Mit Bedacht hatte die schwarz/gelbe Regierung in der Gesetzesänderung zum EEG vom 11.08.2010 die Monate Juni bis September als Referenzmonate für die Bestimmung der neuen Vergütungsdegression für 2011 festgelegt. Denn in diesen Zeitraum war - so sicher wie das Amen in der Kirche - mit den höchsten Zubauraten für PV und dann schlussendlich mit der Grundsteinlegung für eine erneute hohe Degression zum Jahresende zu rechnen.

Der Plan funktionierte. Nicht nur die jahreszeitlich bedingte Hochkonjunktur, sondern auch die massive Kürzung der Einspeisevergütung zum 1. Juli und nochmals zum 1. Oktober trieb viele Investoren zur Eile an. Und selbst Unentschlossene fühlten sich durch die politisch absichtlich erzeugte Torschlusspanik zur schnellen Entscheidung getrieben. Eine in dieser Form noch nicht dagewesene Investitionswelle brach auf die Solarinstallateure ein und brachte sie an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Nicht nur Anfragen zur Installation von kleinen Solarstromanlagen blieben auf der Strecke, auch die Fertigstellung der Anlagen zum Stichtag 1. Juli war oft nicht sicherzustellen. Denn für einen solchen „künstlich“ erzeugten Nachfrage-Boom qualifiziertes Personal kurzfristig zu finden und mit der Aussicht auf baldige Entlassung einzustellen, war oft nicht möglich oder machte schlussendlich keinen Sinn.

Das Ergebnis dieser politisch gewollten Torschlusspanik haben wir nun auf dem Tisch: Die Bundesnetzagentur meldete Anfang Oktober, dass in den Monaten Juni, Juli und August dieses Jahres Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3.150 Megawatt neu installiert worden sind.
So sehr uns auch der hohe Zubau von PV-Leistung in Deutschland erfreut - die daraus folgenden Einschnitte bei der weiteren Entwicklung der Photovoltaik im Jahr 2011 sind erheblich. Denn die Bestimmung der Degression für 2011 erfolgt nach § 20 (2) EEG nach einem einfachen Prinzip: Die Leistung der bei der Bundesnetzagentur vom 1.6. bis 30.9. gemeldeten Anlagen wird mit dem Faktor 3 multipliziert. Übersteigt dieser Wert die 6500 MW-Marke, erfolgt die höchste Degression.

Zwar veröffentlichte die Bundesnetzagentur erst die Zubau-Zahlen von Juni bis Ende August. Diese übertreffen jedoch - multipliziert mit 3 - mit ca. 9500 MW bereits jetzt bei weitem die letzte Ausbauschwelle des genannten „Atmenden Deckels“ der Gesetzesschreiber.

Es steht also so gut wie fest: Die Vergütungsdegression für 2011 wird nochmals 13 % betragen.
Erhielt man 2009 noch 43,01 Ct/kWh Solarstrom für Anlagen bis 30 kW, so darf man 2011 nur mit 28,74 Ct/kWh rechnen. Das ist eine Kürzung um mehr als ein Drittel! Und das Ganze mit der völlig falschen Begründung, Solarenergie würde die Stromkunden starker belasten!

Eine Äußerung von MinR'in Dr. Karin Freier, Leiterin des Referates KI III 2 "Solarenergie, Biomasse, Geothermie und Markteinführung Erneuerbare Energien" während eines Fachgesprächs der Clearingstelle EEG im Juli diesen Jahres zeigt uns, dass hier auch noch im BMU erhebliche
Richtigstellungsarbeit geleistet werden muss. Denn mit Genugtuung verkündete Frau Dr. Freier, dass es nun endlich unter der schwarz-gelben Regierung möglich gewesen sei, die Vergütung für Solarstrom im
zweistelligen Bereich abzusenken.

Doch zurück zu den Solarstromanlagen: Es ist unseres Erachtens kaum davon auszugehen, dass sich in diesem kurzen Zeitraum von Dezember 2009 bis Januar 2011 die System- und Installationskosten von kleinen Hausdachanlagen um diesen Wert, also um mehr als ein Drittel, verringern werden. Und bereits in den vorangegangenen Monaten für der Gesetzesänderung zeigte sich, dass immer weniger in Anlagen bis 5 kW investiert wurde. Man muss kein Prophet sein, um abzuschätzen, dass dieser Trend sich auch weiter fortsetzen wird.

Zubau der Photovoltaik von Januar 2009 bis August 2010
(Zum Vergrößern bitte auf Graphik klicken)

Ab dem 1. Januar 2011 gelten mit hoher Wahrscheinlichkeit folgende Vergütungssätze:

Staffelvergütung für PV-Anlage auf und an Gebäuden Ct/kWh
bis einschl. 30 kW 28,74
bis einschl. 100 kW 27,33
bis einschl. 1000 kW 25,86
bis 1 MW 21,56
Vergütung für Freiflächenanlagen
versiegelte u. Konversionsfläche 22,07
sonstige Freiflächen 21,11