Bei den Hauptzollämtern gehen zunehmend Fragen zu Steuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr.1 u. Nr. 3 Stromsteuergesetz (StromStG) ein. In den meisten Fällen handelt es sich um Anfragen im Zusammenhang mit den Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es bestehen Unsicherheiten dahingehend, wann und unter welchen Voraussetzungen eine der genannten Steuerbefreiungen vorliegt.

Vor diesem Hintergrund wurde von der Generalzolldirektion ein Informationsblatt herausgegeben, dass zu einer verbesserten Einschätzung beitragen soll, ob eine Stromsteuerbefreiungen vorliegt.

Informationen zu den Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 Stromsteuergesetz (StromStG)