Mit einem "Hintergrundpapier" vom 12.01.2010 mit dem Titel Die künftige Förderung von Solarstrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz begründet der Energieexperte Holger Krawinkel im Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) seine alte Forderung nach einer zusätzlichen einmaligen Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom um weitere 30 Prozent.

Dazu nimmt der Solarenergie-Förderverein Deutschland Stellung:

Der VZBV will die Verbraucher vor unnötigen Geldausgaben schützen. Das ist seine selbstgewählte und verdienstvolle Aufgabe.

Der "Energieexperte" des VZBV, Dr. Holger Krawinkel, hält die Ausgaben für Solarstrom für unnötig hoch und folgt damit der Argumentation der Kohle-, Erdgas- und Atomkraftwerksbetreiber, denen die Umstellung auf die Erneuerbaren Energien immer noch zu schnell geht. Dazu verweist Krawinkel auf ein sogenanntes "Hintergrundpapier".

Das Hintergrundpapier erzeugt verbal hohe Dramatik, indem es die Einzelausgaben von Millionen von Stromverbrauchern über zwanzig Jahre zusammenzählt - noch dazu fehlerhaft - und so zu Milliardenbeträgen kommt.Schließlich gipfelt das unsägliche Papier in der Aussage:

Solarstrom wird durch die staatlich induzierte Förderung künstlich teuer gehalten. Dies behindert den weltweiten Durchbruch. Klimaschutz-Technologien können sich weltweit aber nur verbreiten, wenn sie ohne Subventionen auskommen.

Wir werden weiter unten noch einmal auf diesen Satz eingehen.

Zunächst aber eine wichtige Information über die Berechtigung des "Energieexperten" Krawinkel, die Absenkung der Einspeisevergütung im Namen des VZBV (der Dachorganisation aller Verbraucherzentralen) zu fordern. Krawinkel ist bereits im vergangenen Herbst mit der Forderung nach 30 prozentiger Absenkung an die Öffentlichkeit getreten. Daraufhin hat der Bund der Energieverbraucher - der neben vielen anderen Verbraucherschutzvereinen Mitglied im Bundesverband (VZBV) ist und speziell für die Energieverbraucher spricht - öffentlich widersprochen. Bei der folgenden Mitgliederversammlung der Dachorganisation (VZBV) kam der Vorschlag von Krawinkel zur Abstimmung. Die Abstimmung ergab eine Niederlage für Holger Krawinkel. Seitdem dürfte er seinen Vorschlag allenfalls als Privatmann, nicht aber mehr im Namen der Dachorganisation vertreten. Verbraucherverbände für Solarförderung
In der Öffentlichkeit aber wird Krawinkels Vorschlag weiterhin als Vorschlag des VZBV gehandelt. Wir fragen uns, warum Krawinkel dies nicht richtig stellt und warum er nicht die Konsequenzen zieht und den Rücktritt von seinem Amt als "Energieexperte" des VZBV erklärt.

Doch nun zurück zu dem merkwürdigen Satz "Solarstrom wird durch die staatlich induzierte Förderung künstlich teuer gehalten. Dies behindert den weltweiten Durchbruch. Klimaschutz-Technologien können sich weltweit aber nur verbreiten, wenn sie ohne Subventionen auskommen." Dieser Satz ist so falsch, dass es wohl kaum noch falscher geht!

Krawinkel sollte eigentlich wissen, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom keine "Subvention" ist, sondern eine staatliche Preisfestsetzung wie z.B. die Preisfestsetzungen in der Gebührenordnungen für Ärzte oder Rechtsanwälte. Ihm ist dieses Wort "Subvention" dennoch recht, vermutlich weil es im Zeitalter des Neoliberalismus sofort den Reflex "Subventionsabbau" hervorruft. Aber seien wir nicht kleinlich und gehen auf den eigentlichen Sinn der Aussage ein. Das Papier lehnt die in Deutschland übliche staatliche Preisfestsetzung für Solarstrom ab.

Fragen wir Herrn Dr. Krawinkel, der sich auf dieses ominöse "Hintergrundpapier" beruft, doch einmal, was ein Solaranlagenbetreiber machen soll, wenn es das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit der staatlich festgesetzten Einspeisevergütung nicht gäbe und wenn er und seine Familie tagsüber im Betrieb oder in der Schule sind und zuhause die Sonne auf die Solaranlage scheint. Wohin mit dem Solarstrom? Wegen des lokalen Netzmonopols könnte der Anlagenbetreiber seinen Solarstrom niemandem sonst verkaufen als nur dem lokalen Netzbetreiber. Aber wieviel Geld bekäme er für diesen Strom? Wir beim SFV können uns jedenfalls noch gut daran erinnern, wie es vor 1990 aussah. Damals zahlte der Netzbetreiber für Solarstrom gar nichts oder allenfalls Pfennigbeträge. Teilweise baute er sogar Rücklaufsperren in die Stromzähler ein, damit sich der Stromzähler nicht rückwärts drehen konnte, wenn Solarstrom ins öffentliche Netz übertrat. Erst nach der Einführung einer staatlich festgesetzten kostendeckenden Einspeisevergütung für Solarstrom im Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2004 konnten die Anlagenbetreiber ihre Solaranlagen über die Einnahmen aus dem Stromverkauf refinanzieren und erst dann nahm der rasante Ausbau der Photovoltaik auf Deutschlands Dächern seinen Anfang.

Es ist uns unerfindlich, wie Krawinkel trotzdem die Behauptung verbreiten kann, Klimaschutz-Technologien, also die Photovoltaik, könnten sich weltweit nur verbreiten, wenn sie ohne Subventionen, also ohne festgesetzte Einspeisevergütungen auskämen. Sein Glaube an die vorausschauende Macht der freien Marktwirtschaft und seine Arglosigkeit gegenüber der Macht des Stromnetzmonopols disqualifizieren ihn als Verbraucherschützer. Oder hat er selbst das Papier gar nicht richtig gelesen? Wer ist denn überhaupt der Autor? Vielleicht das wissenschaftliche Institut der Energiewirtschaft, das RWI?

Zu einer Fülle weiterer Fehler in dem "Hintergrundpapier" empfehlen wir die Lektüre von Frank Busses Analyse des Hintergrundpapiers