- Ziel des Gutachtens aus Sicht des SFV als Auftragsgeber
- Inhalt des Gutachtens
- Finanzierung des Gutachtens
Ziel des Gutachtens aus Sicht des SFV als Auftragsgeber
- Der SFV möchte erreichen, dass die EEG-Novelle in ihrer Zielsetzung geändert wird. Wir brauchen keine Verlangsamung der Energiewende, sondern wir brauchen aus Klimaschutzgründen und zur Verminderung der Kriegsgefahr eine Beschleunigung des Umstiegs auf 100 Prozent Erneuerbare Energien.
- Wir wollen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechtssystems leisten. Wir wollen erreichen, dass die Rechtsprechung - offensiver als bisher - den Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Gesundheit gegenüber den Gewinninteressen der etablierten Energiewirtschaft beim Gesetzgeber einfordert.
- Wir wollen die Oppositionsparteien darin bestärken, nicht nur im Bundestag gegen die EEG-Novelle zu stimmen, sondern darüber hinaus (nach der Verabschiedung des EEG 2014) sich gerichtlich gegen die Reduzierung des Klimaschutzes zur Wehr zu setzen.
Wikipedia: Bei der abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bundesregierung per Kabinettsbeschluss, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages einen Antrag gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 13 Nr. 6 BVerfGG an das Bundesverfassungsgericht stellen.
- Unser Appell richtet sich an alle Gruppierungen unseres Gemeinwesens.
Inhalt des Gutachtens
Finanzierung des Gutachtens
Die Finanzierung des Gutachtens wurde durch Spenden aus dem Umfeld des Solarenergie-Fördervereins Deutschland ermöglicht.