Aus dem Beitrag Abwägung zwischen Netzausbau und Speicherausbau ergibt sich die dringende Notwendigkeit, rasch mit dem Ausbau von Stromspeichern anzufangen. Erstens ist ohne Stromspeicher der Umbau der Energiewirtschaft auf 100 Prozent Erneuerbare Energien überhaupt nicht möglich. Und zweitens - zunächst sogar noch dringlicher - ist ohne Stromspeicher nicht zu verhindern, dass bei einem weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien immer größere Anteile der erzeugten Energie verloren gehen, selbst bei vollständigstem Ausbau der Stromnetze.

Die notwendige Entwicklung von Stromspeichern kostet jedoch Zeit. Die Erfahrung zeigt, dass die Entwicklung eines Produkt erheblich beschleunigt wird, wenn sie durch eine hohe Nachfrage angeregt wird. Deshalb gilt es, rasch die Nachfrage anzuregen.

Die Speichertechnologien sind noch in rascher Entwicklung, so dass es unklug wäre, schon jetzt eine endgültige Auswahl der zu fördernden Speicher zu treffen. Die Förderung muss deshalb technologieunabhängig sein. Außerdem darf die Aufgabe nicht beschränkt werden auf die Speicherung und Wiedereinspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Hier einen Unterschied zu machen, ist weder aus technischen noch aus ökologischen Gründen gerechtfertigt.

  • Erstens entstehen bei der Entnahme und späteren Einspeisung von konventionell erzeugtem Strom genauso wenig Emissionen wie bei Strom aus Erneuerbaren Energien.
  • Zweitens schadet es nichts, wenn durch Wiedereinspeisung auch konventionelle Spitzenlastkraftwerke entlastet werden.
  • Drittens werden Speicher zunehmend auch mehr überschüssigen Wind- oder Solarstrom speichern.
  • Außerdem wäre eine Kontrolle nicht möglich, denn Netzstrom, lässt sich nicht mehr nach seiner Herkunft identifizieren.

Technische Anforderungen an die Speicher

Wichtig ist allerdings, dass Stromspeicher entwickelt werden, die eine hohe Ladeleistung erlauben, denn die zu speichernde Spitzenleistung von Solar- und Windanlagen ist mehrfach so hoch ist wie ihre Durchschnittsleistung.
Die Anforderungen an die zukünftigen Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge sind übrigens ähnlich. Das Aufladen der Batterie bei einem Zwischenstopp muss schnell erfolgen. Auch deshalb liegt die Markteinführung von Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge im Interesse der Energiewende.

Wer soll die Förderung erhalten?

Der in diesem Zusammenhang bisweilen vertretene Lösungsvorschlag: „Zu jeder Windanlage gehört eine Windenergiespeicheranlage, zu jeder Solarstrom- eine Solarstromspeicheranlage“ greift zu kurz. Auch andere Personen und Institutionen können und müssen für die Stromspeicherung interessiert werden. Die Verteilung der Aufgabe auf die Allgemeinheit aller „Anschlussnehmer“ am Stromnetz zerlegt die scheinbar riesige unlösbare Aufgabe in viele kleine lösbare Aufgaben.

Anreize zum Stromspeichern

Der Gewinnanreiz liegt im Preisunterschied für Strom zwischen Zeiten des Stromüberangebots und der Stromknappheit. Wenn Strom im Überschuss vorhanden ist, wird er spottbillig und die Speicher werden befüllt. Wenn Strom knapp ist, wird er teuer, und die Stromspeicherer verkaufen ihren Strom mit Gewinn.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Die Marktpreise müssen sich aus dem REGIONALEN Angebot und der REGIONALEN Nachfrage ergeben. Die Börsenpreise der EEX genügen nicht, denn sie lassen keinen Schluss auf regionale Knappheit oder Überschuss zu.
  • Jeder muss jederzeit Zugriff auf die augenblicklich aktuellen Marktpreise bekommen können, z.B. über das Internet, die ihm erlauben, automatisch zu reagieren.
  • Netzgebühren müssen erlassen werden, denn die Speicherung dient der Entlastung des Netzes.
  • Jeder darf ohne weitere Genehmigung teilnehmen, wenn er die technischen Anschlussbedingungen erfüllt.

Verbrauchsmanagement

Der direkte Endverbrauch, z.B. zum Aufladen der Elektrofahrzeuge, soweit er sich zeitlich verschieben lässt, wird zu solchen Zeiten erfolgen, in denen Strom billig ist.

Erhöhung der Versorgungssicherheit

Jede Stromspeicheranlage stellt ein netzgekoppeltes Notstromaggregat für die Allgemeinheit dar. Das Gesetz wird somit die Versorgungssicherheit mit Millionen netzgekoppelter „Notstromaggregate“ erheblich steigern und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen.

Wenig bekannter Anreiz zum Stromspeichern im Energiewirtschaftsgesetz

Für den Ausbau von Stromspeichern gibt es im Energiewirtschaftsgesetz bereits einen Anreiz. § 118, Absatz 7 EnWG bestimmt: „Nach dem 31. Dezember 2008 neu errichtete Pumpspeicherkraftwerke und andere Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die bis zum 31. Dezember 2019 in Betrieb gehen, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt.“

Die „Entgelte für den Netzzugang“ liegen derzeit (2010) nach einer Statistik der Bundesnetzagentur für Haushaltskunden in der Grundversorgung knapp unter 6 Cent/kWh, für Gewerbekunden knapp unter 5 Cent/kWh und für Industriekunden knapp unter 2 Cent/kWh.

Netzentgelte 2006 bis 2010

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Möglicherweise bietet diese Förderung im EnWG einen finanziellen Anreiz zum Ausbau von Stromspeichern. Wenn sie zu wenig genutzt wird, müssen höhere Anreize geboten werden. Für kurze Erfahrungsberichte und Meinungsäußerungen zu diesem Programm wäre die SFV-Geschäftsstelle dankbar.