jährlich 50 Mio. Euro aus dem Energie- und Klimafonds und dem BMUB bis 2015 (Drs. 18/630) sowie dem ERP-Innovationsprogramm gefördert werden. Wir begrüßen die rund 15 Förderprogramme, regen jedoch an, zu prüfen, inwieweit einer stärkere Bündelung der Förderprogramme zu einer Hebung der Effizienz führen kann. Zudem ist bis zum 7. September zu prüfen, inwieweit die bisherige Förderung zu erfolgreichen Ergebnissen der jeweiligen Technologie geführt hat, bei welchen Technologien unter optimistischen Annahmen, welche Wirtschaftlichkeit absehbar ist und inwieweit zusätzliche Schwerpunktprogramme eine gezielte Unterstützung sein können.

SFV:
Die schon fast peinliche Aufzählung der 780 bisherigen Speicherförderungsprojekte (klein-klein) mit einer Summe von insgesamt 381 Mio. Euro in 10 Jahren(!) Jedes Projekt mit durchschnittlich 500.000 Euro gefördert, zeigt, dass die Dimension der notwendigen Markteinführung vollständig verkannt wird.

 

4. Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der vergleichbare Bedingungen für alle Energiespeicher herstellt und aktuelle Unsicherheiten verringert.

Die unterschiedlichen Speichertechnologien agieren auf verschiedenen Zeitskalen von Sekunden bis zu saisonalem Ausgleich. Sie erstrecken sich auf ein breites Spektrum technischer Lösungen und Speicherprodukte bzw. Dienstleistungen (wie bspw. Power-to-Gas) und zeigen unterschiedliche Energie- sowie Leistungsabgaben. Je nach örtlichem Bedarf kann die geeignete Technologie eingesetzt werden, um im Zusammenspiel mit der Erzeugung, dem Netz und den Verbrauchern ein energiewirtschaftliches Optimum zu erreichen. So können zum Beispiel auch Wärmespeicher einen wichtigen Beitrag liefern, indem sie im Bereich der Kraft-Wärme-Koppelung die Strom- und Wärmegenerierung zeitlich entkoppeln und dadurch eine höhere Gesamteffizienz erlauben. Dies betrifft den Kraftwerksmaßstab ebenso wie auch häusliche Kleinanlagen. Schon heute verfügen Heizungsanlagen über Warmwasserspeicher, die ebenfalls in ein intelligent gesteuertes System zur Integration von Strom zu Überschusszeiten eingebracht werden können. Darüber hinaus gibt es auch Technologien, die gespeicherten Strom anteilig wiedereinspeisen (zum Beispiel Trinkwasserturbinen).
Aktuell unterfallen die Speichertechnologien jedoch sehr unterschiedlichen Regeln. Es existiert kein Rechtsrahmen für Energiespeicher. Daher fordern wir die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der vergleichbare Bedingungen für alle Energiespeicher herstellt und die aktuellen Unsicherheiten verringert. Dieser sollte technologieoffen und wettbewerbsorientiert sein, damit sich die geeignetsten und effizientesten Technologien durchsetzen können. Als erste Maßnahme für einen rechtlichen Rahmen ist eine Speicherdefinition zu erstellen. Diese Definition soll Energiespeicher als viertes Element neben Erzeugern, Netzen und Verbrauchern anerkennen und nicht als Letztverbraucher oder Erzeuger einstufen. Dabei ist genau zu klären, welche Rechte und Pflichten gelten, welche Akteure Speicher besitzen und/oder betreiben dürfen und wie eventuell einzuführende Abrechnungsmodalitäten auszusehen zu haben. Nur unter solchen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es möglich, dass Energiespeicher wirtschaftlich planbar aufgebaut werden können und ein fairer Wettbewerb zwischen den Speicherlösungen entstehen kann.

SFV:
Hier werden die guten Erfahrungen, die bei der technologiegebundenen Markteinführung der Photovoltaik gemacht wurden, in den Wind geschlagen. (Photovoltaikanlagen wären nie an den Rand der Wirtschaftlichkeit gelangt, wenn sie von Anfang an, die selbe Vergütung erhalten hätten wie Onshore-Windanlagen) Ein marktlicher Wettbewerb zwischen den verschiedenen Speichern darf erst nach erfolgter Markteinführung erfolgen. Auch sollte man sich davor hüten, die verschiedenen Speichertypen wie Pufferspeicher oder Langzeitspeicher oder strategische Energiereserve gegeneinander in Wettbewerb zu stellen, weil sie unterschiedlichen Zwecken dienen.


5. Energieversorger können außerhalb des regulierten Netzgeschäfts Speicher betreiben.

Der effiziente Einsatz von Energiespeichern wird durch Handel auf dem Energiemarkt ermöglicht, von dem Netzbetreiber nach §§ 6-10 EnWG mit dem Ziel eines neutralen Netzbetriebes ausgeschlossen sind. Es sollte dem Netzbetreiber überlassen bleiben, in
einem wettbewerbsintensiven Umfeld die beste und effizienteste Lösung für die mit dem Netz verbundenen Probleme auszuwählen, da Flexibilität über verschiedene Möglichkeiten erreicht (z. B. Speicher, Erzeugung und Laststeuerung) und von unterschiedlichen Marktteilnehmern geboten werden kann. Daher sollte der Netzbetreiber seine Flexibilitätsanforderungen und verwandten Systemdienstleistungen (bspw. Redispatch, Blindleistung) genau bestimmen und die Dienstleistung in einem transparenten und marktorientierten Prozess vom Markt beziehen. Wir begrüßen jedoch, dass Energieversorger, wie z. B. Stadtwerke, Speicher gemäß § 7b EnWG außerhalb des regulierten Netzgeschäfts betreiben.

6. Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Neustrukturierung der Abgabenpflicht.

Energiespeicher können derzeit nicht wirtschaftlich betrieben werden. Um die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Investitionen zu schaffen, müssen Energiespeicher von systemfremden und entwicklungshemmenden Belastungen befreit werden. Die Letztverbraucherabgaben stellen hierbei einen zentralen Punkt dar. Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass es sich bei der Stromspeicherung nicht um einen Letztverbrauch der transportierten elektrischen Energie handelt. Speicher stellen Energie nur für den späteren Verbrauch zurück oder wandeln diesen um, d.h. sie verzögern die Nutzung nur, benutzen den Strom jedoch nicht. Speicher können daher als ein steuerndes Instrument gesehen werden. Sie fallen nicht in die Kategorie der Erzeuger, Verbraucher oder Netze – sind damit keine Letztverbraucher - sondern sollten eine eigene Kategorie darstellen. Entsprechend bedarf es einer gesonderten Regulierung. Ebenfalls muss vermieden werden, dass bei der Nutzung von Energiespeichern Gebühren und/oder Steuern doppelt bezahlt werden. Wir fordern daher, dass Energiespeicher im Zusammenhang mit Erzeugung, Transport und Verbrauch von Letztverbraucherabgaben wie zum Beispiel der EEG Umlage und bei netzdienlichem Verhalten auch von den Netzentgelten ausgenommen werden.

SFV:
Dieser Forderung ist zuzustimmen. Sie ist notwendig aber nicht ausreichend. Auf eine engagierte Markteinführung von Speichern aller Art darf nicht länger verzichtet werden

Berlin, März 2015