Atmender Deckel
Karikatur Mester

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Gliederung:

Es geht um eine globale Systemänderung

Aus Klimaschutzgründen und zum Schutz gegen zunehmende Radioaktivität müssen nicht nur die fossilen sondern auch die atomaren Energien vollkommen ersetzt werden. Weltweit ist deshalb ein gewaltiger Bedarf an elektrischem Strom aus Solar- und Windenergie sowie Stromspeichern absehbar. Das Ausbautempo dieser drei Techniken muss noch erheblich gesteigert werden, damit ein vollständiger Systemwechsel in absehbarer Zeit erreicht werden kann.
In Deutschland lieferte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner ursprünglichen Ausgestaltung 2000 sowie 2004 ein äußerst erfolgreiches Anreizsystem für den Bau von Solarstromanlagen. Doch die Auswirkungen des EEG beschränkten sich nicht auf Deutschland: Getrieben durch die deutsche Nachfrage nach Solaranlagen entstanden auch im Ausland immer weitere Produktionsstätten/Fabriken für Solarmodule. Ein nicht zu unterschätzender Beitrag Deutschlands zur weltweiten Umstellung auf Erneuerbare Energien!
Die Einführung des atmenden Deckels in Deutschland hat jedoch die Neuerrichtung von Produktionsanlagen weltweit gestoppt und richtet damit einen Schaden an, der weit über den nationalen Rahmen hinausgeht.

Bremsmanöver statt Lösung der Anpassungsaufgaben

Das bis 2009 erreichte hohe Ausbautempo der Solarenergie in Deutschland hat dazu geführt, dass sich hier schon die ersten Anpassungsschwierigkeiten zwischen dem neuen und dem alten System zeigten. Verwunderlich ist das nicht, sondern ist die logische Folge jeder radikalen Systemänderung. Deshalb müssen solche Probleme, die sich beim weiteren Beschleunigen des solaren Ausbaus noch steigern können, z.B. fehlende Speicher, Stabilitätsfragen, ungleiche Belastung der verschiedenen Verbraucher usw. analysiert und sodann aktiv gelöst werden. Je entschlossener diese Aufgaben angepackt werden, desto reibungsloser kann das Ausbautempo weiter gesteigert werden.
Stattdessen hat die Bundesregierung eine Fülle von Maßnahmen ergriffen, die das Tempo des Solarausbaues verringern sollen. Insbesondere wurde 2009 der sogenannte „atmende Deckel“ in das EEG aufgenommen.

Wie der atmende Deckel die Herstellerfirmen und ihre Geldgeber ruiniert

Wie die Bundesregierung und das Parlament dieses Abstoppen der Energiewende angesichts des immer schneller fortschreitenden Klimawandels gegenüber der Bevölkerung und den kommenden Generationen verantworten wollen, ist uns unerfindlich. Darüber hinaus hat der atmende Deckel den Herstellerfirmen der Solarbranche und ihren Geldgebern bleibende Schäden zugefügt, die hier genauer dargestellt werden sollen.

Ein Teufelskreis

Der atmende Deckel, § 20a und § 20b EEG, bremst den solaren Ausbau nicht durch Verbote, sondern durch Kapitalentzug. Er ist darauf angelegt, dass jährlich nur eine gleichbleibende (im Vergleich zu den Jahren 2009 und 2010 sogar kleinere) Menge neuer Solaranlagen errichtet wird. Jede Steigerung des Ausbautempos wird mit einer sofortigen zusätzlichen Kürzung der Einspeisevergütung (also eine Kürzung, die weit über die im ursprünglichen EEG festgesetzte Kürzung von 5 Prozent jährlich hinausgeht) beantwortet. Diese Regelung treibt die Hersteller von Solarprodukten in einen Teufelskreis. Die Absenkung der Einspeisevergütung zwingt sie, die Stückpreise entsprechend zu senken, da sie sonst ihr Produkt nicht mehr verkaufen können. Wenn es ihnen gelingt, die erzwungene Senkung der Stückpreise durch eine Vergrößerung der Stückzahlen ausgleichen, wie es betriebswirtschaftlich geboten ist, dann werden sie drei Monate später durch noch stärkere allmonatliche Absenkungen der Einspeisevergütung zu noch stärkeren Stückpreissenkungen gezwungen. Diese Entwicklung führt fast zwangsläufig in eine von der jeweiligen Firmenleitung nicht verschuldete Insolvenz.
Das Erfolgsprinzip des ursprünglichen EEG wurde in sein Gegenteil verkehrt: Der wirtschaftliche Erfolg bei der Umstellung auf Solarenergie wird nicht mehr belohnt, sondern pönalisiert (bestraft).

Die Qualität der Produkte leidet

Der übermäßige Zwang zur Stückpreissenkung zwingt die Hersteller zu Sparmaßnahmen, die sich inzwischen auch auf die Qualität der Produkte auswirken. PV-Sachverständige berichten übereinstimmend, dass eine hohe Anzahl der von ihnen begutachteten Anlagen erhebliche Fehler aufweisen, die auf schlampige Arbeit und ungenügende Endkontrolle, aber auch auf ungeeignetes Material hinweisen.

Das Vertrauen der Investoren wurde getäuscht

Die Absenkungen der Einspeisevergütung verringern bekanntlich nicht die Zahlungen für bereits installierte Solaranlagen, die 20 Jahre lang ihre garantierten Zahlungen erhalten. Auf deren "Bestandschutz" haben die Erfinder des atmenden Deckels peinlich geachtet. Aber einen ebenso wichtigen Punkt haben sie bei den theoretisierenden Überlegungen zur nachträglichen Beeinflussung des Solarstromausbautempos offenbar übersehen: Nicht nur Solaranlagenbetreiber haben Investitionen vorgenommen. Die ständige Erweiterung der gesamten Produktionskette im In- und Ausland von der Siliziumgewinnung aus Sand über die Herstellung von Wafern, Solarzellen, Solarmodulen, Wechselrichtern und Zubehörteilen bis hin zum Aufbau von Zigtausenden von Installationsbetrieben wurde nach anfänglichen staatlichen Hilfen zunehmend über private Initiative finanziert. Anreiz für die Kapitalgeber war die Aussicht auf eine Refinanzierung ihrer Investitionen in den folgenden Jahrzehnten durch gewinnbringenden Betrieb der Produktionsanlagen. Und diese Refinanzierung der gesamten Produktionskette wurde leichtsinnig aufs Spiel gesetzt. Die Nachhaltigkeit der Refinanzierung oder anders ausgedrückt, die Vertrauensgrundlage für die Investoren ging verloren

Warum eine Vergütungsabsenkung die Refinanzierung überproportional vermindert

Ohne Gewinnaussicht kann kein Kapitalgeber gewonnen werden. Doch gerade die Gewinnaussicht wird an erster Stelle durch eine nicht vorhergesehene Absenkung der Einspeisevergütung zunichte gemacht. Das ist leicht erklärt:
Das Absenken der Einspeisevergütung beeinflusst sofort und unmittelbar den Verkaufspreis der PV-Anlagen. Bei Absenkung der Einspeisevergütung muss der Solarinstallateur deshalb seine Verkaufspreise sofort entsprechend absenken, da er sonst nur noch sehr wenige Anlagen verkaufen kann.
Produktionskette
Die Einspeisevergütung wird dem Solaranlagenbetreiber in gut 20 Jahresraten ausgezahlt. Er selber aber bezahlt seine Solaranlage gleich zu Beginn mit dem vollen Preise, d.h. er geht in Vorleistung. Der Preis für die Solaranlage entspricht bei kostendeckender Einspeisevergütung also grob dem 20 fachen der jährlichen Einspeisevergütung. Wenn die Einspeisevergütung um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt wird, müssen die Installationsbetriebe den Kaufpreis für die Solaranlage um den selben Prozentsatz sofort (und nicht erst im Verlauf der 20 Jahre) absenken. Die Zahlung des Installateurs an die Lieferanten von Solarmodulen, Wechselrichtern und Zubehör geht also fast schlagartig um den gleichen Betrag zurück, um den die gesamte Solaranlage billiger verkauft wurde.
Für die Herstellerfirmen bedeutet das: Wenn sie ihr Produkt in gleicher Qualität und gleicher Stückzahl, aber zum geringeren Preis verkaufen wollen, vermindert sich ihr Gewinn.

Zahlenbeispiel
der Gewinn habe bislang 4 Prozent der Einnahmen betragen.
100.000 Euro Einnahmen
- 96.000 Euro Ausgaben
   4.000 Euro Gewinn

Nun wird die Einspeisevergütung um 1 Prozent gesenkt. Damit sinken auch die Einnahmen um 1 Prozent
  99.000 Euro Einnahmen
 -96.000 Euro Ausgaben
   3.000 Euro Gewinn

Der Gewinn ist somit um 1.000 Euro gesunken, das ist verglichen mit dem ursprünglichen Gewinn von 4.000 Euro eine Gewinneinbuße um 25 Prozent.

Im Zahlenbeispiel bewirkt eine unvorhersehbare zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung nur um 1 Prozent bereits eine Gewinneinbuße um 25 Prozent.


Man erkennt, wie empfindlich die Gewinnsituation schon auf nur kleine Veränderungen des Einkaufpreises reagiert.
Der atmende Deckel arbeitet jedoch mit erheblich gröberen Absenkungen der Einspeisevergütung. Solche Absenkungen beenden deshalb abrupt die bisherigen Gewinne der Produktionsanlagen.

Beispiel: Unmöglichkeit der Refinanzierung einer Produktionsanlage aus dem Jahr 2004

Nehmen wir zum Beispiel eine Produktionsanlage (Fabrik), die durch eine Investition im Jahr 2004 errichtet wurde. Im Jahr 2006 hat sie ihren Betrieb aufgenommen und dem Kapitalgeber nach einem Jahr Anlauf den ersten Gewinn erwirtschaftet und die erste Refinanzierungszahlung 2007 geboten. Im Jahr 2008 folgte die zweite Refinanzierungszahlung, im Jahr 2009 folgte die dritte Refinanzierungsrate.
Nach 3 Jahren kam dann mit dem atmenden Deckel die erste ungeplante Absenkung der Einspeisevergütung.
So endete für diese Produktionsanlage bereits nach 3 Jahren - viel zu früh - jegliche Refinanzierung.

Das Vertrauen von Zehntausenden von Kapitalgebern und Investoren in die Kontinuität der Solarförderung wurde mit solchen Enttäuschungen verspielt. Dass es jemals wieder zurückgewonnen werden kann, so lange ausgewiesene Solarfreunde den atmenden Deckel auch noch verteidigen, ist nicht anzunehmen.

Appell des SFV für eine Einspeisevergütung ohne atmenden und sonstigen Deckel

Der SFV appelliert deshalb an alle Freunde der Solarenergie, den „atmenden Deckel“ als ungeeignetes Förderinstrument zu ächten.
Notwendig ist eine zuverlässig vorhersehbare und einplanbare Einspeisevergütung, die nicht nur die Kosten der Herstellung der Solaranlagen sowie ihrer Komponenten inklusive von Pufferbatterien, sondern - wie in den Anfangszeiten bis 2008 - auch das notwendige weitere Wachstum der gesamten Produktionskette refinanzieren kann. Diese Einspeisevergütung muss neu festgesetzt werden. Sie muss, besonders auch mit Rücksicht auf die Speicherkosten, erheblich höher sein als die derzeitige Einspeisevergütung. Von diesem erhöhten Stand aus kann sie dann wieder mit 5% jährlich sinken. Jedes schnellere Absenken der Einspeisevergütung muss dann so rechtzeitig vorher angekündigt werden, dass die dann zum Zeitpunkt der Ankündigung gerade in Betrieb gegangenen Produktionsanlagen noch ausreichend lange Zeit produzieren können, bis sie sich endgültig refinanziert haben. Eine Ankündigungsfrist von 10 Jahren dürfte wohl ausreichen.

Vorgebliche Gründe für den atmenden Deckel und Entgegnung des SFV

Leider werden von Solarfreunden immer noch Gründe für eine Beibehaltung des atmenden Deckels genannt. Auch wenn wir diese als zweitrangig und inkonsistent ansehen, wollen wir uns mit ihnen doch im Folgenden argumentativ auseinandersetzen.

Ohne atmenden Deckel hätte die schwarz-gelbe Koalition längst einen echten Ausbaudeckel eingeführt

Kommentar: Dieses Argument lebte von der Hoffnung, dass es beim atmenden Deckel schon so schlimm nicht kommen werde. Die Tatsache, dass drei Jahre nach Einführung des atmenden Deckels die Zahl der neu installierten Solaranlagen (noch) nicht zurückgegangen ist (sie ist allerdings auch nicht mehr angestiegen), bestätigt diese Hoffnung nur scheinbar. Vielmehr zeigt die lawinenartig anwachsende Zahl an Insolvenzen, der katastrophale Absturz fast aller Solaraktien und die untragbare Zunahme von versteckten Mängeln an den unter Zeit- und Finanzdruck hergestellten Solaranlagen deutlich die destruktive Wirkung des atmenden Deckels. Der Unterschied zwischen einem „atmenden“ Deckel und einem „echten“ Ausbaudeckel erschließt sich dem Beobachter immer weniger. Eher denkt er an Selbstmord aus Angst vor dem Tode.
Im Übrigen war dieses Zugeständnis der Grünen auch noch vergeblich, denn am 1.4.2012 wurde ein weiterer Ausbaudeckel, der 52 GW Deckel in das EEG 2012 aufgenommen.

Der atmende Deckel könne verhindern, dass erfolgreiche Akteure unakzeptabel hohe Gewinne (über 10 Prozent) machen würden.

Unser Kommentar dazu: Die erstaunliche Höhe einiger Gewinne in Einzelfällen ist nicht repräsentativ. Sie erklären sich aus glücklichen Umständen beim Einkauf oder der Fremdfinanzierung.
Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Solaranlage koste 100.000 Euro. Der Gewinn betrage 2.000 Euro. Wenn das Eigenkapital 20.000 Euro
betragen hat, dann ergibt sich eine Eigenkapitalrendite von 10 Prozent.
Solchen glücklichen Fällen stehen andere Fälle gegenüber, in denen durch Verzögerung des Anschlusses oder unvorhergesehene Reparaturen oder durch den gesetzlich erzwungenen nachträglichen kostenpflichtigen Einbau einer „technischen Einrichtung nach § 6 EEG“ kein Gewinn erzielt wurde. Aber das nur nebenbei.
Bei einem guten Anreizprogramm, bei dem der Betreiber der Anlage das wirtschaftliche Risiko trägt, müssen die Anreize dem Risiko angemessen sein und je nach erbrachter Leistung variieren. Deshalb müssen auch überdurchschnittliche Gewinne zulässig sein.
Außerdem verkleinert der atmende Deckel nicht nur die hohen Gewinne, sondern alle Einnahmen in der gesamten Produktionskette. Aus geringen Gewinnen macht er Verluste und die bisherigen Verluste verschlimmert er noch. Somit sieht der atmende Deckel keinen Schutz für solche Solarbetriebe oder Solaranlagenbetreiber vor, die bereits vor den außerplanmäßigen Vergütungsabsenkungen nur eine bescheidene Rendite erwirtschaften konnten.

Besonders die Ärmeren unter den Stromkunden würden unter dem Strompreisanstieg leiden

Unser Kommentar dazu: Die Ärmeren unter den Stromkunden werden besonders betroffen, weil Ärmere generell weniger finanzielle Reserven gegenüber jeder steigenden finanziellen Belastung haben, doch gäbe es, wenn man das Problem der Armut beseitigen wollte, zielgenauere sozialpolitische Maßnahmen als Strompreissenkungen.

Der Umstieg auf die Erneuerbaren Energien würde billiger, wenn er langsamer erfolgte

Unser Kommentar: Der Aufbau eines neuen Stromversorgungssystems kostet Geld, das letztlich von allen Stromkunden bezahlt werden muss. Es ist allerdings ein Gedankenfehler, dass ein langsamerer Umstieg auf Erneuerbare Energien billiger käme. Dazu zwei Beispiele:

  • Bei einem langsamen Umstieg müssen konventionelle Kohlekraftwerke länger in Betrieb bleiben. Der Neubau des großen Braunkohlekraftwerks in Neurath wäre bei einem schnellen Umstieg offensichtlich nicht nötig gewesen.
  • Bei der derzeitigen Verzögerung des Umstiegs sind eine sehr große Zahl von Solarbetrieben insolvent geworden. Die für sie getätigten Investitionen sind verloren und müssen später noch einmal getätigt werden.

Volkswirtschaftlich gesehen müssen auch die Kosten des Klimawandels berücksichtigt werden, die um so höher sind, je ungehemmter er sich vollzieht.

Deutschland müsse nicht die gesamte Entwicklung der Solarenergie bezahlen wollen

Unser Kommentar: Deutschland hat die wirtschaftliche Potenz, und eine Bevölkerung, die dazu mehrheitlich bereit ist, durch engagierte Förderung der Solarenergie und der Speichertechnik diese global durch Massenproduktion und technische Erfahrung konkurrenzfähig zu machen.
Eine Vorreiterrolle würde Deutschland von den teuren Kohle, Öl, Gas und Uranimporten unabhängig machen und uns einen technologischen nationalen Erfahrungsschatz bescheren.


Fußnote: Was bewirkt der 52-GW-Deckel

§ 20b Abs. 9a EEG: Wenn die nach § 20a Absatz 2 Nummer 2 veröffentlichte Summe der installierten Leistung al­ler geförderten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Geltungsbe­reich dieses Gesetzes erstmals den Wert 52 000 Megawatt überschreitet, verringern sich die Vergü­tungen nach § 32 abweichend von den Absätzen 1 bis 9 zum ersten Kalendertag des auf die Veröf­fentlichung folgenden Monats auf Null.

Siehe auch http://www.bmu.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/photovoltaik-einigung-im-vermittlungsausschuss/