Solar- und Windenergie (EE-Strom).
Das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) fördert die HERSTELLUNG von EE-Strom. Der Ökostromhandel fördert dagegen den VERBRAUCH von EE-Strom.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Erfolge des EEG um Größenordnungen höher sind als die des Ökostromhandels. Aber nach dem Motto: "Doppelt genäht hält besser", versuchen viele Menschen, mit dem Ökostromhandel noch etwas nachzuhelfen.
Wie wenig diese zusätzliche Hilfe bewirkt, und dass sie sogar die Entwicklung bremsen kann, soll der folgende Beitrag zeigen.
Erfinder des ÖkostromHANDELS war das RWE.
Der erste Umwelttarif in Deutschland [1] wurde vom RWE im Jahr 1996 eingeführt, nachdem das Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahre 1990 (Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetz) zum immer rasanteren Ausbau der Windenergie in Norddeutschland führte. Dieser Ausbau wurde damals von allen Stromkunden gemeinsam bezahlt.
Diese fast unerschöpfliche Finanzierungsbasis war den RWE-Leuten ein Dorn im Auge. Sie wollten diese Geldquelle verstopfen und formulierten ein neues Motto. Es lautete sinngemäß: Nicht alle, sondern nur diejenigen, die eine saubere Umwelt wünschen, sollen dafür zahlen. Damit trieben sie - psychologisch sehr geschickt - einen Keil in die Stromkundschaft. Diejenigen, denen die Umwelt unwichtig war, konnten jetzt mit gutem Gewissen gegen das EEG Stellung beziehen, indem sie den Ökostromhandel als wünschenswerte marktwirtschaftliche Variante darstellten. Siehe dazu das Programm der FDP zur Bundestagswahl 2002 [2].
In der Umweltszene wurden die Nachteile des Ökostromhandels zunächst nicht erkannt. Es kam zur Gründung von anderen Ökostromhandelsgesellschaften [3].
Die Geheimumfrage des RWE
Der erwähnte Umwelttarif des RWE wurde 1998 wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt. In einer zunächst geheimgehaltenen Umfrage durch ein Meinungsforschungsinstitut versuchten die RWE-Manager herauszufinden, warum eine so auffällige Diskrepanz zwischen dem öffentlich geäußerten Umweltbewusstsein der Bevölkerung und ihrer tatsächlichen Bereitschaft zum Ökostromkauf besteht.
Des Rätsels Lösung war ganz einfach. Die Befragten äußerten mehrheitlich, sie wären nur dann bereit, mehr für den Strom aus Erneuerbaren Energien zu bezahlen, wenn auch ihre Nachbarn und ihre Mitbürger mehr bezahlen würden. Ein ganz eindeutiges Votum für das Prinzip des EEG (alle müssen zahlen) und gegen das Prinzip des Ökostromhandels (nur die Idealisten müssen zahlen).
Rettung des Ökostromhandels durch Verbilligung der Zahlungen
Um den Ökostromhandel nicht mangels Kundschaft eingehen zu lassen, beschlossen einige Ökostromhändler, die Preise so weit zu senken, dass Ökostrom genauso billig wie Normalstrom würde. Das geschah durch Herauspicken des jeweils billigsten Stroms - z.B. Strom aus großen Wasserkraftwerken - der bereits vor der Erfindung des Ökostromhandels konkurrenzfähig war und deswegen gar keine besondere finanzielle Unterstützung brauchte. Damit erfolgte dann keine tatsächliche finanzielle Förderung der Erneuerbaren Energien mehr. Aber der Kunde erhielt doch das Gefühl, etwas Gutes für die Umwelt getan zu haben.
Wer ernsthaft einen finanziellen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien tun will, müsste sich allerdings diejenigen Erneuerbaren Energietechniken aussuchen, die (derzeit noch) besonders teuer sind und deswegen besonderer finanzieller Unterstützung bedürfen. Um diese Auswahl geht es im nächsten Abschnitt.
Die beiden Erneuerbaren Energien mit dem größten Wachstumspotential sind Stromerzeugung aus Sonnen- und aus Windenergie. Binnenland-Wind und Solarstrom - diese beiden Energieformen im Zusammenwirken mit dezentralen Stromspeichern haben mit großem Abstand das höchste Wachstumspotential unter allen Erneuerbaren Energien und könnten Atom- und Fossilenergie vollständig ersetzen.
Windenergie an Land wird allerdings nicht nur durch eine zu geringe Vergütung gebremst, sondern hauptsächlich dadurch, dass ihr mit Hilfe einer unglücklich formulierten Klausel im Baugesetzbuchs die Bauplätze versagt werden [4]. Es gäbe genügend potentielle Investoren, aber diese finden keine Bauplätze.
Solarenergie auf Hausdächern hingegen kommt deshalb nicht voran, weil die Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu gering ist.
Wer sich eine kleine Solaranlage für das Hausdach kauft, zahlt heutzutage drauf. Solarstrom hat ein finanzielles Problem und könnte eine finanzielle Unterstützung dringend gebrauchen.
Hier ist der Bundestag gefragt. Doch am 24.02.2011 (wenige Tage vor Fukushima) hat er mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD und der Linken beschlossen, die Einspeisevergütung für Solarstrom am 1. Juli 2011 noch einmal zusätzlich abzusenken [5].
Die Grünen haben sich dabei unverständlicher Weise der Stimme enthalten.
Wenn Ökostromkunden Fehler des Gesetzgebers ausgleichen wollten, müssten sie sich besonders für den unterbezahlten Solarstrom von Hausdächern einsetzen. Doch das bedeutet, dass sie freiwillig mehr zahlen müssten.
Einige Preisangaben
Strom im Großhandel der Strombörse kostet selten mehr als 5 Cent/kWh. Strom für den privaten Endkunden aus der Steckdose kostet etwa 23 Cent/kWh.
Die Erzeugung von Windstrom auf See (Offshore) kostet etwa 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Erzeugung von Windstrom an Land kostet etwa 9,5 Cent pro kWh. Die Erzeugung von Solarstrom auf Hausdächern und Fassaden kostet über 30 Cent pro kWh (gezahlt wird nach EEG aber nur 28,74 Cent/kWh) Genauer siehe unter [6]. Bei Solar-Großanlagen liegen die Verhältnisse etwas günstiger.
Reicht das Kundenpotential?
Wenn Ökostromhandel den Ausbau der Erneuerbaren Energien wirklich voranbringen soll, dann müsste er die Stromerzeugung aus Sonnenenergie unterstützen, doch mit den oben genannten über 30 Cent/kWh für Solarstrom und zusätzlichen Durchleitungsgebühren wäre Ökostrom dann bedeutend teurer als Normalstrom aus Kohle- oder Atomkraft. Deshalb wird, wie bereits erwähnt, der teure Strom aus Solaranlagen fast nie als Ökostrom gehandelt, sondern es wird Wasserkraftstrom aus großen Wasserkraftanlagen angeboten, der schon seit hundert Jahren wettbewerbsfähig ist und eine besondere Förderung gar nicht benötigt.
Prüfen wir also zunächst die Frage, ob sich im Ökostromhandel überhaupt genügend Kunden für eine stimulierende Nachfrage nach dem teuren Solarstrom finden könnten. Wir streben etwa 30 Prozent Strom aus Solaranlagen an. Ist eine so hohe freiwillige Nachfrage überhaupt denkbar?
Industrie, Handel, Gewerbe und Verkehr stehen im Konkurrenzkampf und können sich aus diesem Grund einen teureren Stromeinkauf als ihre Konkurrenz nicht leisten. Sie fallen deshalb als Nachfrager für teureren Ökostrom aus. Lediglich Haushalte können sich Idealismus zu Gunsten der Solarenergie leisten. Haushalte verbrauchen etwa 28 Prozent des gesamten Stroms. Wenn man sehr optimistisch schätzt, könnte vielleicht die Hälfte der Haushalte bereit sein, freiwillig mehr zu zahlen. Das sind dann aber auch die umweltbewussteren Haushalte, die ohnehin schon Strom sparen.
Weniger als die Hälfte also, weniger als 14 Prozent des Gesamtstroms, könnten somit vielleicht freiwillig als teurerer Ökostrom nachgefragt werden. Damit erreichen wir jedoch nicht die erforderlichen 30 Prozent Solarstrom für die Energiewende.
Aber es geht ja gar nicht darum, dass die Ökostromkunden die gesamte Energiewende finanzieren wollen. Sie wollen nur ein wenig mehr mithelfen als die anderen Stromkunden, auf die die EEG-Umlage umgelegt wird.
Aber wie wollen die Ökostromkunden denn dem Solaranlagenbetreiber helfen?
Standpunkt eines Solaranlagenbetreibers
Betrachten wir die Angelegenheit einmal vom Standpunkt eines Solaranlagenbetreibers aus. Er hat eine Solaranlage gekauft und dafür etwa 25.000 Euro bezahlt. Beim EEG kann er sicher sein, dass er
(funktionierende Anlage vorausgesetzt) für jede Kilowattstunde, die er ins Netz einspeist, etwa 28 Cent bekommt. Wäre er dagegen auf den Ökostromhandel angewiesen, dann müsste er warten, ob sich ein
Ökostromhändler für seinen Solarstrom interessiert.
Aber müssen es denn unbedingt Hausdachanlagen sein?
Die Gewinnung von Solarstrom benötigt besonnte Flächen. In unserem dicht besiedelten Land sollten wir zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden. Deshalb ist es sinnvoll, Solaranlagen auf solchen Flächen zu errichten, die anderweitig nicht mehr genutzt werden können, z.B. auf Hausdächern.
Versetzen Sie sich also in die Lage des Hauseigentümers, den wir dazu bringen wollen, dass er 25.000 Euro für eine Hausdachanlage ausgeben soll. Natürlich überlegt er, wieviel Geld er durch den Verbrauch des eigenerzeugten Solarstroms oder desse Einspeisung ins öffentliche Netz einspart, bzw. einnimmt. Wenn er jetzt schon erkennt, dass ihm im Lauf der nächsten 20 Jahre nur 20.000 Euro zu Gute kommen, wird er die Solaranlage nicht kaufen.
Dieser Hauseigentümer könnte sich nun hilfesuchend an einen der vielen Ökostromhändler wenden. Er benötigt eine Zusage, dass er den gesamten erzeugten Solarstrom jederzeit und einklagbar ZUVERLÄSSIG für einen Preis von 32 Cent/kWh abgenommen bekommt - 20 Jahre lang.
Doch kein Ökostromhändler kann ihm dieses Versprechen geben - aus zwei Gründen nicht:
Erstens stimmt der Strombedarf seiner Ökostromkunden nicht mit dem Sonnenschein zeitlich überein.
Zweitens weiß der Ökostromhändler nicht, ob seine Kunden ihm überhaupt 20 Jahre lang treu bleiben werden.
Der Hauseigentümer könnte sich auch mit einer anderen Bitte an den Ökostromhändler wenden, der Händler möge ihm freiwillig für jede Kilowattstunde Strom, die er erzeugt, einen kleinen Centbetrag,
vielleicht 5 Cent, zuschießen (schenken), um damit die unzureichende Einspeisevergütung, die er vom Netzbetreiber erhält, aufzubessern. Und dieses Versprechen möge 20 Jahre lang eingehalten werden.
Auch diese Zusage wird der Ökostromhändler nicht geben, denn er weiß selber nicht, wie lange seine Ökostromkunden dieses Opfer bringen wollen.
Wir vom SFV haben selbst eine dementsprechende Anfrage gestellt. Vom Ökostromhändler Lichtblick erhielten wir am 15.04.2011 dann folgende Antwort: "Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen mit Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen können."
Absicherung gegen Täuschung und Betrug
Es gibt aber noch weitere Gründe, die für eine Verbesserung der Vergütungen im EEG und gegen den Ökostromhandel sprechen:
Das EEG ist weitgehend gegen Betrug abgesichert.
Wer EE-Strom selber herstellt und ihn ins Stromnetz einspeist, kann mit Hilfe seines Einspeisezählers genau messen, wieviel EE-Strom er erzeugt hat. Und anhand seiner Einspeisevergütung kann er feststellen, ob der Netzbetreiber für diesen Strom auch richtig gezahlt hat. Außerdem kann er aus physikalischen Gründen sicher sein, dass der von ihm eingespeiste Strom auch verbraucht wird. Der Netzbetreiber seinerseits achtet darauf, dass der Anlagenbetreiber nur soviel Geld bekommt, wie er Strom
eingespeist hat. Das System ist abgesichert gegen Betrug.
Der Ökostromhandel ist dagegen nicht gegen Betrug abgesichert. Wer Ökostrom verbraucht, zahlt für den gekauften Strom einen Geldbetrag, kann aber nicht feststellen, welchen Anteil EE-Strom er tatsächlich
erhalten hat und wieviel von dem Geld, das er zahlt, tatsächlich einem EE-Strom-Hersteller zu Gute kommt. Er kann also sowohl bezüglich der EE-Strommenge, als auch bezüglich der Verwendung seines Geldes getäuscht werden.
Da es keine technische Möglichkeit gibt, Strom aus Solar- und Windanlagen von Strom aus Kohle- oder Atomkraftwerken zu unterscheiden und der Geldfluss im Verborgene läuft, sind Ökostromkunden darauf
angewiesen, dass sie von ihrem Ökostromhändler nicht betrogen werden.
Leider geschieht das jedoch sehr häufig. Es folgen zwei Beispiele für Täuschungen im Ökostromhandel
Täuschung mit Zertifizierungen
Besonderes Ansehen genießt der Zertifizierungsverein Grüner Strom Label
e.V., denn Träger dieses Vereins sind
BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
EUROSOLAR
NABU, Naturschutzbund Deutschland e.V.
DNR, Deutscher Naturschutzring
IPPNW, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
NaturwissenschaftlerInnen-Initiative e.V.
Doch selbst dieser Verein kann nicht vor Täuschung bewahren. So
zertifiziert z.B. der Grüner Strom Label e.V. die Stromsorte EnerBest
Strom Green der Stadtwerke Bielefeld als Ökostrom, obwohl die
Stadtwerke Bielefeld einen Anteil von 16,5 Prozent am Atomkraftwerk
Grohnde halten.
(Der IPPNW hat zugesagt, nach diesem Täuschungsversuch die weitere
Trägerschaft des Grüner Strom Label e.V. zu überprüfen.)
RECS - Täuschung mit amtlicher Genehmigung
Eine andere Ökostrom-Täuschungsmöglichkeit ergibt sich mit dem RECS-System. RECS (engl. Renewable Energy Certificate System) bezeichnet ein Zertifizierungssystem zum Herkunftsnachweis für Strom aus Erneuerbaren Energien in 15 europäischen Ländern, welches im Jahr 2002
eingeführt wurde.
RECS ist etwas für Leute mit einem hohen Abstraktionsvermögen, z.B. für Juristen. RECS trennt begrifflich die erfreuliche Tatsache, dass Strom ohne CO2-Ausstoß und ohne radioaktiven Abfall erzeugt wurde, von dem Produkt Strom. Strom an und für sich ist ja weder umweltfreundlich, noch umweltschädlich, egal wie er hergestellt wurde. Doch die Art der Herstellung kann umweltfreundlich oder umweltschädlich sein. Und diese Herstellung wird getrennt vom Produkt Strom bewertet. Ein Wasserkraftwerk in Norwegen, z.B. bekommt von einer amtlichen Stelle für jede Megawattstunde Strom, die es erzeugt, ein Zertifikat über die umweltfreundliche Herstellung einer Megawattstunde Strom.
Dieses Zertifikat ist handelbar, etwa so wie man eine Rolle werbewirksamer Aufklebe-Etiketten verkaufen kann. Der Strom aus dem Wasserwerk braucht nicht mitgekauft zu werden. Über 40 deutsche Stadtwerke, z.B. Brühl oder Kassel kaufen also eine große Menge solcher RECS-Zertifikate für einen Spottpreis. Außerdem kaufen sie in Deutschland an der Strombörse das übliche Stromgemisch aus Kohle, Atom
und sonstigen Strom. Und dann geschieht das nahezu Unbegreifliche. Wenn man normalen Atom- und Kohlestrom mit einem RECS-Zertifikat zusammen verkauft, gilt dieser Strom als umweltfreundlich hergestellt, also als sauberer Ökostrom. Das ist noch nicht einmal Betrug, denn jeder kann dieses Verfahren in den RECS-Bestimmungen nachlesen.
Die eigentliche Verbrauchertäuschung geschieht dann in Norwegen. Die Norweger, die weiterhin mit Strom aus "ihrem" Wasserkraftwerk versorgt werden, dessen RECS-Zertifikate nach Deutschland verkauft wurden, glauben natürlich, dass sie sauberen Wasserkraftstrom beziehen, aber da täuschen sie sich.
Ihr Strom trägt nicht mehr das RECS-Zertifikat, und gilt deswegen als schmutzig hergestellter Braunkohle- oder Atomstrom - aber mit solchen Rosstäuschertricks rechnen sie vermutlich nicht.
Bund der Energieverbraucher warnt
Der Bund der Energieverbraucher gab am 07.02 2004 ein vernichtendes Urteil zum Ökostromhandel ab. Hier auszugsweise einige Zitate, die den Erkenntnissen des SFV entsprechen:
Wir müssen schnell auf erneuerbare Energien umsteigen. Die Wahl eines diesbezüglich aktiven Stromversorgers beschleunigt diesen Wandel. Jedoch bringt der Handel mit grünem Strom keinerlei direkten Umweltnutzen. Denn kein Verbraucher kann die Zusammensetzung des von ihm bezogenen Stroms ändern. Label für Ökostrom leisten der Verbrauchertäuschung Vorschub.
Denn sie werden so missinterpretiert, als könne man Strom kennzeichnen.
(...) Der Bund der Energieverbraucher beabsichtigt, das Grüne Strom Label künftig nicht mehr zu unterstützen. Durch den Verkauf von Grünem Strom verbessern viele Stromversorger bei den Kunden ihr Image. Und kämpfen oft gleichzeitig gegen PV-Anlagen und BHKWs vor der Tür.
Umfragen belegen, dass fast jeder Verbraucher angesichts der hohen Umweltschäden durch die Stromherstellung auf umweltfreundlich erzeugten Strom umsteigen will. Das ist durch den Bezug von Öko- oder Grünstrom nicht möglich. Der Bezug von Ökostrom vermindert die Umweltbelastung der
Stromerzeugung in keinster Weise. Selbst dann nicht, wenn der Ökostrom zertifiziert ist, sei es durch den TÜV, das ok-Power-Label, das Grüne Strom Label oder andere. Auch der private Atomausstieg ist durch
Ökostrombezug nicht möglich. Das Geld der Grünstromkunden kommt auch nicht den Erneuerbaren Energien zugute. Denn erneuerbare Erzeugungsanlagen werden gesetzlich gefördert und die Mittel dafür
werden von allen Stromkunden gemeinsam aufgebracht. Weder die Erzeugung noch die Bezahlung von Grünstrom hängt davon ab, ob und wieviele Bezieher von Grünstrom es gibt.
Einige Stromanbieter versprechen, einen bestimmten Anteil des vom Kunden bezahlten Preises für die Errichtung neuer Anlagen aufzuwenden: Man spricht vom Spendenmodell oder Fondsmodell. Hier sollte der Verbraucher kritisch fragen, wofür seine Spenden verwendet werden."
Europäischer Gerichtshof sieht Konkurrenz zwischen EEG- und Ökostromhandel
In einer von der Stromwirtschaft angeregten Gerichtsverfahren gegen das Stromeinspeisungsgesetz (den Vorläufer des EEG) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der EuGH am 13.03.2001 den Vorwurf zurückgewiesen, dass die festgesetzte Einspeisevergütung und ihre Umlage auf die Stromkunden den freien Handel mit Strom aus Erneuerbaren Energien behindere [7]. Man muss dazu wissen, dass es in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kaum ein schlimmeres Vergehen gibt, als die Behinderung des freien Handels. Die Zurückweisung des Vorwurfs durch den EuGH erfolgte unter anderem sinngemäß mit der Begründung, es gäbe ja gar keinen freien Handel mit Strom aus Erneuerbaren Energien.
Seit damals versucht die Stromwirtschaft nun mit großer Ausdauer, einen solchen freien Handel mit Ökostrom zu installieren. Seitdem hängt die Bedrohung wie ein Damoklesschwert über dem EEG: Sollte ein freier, grenzüberschreitender Handel mit Ökostrom wirksam installiert werden, so ist möglicherweise mit einer weiteren Klage vor dem EuGH gegen das EEG zu rechnen.
Zusammenfassung
Es gibt nur eine verschwindend geringe Zahl von Stromhändlern, die ohne Tricks Strom aus Erneuerbaren Energien verkaufen. Es ist noch nicht einmal sicher, ob diese gutwilligen Stromhändler nicht vielleicht selber von ihren gerissenen Kollegen betrogen werden. Der Ökostromhandel ist nicht nachprüfbar, denn Strom aus Solaranlagen unterscheidet sich nicht im geringsten von Strom aus einer Atomanlage.
Wer sicher sein will, dass seine finanziellen Anstrengungen der Energiewende zugute kommen, sollte sich nicht als Ökostromverbraucher, sondern als Ökostrom-ERZEUGER betätigen. Man kann selber eine kleine Solarstromanlage bauen, oder man schließt sich mit Gleichgesinnten zusammen. Z.B. im Sportverein, in der Elternschaft oder in der Kirchengemeinde. Das ist erheblicher Aufwand.
Nur wer selber eine Solaranlage oder Windanlage betreibt, deren Strom ins Netz eingespeist wird, oder den er selbst verbraucht, kann sicher sein, dass er nicht getäuscht wird.
Schlussfolgerung
Unsere Empfehlung an alle diejenigen, die mit viel persönlichem Einsatz Menschen zum Stromwechsel auffordern.
Packen Sie die Angelegenheit lieber vom Grundsatz her an.
Wenn es gelingt, die Einspeisevergütungen für Solarstrom und Windstrom im Binnenland zu erhöhen, dann müssen alle Stromkunden, auch die von den großen Konzernen ihren Beitrag zur Umstellung der Stromerzeugung leisten.
Sammeln Sie lieber Unterschriften für einen Appell an die Fraktionen im Bundestag.
Fordern Sie eine Verbesserung der Einspeisevergütung für Solarstrom - insbesondere für Solaranlagen bis 5 kW auf Hausdächern.
Fordern Sie insbesondere die Rücknahme der unsinnigen Vergütungsabsenkungen für Solarstrom zum 1.7.2011.
Quellen
[1] Einen ausführlicheren Bericht zum Umwelttarif des RWE finden Sie beim Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme unter Quelle
[2] Programm der FDP zur Bundestagswahl 2002, beschlossen auf dem 53. Ord. Bundesparteitag vom 10. bis 12. Mai 2002 in Mannheim
Bericht des SFV
[3] Als Beispiel ein Bericht zur Gründung der Naturstrom AG am 16.4.98 in Düsseldorf aus den Kreisen der Umweltbewegung heraus. http://www.sfv.de/solarbr/pdf/298pdf.pdf
[4] http://www.sfv.de/artikel/rechtsmissbraeuchliche_sperrwirkung_von_windkonzentrationszonen.htm
[5] http://www.sfv.de/artikel/photovoltaik-verguetungskuerzungen.htm
[6] Solarstromvergütungstabellen
[7]Entscheidung des EuGH zur Frage, ob das EEG den freien Handel mit Erneuerbaren Energien beeinträchtigt
http://www.sfv.de/lokal/mails/rundmail/p0103130.htm
http://www.sfv.de/lokal/mails/rundmail/p0103150.htm