Quelle: http://www.clearingstelle-eeg.de/pv_novelle_2011

Das Bundesumweltministerium hat am 20. Januar 2011 ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in welchem ein gemeinsam mit dem Bundesverband Solarwirtschaft erarbeiteter Vorschlag zur vorgezogenen Absenkung der Vergütung (Degression) bei PV-Anlagen sowie ein Vorschlag zur Einschränkung des sog. Grünstromprivilegs vorgestellt werden. Das Eckpunktepapier schlägt insbesondere die folgenden Änderungen am EEG 2009 vor.

Vergütungssätze für PV-Anlagen:

der variable Teil der Degression bei PV-Anlagen tritt statt zum 1. Januar 2012

  • für sog. PV-Freiflächenanlagen bereits zum 1. September 2011
  • für alle übrigen PV-Anlagen bereits zum 1. Juli 2011

ein (Änderung des bisherigen § 20 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009).

Einfügung eines weiteren Degressionsschrittes von 3 % bei Überschreitung eines PV-Zubaus von 7.500 MW (Änderung des bisherigen § 20 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009). Der Bemessungszeitraum für den Zubau umfasst dabei die Monate März, April und Mai 2011; die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten den Zubau für ein Jahr hoch.

Sog. Grünstromprivileg:

  • Begrenzung der Umlagebefreiung für Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 Cent pro kWh
  • zum 1. Juli 2011 (Änderung des bisherigen § 37 Abs. 1 S. 2 EEG 2009).

Eine Zusammenfassung des Eckpunktepapiers finden Sie auch unter http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/46935.php