Zunächst der Beitrag in der Fassung vom 07.03.2016

Strom aus Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Erdöl - kurz gesagt: K-Strom - soll durch Solar- und Windstrom (E-Strom) ersetzt werden. Dazu müssen einige Probleme gelöst werden, denen man sich bisher nicht ernsthaft gestellt hat. In offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung heißt es noch, die Erneuerbaren Energien müssten sich in das bestehende System integrieren. Doch genau mit dieser Forderung wird das bisherige fossil-atomare System auf ewige Zeit festgelegt. Die Bundesregierung bekundet damit ihre Absicht, die Energiewende NICHT umzusetzen.

Wer ernsthaft auf Erneuerbare Energien umsteigen will, muss ein Übertragungs-, Bewertungs-, Finanzierungs- und Verteilsystem einführen, das die technischen Eigenschaften der Erneuerbaren berücksichtigt:

  • Die Betreiber von Wind- und Solaranlagen können nicht jederzeit elektrische Energie direkt aus Wind- oder Sonnenenrgie liefern.
  • Erst durch die Wettervorhersage vor dem Liefertermin ergibt sich der mögliche Lieferumfang.
  • Wind- und Solarstrom muss in großem Umfang gespeichert werden. Dies verursacht deutlich höhere Kosten.

Um uns mit den Problemen vertraut zu machen, untersuchen wir einmal die folgende einfache Frage, die sich zukünftig immer häufiger stellen wird:
Was soll geschehen, wenn gleichzeitig alle drei Sorten: Direkt erzeugter EE-Strom, gespeicherter EE-Strom sowie K-Strom zwar verfügbar sind, aber nicht alle drei benötigt werden?
Ökologisch korrekt und im Sinne des Klimaschutzes wäre es, wenn in einer solchen Konkurrenzsituation ausschließlich der EE-Strom - und zwar an erster Stelle der direkt erzeugte - eingesetzt wird. K-Strom dürfte erst dann und nur in dem Umfang eingesetzt werden, wie unabweisbarer Bedarf eine weitere Belastung der Atmosphäre mit weiterem CO2-Ausstoß vertretbar erscheinen lässt - also nur im staatlich zugelassenen Ausnahmefall.
Diese naheliegende klimaschonende Einsatz-Reihenfolge ist im Stromgroßhandel - 19 Jahre nach dem Kyoto-Beschluss - allerdings immer noch nicht umgesetzt.

Die Betreiber rasch regelbarer Kohlekraftwerke, die technisch durchaus in der Lage wären, ihre Stromproduktion auf die Viertelstunde genau an die wechselnden Wetterbedingungen anzupassen, verkaufen immer noch mit behördlicher Genehmigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) und unter Beobachtung der Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas (GWB) sogenannte "Bandlieferungen" mit monatelanger konstanter Leistung rund um die Uhr ("base-load") oder jeden Werktag von 8:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends ("peak-load"). Sozusagen handlich verpackt mit rosa Schleifchen und Mengenrabatt. Ein Anachronismus, gegen den die Betreiber von EE-Handelsgesellschaften schon deshalb aufstehen müssten, weil er sie Millionen kostet.

Oder sind die Zusammenhänge zu kompliziert?

Die Betreiber der Kohlekraftwerke verpflichten sich am Terminmarkt über Monate vorab zur genormten "Bandlieferung" von Elektrizität "base-load" oder "peak-load" an interessierten Großkunden. Diese ihrerseits verpflichten sich, zur Zahlung eines ausgehandelten Festpreises, den wir hier einmal als "Kohlestrompreis" bezeichnen. Die Verträge sind bindend. Den Kohlekraftwerksbetreibern steht es allerdings frei, sich an Tagen mit viel Wind und Sonne am Spotmarkt mit billigem EE-Strom einzudecken und ersatzweise diesen billig eingekauften EE-Strom zum vereinbarten höheren Kohlestrompreis zu liefern. Ihre eigenen Kohlekraftwerke fahren sie derweilen herunter und sparen die Brennstoffkosten. Ein gutes Geschäft!

Die EE-Strombetreiber, die den Strom erzeugt haben, der an Stelle des Kohlestroms geliefert wird, bekommen jedoch nur den niedrigen Spotmarktpreis, der sogar bis auf Null oder darunter absinken kann. Geld, das eigentlich ihnen, den EE-Stromerzeugern, zustünde, fließt in die Taschen der Kohlekraftwerksbetreiber. Diesen letzten Satz haben wir absichtlich fett gedruckt, damit er sich einprägt.

Es ist für die EE-Stromerzeuger überhaupt kein Trost, wenn sie hören, dass die Durchschnittspreise von Terminmarkt und Spotmarkt sich immer mehr aneinander angleichen, denn diese Feststellung ergibt im Zusammenhang mit dem geschilderten Vorgang keinen Sinn. Ein unmittelbarer Vergleich ist nicht möglich, denn die Terminmarktpreise ändern sich über Monate hinweg nur geringfügig, während die Spotmarktpreise von Viertelstunde zu Viertelstunde wechseln. Ein "Durchschnittspreis am Spotmarkt" ist so wenig aussagekräftig wie die "durchschnittliche Pulsfrequenz" eines Herzkranken, dessen Puls bisweilen rast und zu anderen Zeiten unter 35 Schläge absinkt. Für den Anbieter von Windstrom ist der durchschnittliche Spotmarktpreis uninteressant. Einzig wichtig ist für ihn, wie hoch der Spotmarktpreis dann ist, wenn er viel Windstrom anzubieten hat. Und genau dann sind die Spotmarktpreise regelmäßig im Keller.
Ja, ganz recht, das ist der "Merit-Order Effekt". Der schlägt immer dann zu, wenn viel EE-Strom im Spotmarkt-Angebot ist. Doch es kommt noch der oben angedeutete Effekt hinzu: Die Kohlekraftwerksbetreiber (und die Braunkohle- und Atomkraftwerksbetreiber) haben bereits die meisten Großkunden vorab mit günstigen Dauerverträgen (base-load und peak-load) zufrieden gestellt. Diese Großkunden sind vertraglich gebunden. Sie können aus diesen Verträgen auch nicht aussteigen, um dann den spottbilligen Spotmarktstrom selbst zu kaufen. Diese Großkunden fehlen deshalb am Spotmarkt. Und fehlende Kunden bei gleichzeitig hohem EE-Stromangebot lassen den Spotmarktpreis in den Keller stürzen.

Die Kohlekraftwerksbetreiber freut es. So schaffen sie sich selber lukrative Gewinnmöglichkeiten am Spotmarkt.

Geld, das eigentlich den EE-Stromerzeugern zustünde, fließt in die Taschen der Kohlekraftwerksbetreiber - nicht erst wenn der Spotmarktpreis zu Null wird, sondern regelmäßig, wenn der Spotmarktpreis unter den Brennstoffpreis für Kohlekraftwerke absinkt.

Es ist erstaunlich, dass dieser Missstand von Seiten der Erneuerbaren Energien Branche nicht thematisiert wird. Vielleicht ist er zu schwer verständlich?

Deshalb noch einmal ausdrücklich die Information: Es handelt sich nicht nur um den Merit-Order-Effekt, der in aller Munde ist, sondern um eine sich selbst verstärkende Kombination mehrerer Effekte:

1. Steigendes Angebot an EE-Strom bei sonnig-windigem Wetter lässt den Marktpreis am Spotmarkt sinken.

2. Verminderung der Kundenzahl am Spotmarkt durch vorgezogenen Terminmarkthandel (base-load- und peak-load-Angebote) beschleunigt den Spotmarktpreis-Zusammenbruch.

3. Der Spotmarktpreis-Zusammenbruch lässt die EEG-Umlage ins Ungemessene steigen.

Der Anreiz zur Einsparung des Brennstoffs bei den schnell regelbaren Kohlekraftwerken hat drei unterschiedliche Folgen. Ökologisch ist es von Vorteil, dass weniger Kohle verbrannt wird. Aber nachteilig ist es, dass den EE-Anlagen die Einnahmen fehlen und nachteilig ist es schließlich, dass an ihrer statt die Kohlekraftwerke höhere Gewinne einfahren. Hier findet sich auch die wirtschaftliche Erklärung dafür, dass noch nach 2010 acht neue Kohlekraftwerke in Deutschland geplant wurden. Die neuen Kohlekraftwerke sollen ihre Gewinne durch Abschalten machen!

Ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen: Je mehr Solar- und Windanlagen ans Netz gehen, desto mehr werden die Finanzierungsschwierigkeiten für die EE-Anlagen steigen, desto höher steigen die Differenzkosten, desto höher steigt die EEG-Umlage, desto höher steigt der Anreiz zum Bau neuer Kohlekraftwerke, desto länger werden wir auf 100% Erneuerbare Energien warten müssen.

Die EEG-Umlage entwickelt sich zunehmend zu einem Kohlekraftwerks-Stützprogramm. Geld, das eigentlich den EE-Stromerzeugern zustünde, fließt in die Taschen der Kohlekraftwerksbetreiber - nicht erst wenn der Spotmarktpreis zu Null wird, sondern völlig regelmäßig, wenn der Spotmarktpreis unter den Brennstoffpreis für Kohlekraftwerke absinkt. Und das kommt oft vor, jedesmal, wenn die Sonne scheint und der Wind weht.

Und nicht ohne Grund kämpft die fossile Stromwirtschaft so verbissen um das Recht, schon langfristig im Voraus ihren Strom verkaufen zu dürfen.
Das täten sie nicht, wenn es keinen so großen Vorteil für sie brächte.

Wie man hier erkennt, genügt Vorrang bei der EINSPEISUNG von EE-Strom nicht. Benötigt wird ein Vorrang auch im Stromhandel.

Nachtrag und Ergänzung vom 09.06.2016

Die ökologisch richtige Entscheidung lautet deshalb:
Erst wenn der gesamte angebotene EE-Strom vollständig aufgekauft wurde, darf K-Strom gehandelt werden. Vorabhandel am Terminmarkt und im OTC-Handel gehören verboten. Spotmarkt Only!

Eine noch wirkungsvollere Lösung des Problems schlägt der SFV nunmehr gemeinsam mit anderen Umweltorganisationen in dem Beitrag "Radikaler Kurswechsel in der Energiepolitik" vor.