Wenn der Solarinstallateur seine Arbeiten vor Ort beendet hat und die PV-Anlage nun dem Anlagenbetreiber übergibt, sollte die Anlage nicht nur optimal funktionieren. Der Anlagenbetreiber sollte auch umfangreiche Unterlagen zu den Bestandteilen, dem Aufbau der Solaranlage sowie der bei der Installation eingehaltenen technischen Regeln erhalten. Hier gab es aber leider in der Vergangenheit immer wieder Probleme.

Wie eine solche ordnungsgemäße Übergabe auszusehen hat, ist nun in der internationalen Norm IEC 62446:2009 „Netzgekoppelte Photovoltaik-Systeme -Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen“ veröffentlicht worden. Sie gilt seit dem 1.7.2010 als deutsche Norm (deutsche Fassung EN 62446:2009).

In der Norm sind sehr detaillierte Anforderungen an die Systemdokumentation beschrieben, die der Betreiber nach der Fertigstellung seiner Photovoltaikanlage von dem Solarinstallateur erhalten sollte. Dies sind z.B. Systemdaten (ähnlich einem Typenschild, Inbetriebnahmedatum, Aufstellungsort, Angabe aller beteiligter Unternehmen, usw.), ein Stromlaufplan der gesamten Anlage, Datenblätter zu den Modulen und Wechselrichter(n), Angaben über das Montagesystem des PV-Generator-Rahmens oder zum Betrieb und der Wartung der Anlage (siehe Kasten).

Der Anlagenbetreiber kann folgende Angaben zum Betrieb und Wartung der PV-Anlage erwarten:
 
Auszug aus der DIN EN 62446
Punkt 4.6: Betrieb und Wartung der PV-Anlage
• Verfahren zum Nachweis des korrekten Anlagenbetriebs
• Checkliste, was im Anlagenausfall zu tun ist
• Not-Abschaltungen/Trennverfahren
• Empfehlungen für die Wartung und Reinigung
• Überlegungen hinsichtlich zukünftiger Arbeiten am Gebäude, die sich auf den PV-Generator auswirken können (z.B. Dacharbeiten)
• Gewährleistungsangaben für PV-Module und Wechselrichter, Datum des Gewährleistungsbeginns und Gewährleistungsdauer
• Angaben über die zutreffende Ausführungsqualität oder über die Garantie der Wasserdichtheit

Die Norm legt auch fest, dass der Solarinstallateur eine Erstprüfung zur Inbetriebnahme der Anlage nach festgelegten Kriterien durchzuführen hat und die Ergebnisse in einem entsprechend ausführlichen Prüfbericht dem Anlagenbetreiber dokumentieren muss. In dem Prüfbericht muss auch eine Empfehlung enthalten sein, in welchem zeitlichen Abstand Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden sollen.

Die wiederkehrenden Prüfungen werden entsprechend der Erstprüfung vorgenommen und dokumentiert. Der Prüfbericht enthält auch eine Angabe zum nächsten Prüftermin, eventuell auftretende Fehler und Empfehlungen für Reparaturen oder Verbesserungen, die nach Aufforderung durch den Anlagenbetreiber zu beseitigen sind. Der dazu erstellte Bericht sollte bei der nächsten Prüfung berücksichtigt werden.

Nach Ansicht des SFV wäre es auch sinnvoll, vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung eine erste Wiederholungsprüfung vorzunehmen, so dass eventuell vorhandene Schäden rechtzeitig von dem verantwortlichen Installateur beseitigt werden können.

Um die Dokumentation für den Prüfer zu erleichtern, sind im Anhang der Norm Muster zur Prüfbescheinigung, Prüfbericht der Besichtigung und der Erprobung des PV-Generators enthalten.

Die Norm spiegelt den Stand der Technik wieder. Ihr Ziel ist es, den Nachweis einer sicheren Installation zu erbringen, die einen problemlosen Betrieb erwarten lässt. Bei der Übergabe hat der Installateur – wie oben beschrieben – so die Möglichkeit, die Mängelfreiheit der Anlage zu dokumentieren. Bei auftretenden Streitigkeiten zwischen Installateur und Anlagenbetreiber wäre die beschriebene Vorgehensweise eine gute Grundlage zur Klärung der Situation. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wird die Norm vermutlich ebenfalls zur Beurteilung der Sachlage herangezogen werden.
Desweiteren soll sichergestellt werden, dass z. B. dem Kunden oder dem Installateur bei einer Wartung relevante Daten der Photovoltaik-Anlage ohne Probleme zur Verfügung stehen.


Quelle: IEC 62446:2009 „Netzgekoppelte Photovoltaik-Systeme -Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen“ . Sie gilt ab dem 1.7.2010 als deutsche Norm (deutsche Fassung EN 62446:2009).