Antworten von

  • Oliver Wittke MdL, wirtschafts- und energiepolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion
  • Andre Stinka, SPD-Landtagsabgeordnete
  • Dietmar Brockes, MdL, Stellv. Vorsitzender der FDP Landtagsfraktion NRW, Sprecher für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
  • Reiner Priggen, Energie- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion
  • Gerd Kersting, Landesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) NRW

 

1. Fragen zur Solarenergie

SFV: Die Solarenergie wird nach vielfacher Expertenansicht einen bedeutenden Teil der zukünftigen regenerativen Strom- und Wärmeversorgung übernehmen müssen.

1a. Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass Solarstromanlagen auf allen geeigneten Landesbauten sowie Lärmschutzwällen an Landesstraßen errichtet werden?

CDU: Wir wollen alle sinnvollen Potentiale identifizieren und nutzen, um den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix zu steigern.
 

SPD: Die SPD Landtagsfraktion unterstützt alle Bemühungen den Solarstromanlagen in NRW noch stärkere Verbreitung zu gewähren. Daher kritisieren wir massiv, die Kürzungspläne der CDU/FDP Bundesregierung, die Mittelstandfeindlich sind und die konkrete Schritte zu mehr Erneuerbarer Energie (Strom) behindern.
 

FDP: Das Land NRW sollte nicht als Energieversorgungsunternehmen agieren. Es könnten aber Landesflächen für bürgerbeteiligte Anlagen zur Verfügung gestellt werden.
 

Bündnis 90/DieGrünen Ja und auch an den Autobahnen, wo Solarstromanlagen sehr gut zum Lärmschutz eingesetzt werden können.
 

ÖDP: Die ÖDP NRW wird sich im Landtag NRW für den Ausbau Erneuerbarer Energien stark machen; das gilt insbesondere für Solaranlagen auf Immobilien und Grundstücken des Landes NRW. Ebenso gehören Lärmschutzwände an Landstraßen zu einer Option, die wir gerne unterstützen.
Die ÖDP wird neben landeseigenen Möglichkeiten die Privatwirtschaft über Anreize motivieren z. B. private Investoren oder Genossenschaften für den Ausbau der Solarenergie zu finden. Die Solarenergie-Technologie in NRW muss unbedingt gefördert werden, auch um als Wissenschafts- und Exportstandort bundesweit wie weltweit die Nr. 1 zu werden.

SFV:
1b. Wird Ihre Partei sich im Bundesrat für eine Bestimmung im Baugesetzbuch einsetzen, dass der Bau von Solaranlagen nicht mehr mit der Begründung einer Beeinträchtigung des Ortsbildes eingeschränkt werden darf?

CDU: Eine Genehmigungspflicht für Solaranlagen unterschiedlicher Größenordnungen ist zu prüfen.
 

SPD: Eine generelle Freigabe sehen wir so nicht. Da denkmalgeschützte Bereiche immer betrachtet werden müssen. Gleichzeitig erhöht eine Freigabe nicht die Akzeptanz für den notwendigen Ausbau der Solarstromerzeugung.
 

FDP: Wir halten es für richtig, dass Kommunen über die Ansicht in ihrem Ortsbild entscheiden können. Das gilt für Windkraft ebenso wie für Photovoltaik.
 

Bündnis 90/DieGrünen: Ja.
 

ÖDP: Kleine Gemeinden wie Saerbeck (Münsterland) sind Willens und in der Lage sich u. a. mit Solartechnik von fossilen Brennstoffen und Atomkraft unabhängig zu machen. Die ÖDP setzt sich im Bundesrat dafür ein, die Bevölkerung für mehr Klimaschutz zu sensibilisieren, und dazu gehören auch die Änderungen in gesetzliche Bestimmung, wie das Baugesetzbuch. Es ist klimapolitisch „kurz vor 12 h“, und da kann es nicht sein, dass sog. Beeinträchtigungen von Ortsbildern den Bau von Solaranlagen verhindern.
 

2. Fragen zur Windenergie:

SFV: NRW ist im Ausbau der Windenergie deutlich hinter andere Bundesländer zurückgefallen. Der derzeitige Windenergie-Erlass NRW schränkt die Nutzung der Windenergie erheblich ein. Dazu vier Fragen:

2a. Setzt sich Ihre Partei für eine Aufhebung der Höhenbegrenzung für Windanlagen ein?

CDU: Der Windkraftanlagen-Erlass beinhaltet keine starren Höhenbegrenzungen für den Bau von Windkraftanlagen.
 

SPD: Ja, die Höhenbegrenzungen müssen wegfallen, um alle Potentiale der Windkraft im Binnenland zu nutzen.
 

FDP: Der Erlass sieht keine Höhenbegrenzung vor. Die Kommunen haben das Recht dies selbst zu entscheiden. Das wollen wir beibehalten.
 

Bündnis 90/DieGrünen: Ja, die Höhenbegrenzung im Erlass ist reine Willkür von Windkraftgegnern in der Regierung.
 

ÖDP: Das Thema Höhenbegrenzung für Windanlagen kann nur ein Statisches sein, so dass sich eine gesetzliche Höhenbegrenzung unflexibel darstellt. Deshalb setzt sich die ÖDP für die Aufhebung der v. g. Höhenbegrenzung ein. Darüber hinaus ist der (Aus-)Bau von Windanlagen in NRW koordiniert zu organisieren. Ein landesweites Konzept zur Aufstellung von Windanlagen kann dafür sorgen, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen ausgeschlossen wie auch der Schutz von Tieren gewährleistet wird.
 

SFV:
2b. Für den Abstand von Windanlagen zu Wohngebäuden gelten strengere Abstandsregeln als für andere Energieanlagen, z.B. Braunkohleabbaugebiete. Setzt sich Ihre Partei (natürlich unter Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen) für eine Aufhebung der pauschalen und diskriminierenden Abstandsregeln für die Windenergie ein?

CDU: Bei im Einzelfall erwiesener Umweltverträglichkeit sind geringere Abstände als der im WKA empfohlene Mindestabstand zur Wohnbebauung zulässig.
 

SPD: Der Windenergieerlass hat viele unnötige Beschränkungen der CDU geführten Landesregierung in die Verwaltung getragen. Dies wird eine SPD Landesregierung korrigieren, da wir wissen, dass die Windkraft in den nächsten Jahrzehnten die Hauptlast der erneuerbaren Stromerzeugung tragen kann und wird.
 

FDP: Der Abstand von 1.500 m trägt dem Anwohnerschutz Rechnung und hat den Widerstand gegen die Windkraft befriedet. Er ist für die Akzeptanz der Bürger notwendig.

(Hinweis des SFV: Der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtages NRW schrieb zum Thema "Abstandregeln": "Insgesamt ist somit festzustellen, dass der WKA-Erlass keine pauschalen Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und schützenswerter Wohnnutzung verbindlich vorschreibt, sondern Raum für die erforderliche Prüfung des Einzelfalls belässt. Die generelle Einführung eines Mindestabstands von 1.500 m stieße überdies auf rechtliche Bedenken." (aus: Aktuelle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung von WKA, Information 14/127 des Landtages NRW, Wahlperiode 2005-2010)
 

Bündnis 90/DieGrünen: Ja, wir werden den Windkrafterlass insgesamt ändern und alle destruktiven Passagen ersetzen.
 

ÖDP: Abstandregeln von Windkraftanlagen sind notwendig, sollten jedoch nicht pauschal festgelegt sein, sondern Einzelfallentscheidung unterliegen. Wir werden uns dafür einsetzen ein faires Instrumentarium zu finden, das allen Beteiligten genügt. Hier wird die ÖDP NRW auf einen gerechten Umgang im Miteinander unserer Gesellschaft achten. Neben Ökologischen Aspekten ist uns der ethische Aspekt, würdevoll und auf "Augenhöhe" miteinander umzugehen, wichtig. Das gilt besonders für kleine Gemeinden. Ungleichgewichte zwischen dem Individuum Mensch und dem Konzernwesen Kohlewirtschaft müssen ausgeschlossen werden. Negativbeispiel ist das im Bau befindliche Kohlekraftwerk in Datteln. Es darf nicht sein, das wie hier Abstände, die im Regionalplan festgelegt wurden, von der Politik über "den Haufen geworfen" werden, wenn wirtschaftlicher Druck entsteht.
Aus Gründen der politischen Unabhängigkeit lehnt die ÖDP (satzungsgemäß) für ihre Mandatsträger Aufsichtsratsposten in der freien Wirtschaft ab. Ebenso setzt sich die ÖDP für ein Verbot von Firmenspenden an Parteien ein.

 

SFV:
2c. Moderne hohe Windanlagen im Wald, deren Rotoren weit über Baumwipfelhöhe drehen, stellen im Regelfall eine geringere Belastung für die Tierwelt dar als Windanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Anwohnerschutzmaßnahmen entfallen im Wald ohnehin, soweit er nicht besiedelt ist. Setzt sich Ihre Partei dafür ein, dass Windanlagen bei Berücksichtigung des Natur- und Anwohnerschutzes auch im Wald errichtet werden können?

CDU: </i>Wir wollen prüfen, ob Windbruchgebiete an Waldrandanlagen als geeignete Standorte für die Errichtung von Windanlagen in Frage kommen.
 

SPD: <i> Ja, wir haben besonders für die Windkraftnutzung auf sog. Kyrill-Flächen geworben.
 

FDP: Im dicht besiedelten NRW erfüllt der geringe Waldanteil eine besonders wichtige Gemeinwohlfunktion. Auch die Waldbrandgefahr ist zu groß, deshalb lehnen wir Windkraft im Wald ab.

Anmerkung des SFV: Es ist uns kein Fall bekannt, bei dem eine Windkraftanlage einen Waldbrand verursacht hat.
 

Bündnis 90/DieGrünen: Ja, was in Bayern und anderen Bundesländern selbstverständlich ist soll auch in NRW möglich sein.
 

ÖDP: Grundsätzlich ja, aber auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung. Der Tierschutz muss in jedem Fall hinreichend Berücksichtigung finden, was ja bei‚ Rotoren weit über Baumwipfelhöhe i. d. R. zutrifft.
 

SFV:
2d. Im Windenergieerlass NRW wird den Gemeinden und Kreisen empfohlen, Windkonzentrationszonen einzurichten, um auf diese Weise an anderer Stelle des Planungsgebietes den Bau von Windanlagen zu unterbinden. Werden Sie sich für eine Streichung dieser Empfehlung im Windenergieerlass sowie zur Änderung dieser Bestimmung im Bundesbaugesetzbuch einsetzen?

CDU: Die räumliche Steuerung über die Ausweisung von Konzentrationszonen hat sich bewährt.
 

SPD: Wir werden in einem neuen Landesentwicklungsplan alle Möglichkeiten der Nutzung von Regenerativen Energieanlagen neu bewerten.
 

FDP: Wir halten es für die Akzeptanz von Windkraft für essentiell wichtig, dass die Kommune vor Ort entscheidet, wo Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.
 

Bündnis 90/DieGrünen: Ja, das würde den Ausbau der Windkraft im Binnenland noch einmal beschleunigen.
 

ÖDP: Auch hier gilt für die ÖDP NRW: Für Windkraftanlagen ist ein NRW-Konzept zu erstellen (s. o.), was dafür Sorge trägt, dass Windströme, Wohnstruktur und der Tierschutz hinreichend berücksichtigt wird. Das gilt insbesondere für große Windparks. Kleine Investoren (z. B. Bauern) sind möglichst nicht zu reglementieren, damit sie neben der Landwirtschaft ein weiteres betriebswirtschaftliches "Standbein" aufbauen können. Um das zu ermöglichen, setzt sich die ÖDP NRW für eine entspr. Änderung im Baugesetzbuch ein.
 

3. Fragen zu Klimaschutz und Vorrang der Erneuerbaren Energien

SFV:
3a. Befürworten Sie ein Klimaschutzgesetz NRW, das als Rahmengesetz auf eine einklagbare, konsequente Befolgung von Klimaschutzbelangen auf allen Ebenen der Landespolitik ausgerichtet ist?

CDU: Der Schutz des Klimas ist bereits verbindlich geregelt. Wir wollen die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der vereinbarten Ziele.
 

SPD: Das von vielen relevanten Umweltverbänden erarbeitete Klimaschutzgesetz (Entwurf) wird Diskussionsgrundlagen für eine Klimaschutzstrategie NRW. Deshalb wollen wir auch einen Klimaschutzausschuss im Landtag und ein Klimakabinett der Landesregierung, um tatsächlich verzahntes Regierungshandeln neu zu erarbeiten ( Ressortprinzip ist oft nicht nachhaltig)
 

FDP: Wir halten ein solches Gesetz für nicht notwendig, weil es ein reines Symbolgesetz wäre. Mit Symbolpolitik wird aber kein erfolgreicher Klimaschutz erfolgen..
 

Bündnis 90/DieGrünen: Ja, mit eindeutigen CO2-Reduktionszielen für die kommenden Jahrzehnte bis 2050.
 

ÖDP: Uneingeschränkt JA. Die Energiewirtschaft befürchtet, dass Atom-/Kernkraftwerke sowie
fossile Kraftwerke um so häufiger gedrosselt oder abgeschaltet werden müssen, je mehr Strom aus Wind- und Solarenergie ins Netz eingespeist werden. Dadurch wird die Rentabilität der Braun- und
Steinkohlekraftwerke in NRW bedroht.

 

SFV: Die Energiewirtschaft befürchtet, dass Atom-/Kernkraftwerke sowie fossile Kraftwerke um so häufiger gedrosselt oder abgeschaltet werden müssen, je mehr Strom aus Wind- und Solarenergie ins Netz eingespeist werden. Dadurch wird die Rentabilität der Braun- und Steinkohlekraftwerke in NRW bedroht.

3b. Werden Sie sich trotzdem weiter im Bundesrat für die vorrangige Aufnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien im Stromnetz einsetzen?

CDU: Der Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien steht nicht zur Debatte.
 

SPD: Die SPD Landtagsfraktion steht zum Erfolgsmodell des EEG und hält daher auch weiter am Vorrang für Strom aus Erneuerbarer Energie fest. Wir wollen den Fortschrittsmotor Klimaschutz für das Energieland Nr. 1, wir wollen dezentrale Strukturen, mehr KWK,die Nutzung von heimischen Energieträgern und einen stetig steigenden Anteil Erneuerbarer. Deshalb halten wir auch am Atomausstieg fest!
 

FDP: Die FDP steht zum Vorrang für erneuerbare Energien im Stromnetz, der durch das EEG festgelegt ist.
 

Bündnis 90/DieGrünen: Ja, wir brauchen die Erneuerbaren und flexible Gaskraftwerke für die Spitzenlast und keine weiteren Kohlekraftwerke.
 

ÖDP: Ich persönlich habe im Rat der Stadt Münster dazu beigetragen, dass der Ausstieg aus dem Kohlekraftwerk Hamm (Beteiligungs-Kredit der Stadt Münster an RWE) noch in diesem Jahr vollzogen wird. Die ÖDP will – beispielhaft wie in Münster – im ganzen Land NRW die Regenerative Energie-Technologie voranbringen. Auch von Düsseldorf aus wird sich die ÖDP im Bundesrat für die vorrangige Aufnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien einsetzen.