Kürzung von Subventionen?
Die geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist schon formal keine Kürzung von Subventionen - das wird auch durch Wiederholung nicht richtiger: Subvention ist staatliche Förderung ohne Gegenleistung, die Einspeisevergütung nach dem EEG ist dagegen (wie der Name schon sagt) eine Vergütung für eine gelieferte Leistung. Vor allem aber ist die Einspeisevergütung überhaupt keine staatliche Leistung: Die Kürzung entlastet nicht nur keinen öffentlichen Etat, sondern belastet (entgegen der landläufigen Meinung) durch die Minderung des Merit-Order-Effekts an der Strombörse und dadurch steigende Endkundenpreise zusätzlich öffentliche wie private Haushalte. Unmittelbare Nutznießer sind zulasten der Verbraucher nur die Betreiber der Atom- und-Kohle-Dinosaurier, die mit ihrem zur Mittagszeit sonst praktisch unverkäuflichen Strom nun wieder Traum-Renditen (sic!) erzielen.
Traum-Renditen der Solaranlagenbetreiber?
Dieses zentrale Argument der Bundesregierung für die Kürzungen ist in der politischen Klasse - einschließlich der grünen und linken Opposition - kaum umstritten: Selbst grüne Energieexperten reihen sich unter die Traumdeuter und sekundieren dem Bundesumweltminister, dass man niemand über das EEG 15 oder 20 % Rendite garantieren müsse. Auf die Frage, von wessen Traum denn hier die Rede sei, gibt es allerdings von allen Seiten nur beredtes Schweigen. Die Realität spricht schließlich eine andere Sprache: Die großen Geldströme potenter Anleger fließen noch immer nur in sehr bescheidenem Umfang in die Photovoltaik. Eher unwahrscheinlich, dass die Geldmärkte diese hervorragende Verdienstmöglichkeit nicht erkannt haben sollen - sie ist wohl doch eher nur ein Traum.
Die Solarbranche stimmt zu?
Die Zustimmung der deutschen Solarbranche zur Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Kürzung zur Jahresmitte um 5 Prozent ist in der Tat ein interessantes Phänomen - aber es lässt sich erklären: Jahrelang haben wir sonnige Werbesprüche von der risikolosen und sich ohne Aufwand amortisierenden Investition in PV-Anlagen gehört. Und je weniger die Einspeisevergütung die tatsächlichen Kosten der Solaranlagenbetreiber abdecken konnte, umso stärker fühlten sich die Branchenvertreter verpflichtet, die Werbetrommel zu rühren, damit ihre Mitgliedsfirmen weitere PV-Anlagen verkaufen konnten. Die Risiken und Unwägbarkeiten - von tatsächlichen technischen Detailproblemen und genehmigungstechnischen Schikanen über nachträgliche Verschattung bis hin zur Notwendigkeit, Netzanschluss und Vergütung beim Netzbetreiber über Jahre durch die Instanzen einzuklagen - wurden verschwiegen oder gnädig kleingeredet. Diese Schönfärberei rächt sich jetzt: Wenn sie ihrer eigenen Werbung nicht öffentlich derart offensichtlich widersprechen will, fehlen der Branche jetzt die Argumente gegen eine Kürzung der Vergütung angesichts fallender Modulpreise.
Die Modulpreise sind im Keller?
Auch mit den ohne Zweifel gefallenen Preisen für Solarmodule allein lässt sich die außerplanmäßige Kürzung nicht begründen: Die Einspeisevergütung muss dem Anlagenbetreiber schließlich nicht nur den Erwerb der Module, sondern über die gesamte Laufzeit den rentablen Anlagenbetrieb ermöglichen. Und zu den Planungs-, Installations-, Betriebs- und Finanzierungskosten, die der Betreiber aufbringen muss, tragen die Marktpreise der Solarmodule nur einen Bruchteil bei. Um den Sinn (oder Unsinn) einer Kürzung der Einspeisevergütung bei sinkenden Modulkosten beurteilen zu können, müssten zunächst grundsätzlich die gesamten jährlichen Kosten des (durchschnittlichen) Anlagenbetreibers in den Blick genommen werden - aber an einer solchen Versachlichung der Diskussion um die Höhe der Einspeisevergütung haben die Regierenden derzeit offensichtlich kein Interesse.