Hitzeperioden, Orkanschäden, Hagelschläge, Überschwemmungsschäden Verkehrsunterbrechungen und Verwüstungen nehmen auch in Deutschland immer weiter zu.
Braunkohleverstromung ist bereits lange als eine der klimaschädlichsten Energietechniken bekannt. Der Klimawandel gefährdet weltweit Leben und Gesundheit. Gesetze, die den Klimawandel befördern, verstoßen somit gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit. Doch eine direkte Klage vor den Verfassungsgerichten gegen die Braunkohleverstromung ist nicht möglich, da die persönliche Betroffenheit der Kläger schwer nachweisbar ist. Anders sieht es bei Enteignungen von Braunkohle-Grundstücken aus, denn hier stehen die Betroffenen - die Eigentümer - eindeutig fest.
Enteignungen sind nach Grundgesetz nur zulässig, wenn sie dem Gemeinwohl dienen.
Deshalb muss der Enteigner den Nachweis führen, dass die Enteignung dem Gemeinwohl dient. Dieser Nachweis dürfte bei der Braunkohleverstromung schwer fallen, zumal nicht einmal mehr der wirtschaftliche Betrieb der mit Braunkohle betriebenen Kraftwerke über die geplante Lebensdauer von 40 Jahren absehbar ist. Solarenergie, Windenergie und dezentrale Stromspeicher dagegen - in sinnvoller Kombination in Verbrauchernähe errichtet - können eine vollwertige Energieversorgung bieten, ohne das Klima zu belasten.
Enteignungen, die nicht dem Gemeinwohl dienen, sind verfassungswidrig.
Diese und weitere Zusammenhänge beleuchtet ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) von Prof. Dr. Felix Ekardt verfasst wurde. Es steht unter SFV-Kohlegutachten 05.07.14 jedem Gegner der Braunkohleverstromung zur Verfügung.
Nun kommt es - unter Verwendung dieses Rechtsgutachtens - zur Klage gegen den Braunkohleplan des Landes Sachsen. Umweltverbände und direkt Betroffene in Nochten gehen damit in die Offensive gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen. Ein Erfolg wird bundesweite Signalwirkung entfalten.