Gegen den Klimawandel ist der Einzelne machtlos. Hier ist der Staat gefragt. Die gemeinsame Abwehr übermächtigen Gefahren ist eine seiner wichtigsten Aufgaben. Er kann und muss dafür die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Für die Auswahl möglichst effizienter Rahmenbedingungen leistet der Solarenergie-Förderverein Deutschland wichtige Überzeugungsarbeit.

"Wir wollen nicht nur Glühlampen auswechseln, sondern Gesetze."

(Zitat von Al Gore)


Gliederung

1 - Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energien so rasch wie möglich - Nationales Handeln mit globaler Wirkung

Unser Ziel ist die möglichst rasche globale Umstellung der Energieversorgung auf 100 Prozent CO2-freie Erneuerbare Energien. Wir wollen dieses Ziel durch nationale Anstrengungen erreichen. Nach über 20 Jahren mit Misserfolgen in internationalen Klimaschutzverhandlungen sehen wir in nationalen Anstrengungen das einzige verbliebene erfolgversprechende Konzept im Kampf gegen den Klimawandel.
Wenn es gelingt, in einem wirtschaftlich starkem Land wie z.B. Deutschland oder Japan, Solar- und Windanlagen mit geeigneten Stromspeichern in die Massenproduktion zu bringen, werden sie aufgrund der dadurch erfolgenden Preissenkung gegenüber fossilen und nuklearen Kraftwerken und Dieselgeneratoren konkurrenzfähig werden, nicht nur hier, sondern aufgrund des globalisierten Handels weltweit.
Unser Nahziel ist deshalb zunächst die Umstellung der gesamten Energieversorgung in Deutschland auf 100 Prozent heimische CO2-freie Erneuerbare Energien. Die CO2-Freiheit betonen wir deshalb, weil wir die energetische Nutzung von Biomasse für eine klimaschädliche Entwicklung halten.

2 - Den Vorwurf der übermäßigen Kostenbelastung durch das EEG zurückweisen

Die vom SFV im Jahr 1989 erstmals vorgeschlagene kostendeckende Einspeisevergütung für gelieferten Solar- oder Windstrom wurde in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) übernommen und hat sich als überlegenes Förderinstrument gegenüber allen Quotenregelungen bewährt: Das erzielte Ausbautempo der Solarenergie war im Jahr 2010 zehnmal so hoch wie die vom BMU in Auftrag gegebene Zielstudie aus dem Jahr 2005 vorhergesehen hatte. Nicht nur die Menge der installierten Solaranlagen, sondern auch die auf die Stromkunden umzulegenden Kosten, die sogenannte "EEG-Umlage" wuchsen entsprechend schneller als vorhergesehen. Zwar sank der Börsenpreis für Strom aus fossilen und atomaren Energien zwischenzeitlich deutlich ab, doch wurden diese Preissenkungen nicht an die Stromkunden weitergegeben. Vielmehr wurde von Seiten der konventionellen Stromversorger der Anstieg der EEG-Umlage aufgebauscht und als Beleg für die angebliche Nichtbezahlbarkeit der Energiewende verwendet. Ihre Devise lautete, man müsse das Tempo der Energiewende verringern, um sozial schwache Stromkunden und die Wirtschaft nicht mit unerträglich hohen Kosten zu belasten.
Dagegen steht unsere Forderung: Die Wirtschaft ist voll an der Umlage der Kosten zu beteiligen! Soziale Nachteile sind durch die Sozialpolitik auszugleichen!

3 - Klimawandel ist teuer und gefährdet Leben - Erneuerbare CO2-freie Energien so schnell wie möglich – Verzögerungen sind unverantwortlich

Eine isolierte Betrachtung der ansteigenden EEG-Umlage übersieht, dass der Anstieg hauptsächlich dadurch verursacht wird, dass die konventionellen Stromversorger ihren Strom weit im Voraus in gleichbleibenden baseload- und peakload-Bändern verkaufen.So fehlen die Großkunden am Spotmarkt und beteiligen sich nicht an der Vergütung der gesetzlichen Einspeisevergütung. Außerdem werden die Großkunden weitgehend von der Bezahlung der EEG-Umlage befreit.

Es müssen gleichermaßen auch die Vorteile, wie die größere Unabhängigkeit von Energieeinfuhren und die zusätzlichen Arbeitsplätze im Installateurshandwerk oder im Export von Maschinen zur Herstellung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen gesehen werden.
Vor allem: Die „Kosten“ des Klimawandels müssen gegengerechnet werden. Sie sind nach einschlägigen Untersuchungen u.a. dem Stern-Report (Sir Nicholas Stern) um Größenordnungen höher als die nur einmal zu zahlenden Kosten des Umstiegs, denn sie bestehen in fortgesetzten Verlusten an materiellen Werten, zunehmenden Zerstörungen der Infrastruktur, steigenden Ernteausfällen, zunehmender Unbewohnbarkeit dichtbesiedelter Küstenregionen, Anstieg der Flüchtlingszahlen und – was das Schlimmste ist – in fortgesetzten Verlusten unzählbarer Menschenleben.
Immer wieder wird außer Acht gelassen, dass Änderungen im Klimasystem der Erde nicht aufhören, wenn die Nutzung der fossilen Energieträger eingestellt wird. Zurzeit beträgt die Temperaturerhöhung gegenüber der vorindustriellen Zeit etwa 0,8 Grad. Schon jetzt treten immer deutlichere Alarmzeichen auf, z.B. der Sturm Sandy an der amerikanischen Ostküste. Die Vorstellung, man hätte noch Zeit und könnte den weiteren Temperaturanstieg vielleicht bei 2 Grad über dem vorindustriellen Niveau zum Halten bringen, übersieht die Trägheit des Systems. Die mit Braunkohle, Steinkohle, Erdöl und Erdgas aus den Tiefen der Erdkruste hervorgeholten Kohlenstoffmengen verbleiben über Tausende von Jahren als klimaschädliches CO2 in der Atmosphäre und den Ozeanen. Jede weitere Tonne CO2, die entsteht, verschlimmert die Folgen. Ob sich eine durch die absehbaren Klimaschäden wirtschaftlich geschwächte und dezimierte Menschheit noch zu der gigantischen Anstrengung zusammenfinden kann, die im CO2 enthaltenen Kohlenstoffmengen wieder unter die Erde zu bringen, wird umso fraglicher, je länger wir abwarten. Wenn wir überhaupt noch eine Chance haben wollen, muss der Umstieg auf die Erneuerbaren Energien JETZT und so schnell wie möglich durchgeführt werden. Der Neubau von Kohlekraftwerken muss untersagt werden.
Wir erwägen, eine Verfassungsbeschwerde wegen absichtlicher Missachtung der internationalen Klimabeschlüsse zur Dekarbonisierung.

4 - Langfristige Berechenbarkeit der Einspeisevergütungen ist unabdingbar

Die Umstellung der Energiewirtschaft von fossil und atomar auf Erneuerbare Energien ist eine immense technische und wirtschaftliche Herausforderung. Es müssen nicht nur Solarmodule und Windräder installiert werden, sondern es muss eine völlig neue Infrastruktur aufgebaut werden. Zu dieser Infrastruktur gehören unter anderem Fabriken zur Herstellung von Windrädern, Umformern, Rotorblättern, Solarsilizium, Solarmodulen, Wechselrichtern und es gehören dazu die Handwerks- und Montagebetriebe. Es gehören dazu die großen Mengen von Energiespeichern, die überschüssigen Solarstrom in die sonnenarmen Zeiten und überschüssigen Windstrom in die windschwachen Zeiten übertragen und eine Vielfalt von Mess- und Steuergeräten. Der Bau der Anschlussleitungen gehört ebenfalls dazu. Für alles dies wird ein ständiger Zustrom von Kapital benötigt.
Das Kapital für den Aufbau der Erneuerbaren Energie-Infrastruktur stammt teilweise von Investoren, die ihre Investitionen im Vertrauen auf eine zuverlässig fließende Einspeisevergütung getätigt haben. Zu einem weiteren Anteil stammt das Kapital indirekt aus den Verkaufserlösen für die Solar- und Windanlagen und diese werden durch die Einspeisevergütungen refinanziert. So hat die Höhe und die Zuverlässigkeit der Einspeisevergütungen in zweifacher Weise direkten Einfluss auch auf das Tempo, mit dem die notwendige Infrastruktur errichtet wird. Kurzfristig angekündigte Vergütungsabsenkungen schädigen somit insbesondere den Aufbau der Infrastruktur. Der SFV lehnt deshalb den sogenannten "atmenden Deckel" (Absenkung der Einspeisevergütung mit dem Ziel, den Ausbau zu verlangsamen) strikt ab. Zu einem schnellen Ausbau gehört nicht nur eine attraktive Vergütungshöhe, sondern auch die Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit der Vergütungen - zumindest über Zeiträume, die für Investitionsentscheidungen zum Aufbau der Infrastruktur relevant sind.

5 - Kurze Entfernung zwischen Stromerzeugern, Speichern und Stromverbrauchern - Minimierung des Netzausbaus - Erhöhung der Versorgungssicherheit - Dezentralisierung ist kein Selbstzweck


Die Mehrzahl der Erneuerbaren Energieanlagen (EE-Anlagen) stellt Energie in elektrischer Form zur Verfügung. Stromnetze sind erforderlich, um die elektrische Energie von den Orten der Erzeugung zu den Verbrauchern oder Speichern zu leiten. Übertragungsnetze, die Strom über große Entfernungen transportieren, sollten aus Sicht des SFV nur dann ausgebaut werden, wenn sie für die Stabilität und Sicherheit der Stromversorgung unerlässlich sind und dezentrale Lösungen nachweislich keine technisch/wirtschaftliche oder ökologische Alternative darstellen. Stromnetze, die primär dem Zweck des Stromhandels dienen, stellen dagegen eine unnötige Belastung der Natur, der Landschaft und ihrer Bewohner dar.
Um den Netzausbau nicht unnötig auszuweiten und um die Sicherheit der Energieversorgung zu steigern, sollten Anlagen zur Gewinnung von Erneuerbaren Energien und die dazugehörigen Speicher möglichst nahe beieinander und in der Nähe der Energieverbraucher installiert werden: Solaranlagen auf den Dächern, Windparks vor den Toren der Großstädte, sowie möglichst in der Nähe großer Industriebetriebe.

6 - Anlagenbetreiber von vermeidbaren Aufgaben freihalten - Vorrang für Erneuerbare Energien - Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber

Geeignete Aufstellungsorte in Verbrauchernähe sind nicht in beliebiger Menge vorhanden. Häufig sind Solar- und Windanlagen auf die Bereitstellung von Flächen angewiesen, die sich in kleinteilig gestückeltem Besitz befinden. Aufgabe der Politik muss es daher sein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu verbessern und zu vereinfachen, dass die Eigentümer geeigneter Flächen bereit sind, in (eigene) EE-Anlagen auf diesen Flächen zu investieren. Hierzu gehört insbesondere, dass die zukünftigen Anlagenbetreiber so weit wie möglich von vermeidbaren organisatorischen, technischen und kaufmännischen Aufgaben freigehalten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen für jeden verständlich und attraktiv sein, stellt doch die Bereitstellung von Flächen für die Energiegewinnung eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Zentrale Instrumente hierbei sind der absolute Vorrang von Erneuerbaren Energien im Netz sowie die Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber. Insoweit vertritt der SFV auch die Interessen der Solaranlagenbetreiber.

7 - Schwerpunkt auf Onshore-Windenergie (ca. 10 % der Landesfläche) und Solarstrom möglichst von bereits versiegelten Flächen - kein Anbau von Biomasse zur Energiegewinnung

Der SFV fordert, dass alle CO2-freien Erneuerbaren Energien ihren Beitrag liefern - in allen Regionen und möglichst in der Nähe zu den Energieverbrauchern. Eine grobe Abschätzung ihrer Potentiale ermöglicht der Energiewenderechner.
Den Anbau von Biomasse zur Energiegewinnung lehnt der SFV ab. Ernährung, stoffliche Verwertung, Rückholung von CO2 aus der Atmosphäre gehen vor.
Die Entwicklung der verschiedenen Energietechniken seit Beginn des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zeigt eindeutig, dass in Deutschland die Onshore-Windenergie und die Photovoltaik auf Gebäuden und Freiflächen das höchste energetische Potential, das beste Preissenkungspotential und - wie ihre Marktentwicklung zeigt - die höchste Ausbaugeschwindigkeit aufweisen. Zudem ergänzen sich Sonnen- und Windenergie gut in ihrer jeweiligen jahreszeitlichen Angebotsverteilung und vermindern damit den Langzeitspeicherbedarf. Solaranlagen müssen auf möglichst allen Dächern und Fassaden, Windkraftanlagen müssen auf etwa 10 Prozent der Landesfläche installiert werden.
In diesem Sinne fordern wir eine Beseitigung der administrativen Hemmnisse im BundesBaugesetzbuch für den Ausbau der Windenergie im Binnenland und eine deutliche Erhöhung der Einspeisevergütung für Solarstrom, insbesondere für die Nutzung in städtischen Bereichen und auf Gewerbe-Immobilien. Auch Solarstromanlagen auf Freiflächen sind erforderlich. Doch wäre es ein großer Fehler, darüber die Solaranlagen an und auf Gebäuden und an Lärmschutzwänden zu vernachlässigen, weil diese keine weiteren Flächen versiegeln und die größere Nähe zu den Verbrauchern aufweisen..
Die einseitige – politisch motivierte – Ausrichtung auf die Offshore-Windenergie halten wir für einen Fehler. Auch Windanlagen in der Nord- oder Ostsee können trotz höherer Stromausbeute als an Land keine planbare Grundlast ganzjährig abdecken, denn auch auf hoher See gibt es tagelange Windflauten. Da die Ausrichtung auf vorrangige Offshore-Anlagentechnik zudem risikoreicher und deutlich teurer als die Energiegewinnung an Land ist und den Bau neuer – zusätzliche Kosten aufwerfender – Fernübertragungsleitungen notwendig macht, muss die Onshore-Technik mindestens mit gleichrangigen Anreizen vorangetrieben werden. Die Notwendigkeit einer verbrauchernahen Errichtung von Windanlagen an Land muss zu Konsequenzen führen.

8 - Vergütung für dezentrale Energiespeicherung jetzt!

Die zunehmenden Abregelungen von Wind- und Solaranlagen zeigen, dass der weitere Ausbau von Erneuerbaren Energien entscheidend davon abhängt, wie schnell weitere Speicher gebaut werden. Die Markteinführung von Speichern muss deshalb zeitgleich mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgen und darf nicht weiter hinausgeschoben werden. In jüngster Zeit wurden vermehrt Äußerungen laut, man müsse das Ausbautempo der Erneuerbaren Energien bremsen und solle stattdessen der Forschung mehr Raum und Zeit geben, die optimalen Lösungen – insbesondere für das Energiespeicherproblem zu finden. So könnten Fehlallokationen von Kapital in Techniken vermieden werden, die sich nachträglich als unvorteilhaft erweisen. Dieser Argumentation, die zur Zeit auch der Bundes-Umweltminister vertritt, steht die Auffassung des SFV gegenüber: Um Zeit zu gewinnen, sollte die Markteinführung neuer Komponenten und Geräte für die Umstellung der Energieversorgung bereits dann beginnen, wenn die ersten einsatzfähigen Geräte angeboten werden. Durch Markteinführung wird der Personenkreis erheblich erweitert, der sich mit der Verbesserung des Produkts befasst, sowohl auf Seite der Hersteller als auch der Anwender. Mehr technische Intelligenz und Ideenreichtum kommen zum Einsatz. Die Entwicklungsingenieure verschiedener Herstellerfirmen stehen dann im Wettbewerb um die schnellste und preiswerteste Weiterentwicklung. Markteinführung schließt herstellergetragene Forschung und Entdeckung neuer Funktionsprinzipien keineswegs aus, wie die große Zahl an interessanten Photovoltaikpatenten beweist, die erst nach dem Beginn der Markteinführung angemeldet wurden.

9 - Integration von Pufferspeichern in PV-Anlagen zum Ausgleich stark fluktuierender Solarstromerzeugung vordringlich

Speziell zum Thema Stromspeicherung wird zukünftig eine Vielfalt unterschiedlichster Speichertypen benötigt: Langzeitspeicher für mehrere Tagen oder Wochen ohne ausreichendes Wind- und Sonnenangebot, große Pufferspeicher zur Aufnahme der überschüssigen Leistung ganzer Windparks, Ultrakurzzeitspeicher zur Stabilisierung des Netzes bei plötzlichen Leistungssprüngen und Pufferspeicher zur 24-stündlichen Glättung der extrem wechselnden Stromeinspeisung aus Solarstromanlagen. Diese Speichertypen sind unterschiedlich weit entwickelt.
Die benötigte Technik für Solarstrom-Pufferspeicher wird unter einer anderen Bezeichnung (Speicher für unterbrechungsfreie Stromversorgungen oder Speicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solaranlagen) bereits seit vielen Jahren angeboten. Speziell für Solarstrom-Pufferspeicher gilt deshalb das im vorangehenden Kapitel Gesagte. Für sie ist die Zeit zur Markteinführung längst gekommen. Der SFV hat bereits vor einem Jahr einen Vorschlag für die Markteinführung von Pufferspeichern in Kombination mit Solarstromanlagen im EEG vorgelegt.
Technologieoffene Markteinführung wird – das beweist das EEG – viel schneller als isolierte Forschungsprogramme zu Erfolgen führen, die uns der notwendigen Massenproduktion und der damit verbundenen Preissenkung näher bringen.

10 - Entwicklung von Langzeitspeicher für Wochen ohne Wind und Sonne

Solaranlagen lassen sich aus heutiger Sicht gut mit Tagesspeichern kombinieren; für Windkraftanlagen kommen eher Lösungen im Wochenbereich in Betracht.
Wenn in nicht allzu kurzer Zeit trotz ausreichender Pufferspeicher echte Überschüsse aus Solar- und Windenergie entstehen, wird es Zeit, strategische Energiereserven für mehrere Wochen ohne ausreichendes Solar- und Windangebot anzulegen. Dazu sind schon jetzt die Techniken zu entwickeln, z.B. Methanerzeugung (Power to Gas) oder Methanolerzeugung (Power to Liquid) aus dem CO2 der Atmosphäre

11 - Netzstabilisierung auch Aufgabe für Solar- und Windanlagen

Die vollständige Umstellung auf Erneuerbare Energien kommt einem grundlegenden Wandel der Erzeugungs- und Netzstruktur gleich. Insofern ist es notwendig, die technischen Anforderungen an EE-Anlagen frühzeitig und mit Blick auf die vollständige Umstellung so zu definieren, dass auch zukünftig die Netzstabilität sichergestellt werden kann. Dies gilt nicht nur für die Bereitstellung von Regel- und Ausgleichsenergie durch Stromspeicher, sondern ebenfalls für die Reaktion auf kurzfristige Ungleichgewichte zwischen Erzeugung und Verbrauch im Stromnetz.

12 - Effizienzoffensive durch Verlagerung der Steuerlast von den Lohnkosten auf die Energiekosten

Fast in jedem Statement zur Umstellung der Energieversorgung findet sich der dringende Appell, das Energiesparen und die Verbesserung der Energieeffizienz nicht zu vergessen. Doch diese Appelle zeigen kaum Wirkung. Energie ist viel zu billig, als dass sich Spar- und Effizienzanstrengungen lohnen. Den zunehmenden Zeit- und Leistungsdruck, dem immer mehr Menschen im Berufsleben ausgesetzt sind, sehen wir als Alarmsignal. Die Mehrzahl der Arbeitgeber und Unternehmer drängt auf Einsparungen von Arbeitsstunden, geht aber vergleichsweise achtlos mit dem Einsparen von Energie um. Dies ist ein Hinweis darauf, dass für die Mehrzahl der Arbeitgeber und Unternehmer die Energiekosten erheblich weniger ins Gewicht fallen als die Lohnkosten und Sozialabgaben. Grundlegende wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen diesen Eindruck. Der SFV setzt sich deshalb für eine zügige Verlagerung der Steuerlast von den Personalkosten zu den Energiekosten ein. Er schlägt höhere Energiesteuern bei gleichzeitiger Gewährung eines bedingungslosen monatlichen Energiegeldes pro Person und Verminderung der Personalnebenkosten vor.
Nur durch eine angemessene Energiebesteuerung bei gleichzeitiger Entlastung der Besteuerung menschlicher Arbeit können nach Überzeugung des SFV die Mittel bereitgestellt werden, die unser Gemeinwesen auch zukünftig für die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben braucht.