Durch das EEG sei es in Deutschland zu einem von Fachleuten bis dahin für unmöglich gehaltenen Wachstum an Solaranlagen gekommen. Der tatsächliche Zuwachs an Solaranlagen sei in den Jahren 2010 und 2011
fast zehnmal größer gewesen als vorab erhofft. Durch das zusätzliche Angebot von Solarstrom sei sogar der Börsenpreis für Strom gesunken.
Jetzt müsse die sich bietende Chance ergriffen werden, die wachsenden Solarstrommengen in die Energieversorgung zu integrieren. Es gelte, die für Dauerbetrieb ausgelegten Grundlastkraftwerke zügig aus dem Energieversorgungssystem auszugliedern, damit sie nicht länger die Stromnetze für Solarstrom verstopfen, und es gelte, die Speicherung von überschüssigem Solarstrom für die Abend- und Nachtstunden in Angriff zu nehmen.
Stattdessen würde aber durch die Neufassung des EEG der Ausbau der Solarenergie unnötig verzögert.
Die Verzögerung des solaren Ausbaus wäre verfassungsrechtlich allenfalls vertretbar, wenn sie die zwingende Voraussetzung dafür wäre, an anderer Stelle eine umso schnellere Bekämpfung des Klimawandels zu ermöglichen. Doch das werde vom Gesetzgeber an keiner Stelle behauptet und sei auch nicht erkennbar.
Das weitgehende Scheitern der transnationalen Klimaschutzbemühungen lege eine nationale Vorreiterrolle im Klimaschutz für Deutschland nahe. Die in Gang gesetzte Massenproduktion von Solaranlagen führe zu deren
laufender Verbilligung und mache sie damit endlich global zu einer wirtschaftlich lohnenden Alternative. Doch eine solche Vorreiterrolle verbaue sich der deutsche Gesetzgeber durch die vorgesehene EEG-Änderung.
Den vollständigen Text des Briefes an den Bundespräsidenten finden Sie unter http://www.sfv.de/pdf/Gauckpdf.pdf