Können wir als Bürger solcher Städte etwas dagegen tun?
Ja, es gibt eine Möglichkeit, die Politik in Bewegung zu setzen, den Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene.
Wenn die Bürger eine politische Entscheidung wünschen, die der Stadt- oder Gemeinderat nicht treffen will, können die Bürger ihren Willen durch einen Bürgerentscheid durchsetzen. Ein Bürgerentscheid ist genau so verbindlich wie ein Ratsbeschluss.
Um einen Bürgerentscheid in Gang zu setzen, braucht man zunächst eine Unterschriftensammlung, das Bürgerbegehren. Wenn im Bürgerbegehren genügend Unterschriften zusammenkommen, muss das Stadt- oder Gemeindeparlament die so genannte Entscheidungsfrage allen wahlberechtigten Bürgern zur offiziellen Abstimmung vorlegen. Die Abstimmung erfolgt dann unter kommunaler Aufsicht in den Wahllokalen.
Nehmen wir dazu gleich ein konkretes Beispiel aus NRW.
Die Stadtwerke der Stadt Aachen (STAWAG) beteiligen sich mit 8,45 Prozent an dem Trianel-Kohlekraftwerk am Stummhafen in Lünen, welches 2012 in Betrieb gehen soll und dann noch auf 40 Jahre hinaus CO2 in die Atmosphäre abgeben wird. Außerdem beteiligen sich die Stadtwerke an den Planungen für ein weiteres Kohlekraftwerk in Krefeld-Uerdingen, eine spätere Beteiligung am Bau ist möglich. Des weiteren sind die Stadtwerke Aachen an der Trianel GmbH beteiligt, die ihrerseits mit dem Trianel-Konzern verflochten ist, der an vielen fossilen Kraftwerken beteiligt ist (siehe http://www.eva-aachen.de/konzern/Organigramm.pdf).
Die Entscheidungsfrage des Bürgerbegehrens, über die schlussendlich abgestimmt werden wird, könnte lauten:
Die Aachener Stadtwerke STAWAG sprechen zwar in ihrer Imagewerbung von Erneuerbaren Energien, aber sie beteiligen sich weiterhin finanziell am Neubau und am Betrieb von Kohlekraftwerken. Sollen den Stadtwerken alle direkten und indirekten Beteiligungen an Kohlekraftwerken mit einer Fristsetzung von einem Jahr untersagt werden?
Begründung:
Kohlekraftwerke, die jetzt noch gebaut werden, haben eine voraussichtliche Betriebsdauer von weiteren 40 Jahren. Ihre CO2-Ausstoß schädigt bekanntlich das Klima. An einem Kohlekraftwerk in Lünen ist die STAWAG mit 8,45 Prozent beteiligt. Sie, und damit die Stadt Aachen, steht somit auf Seiten der Klimaschädiger.
In Lünen und an vielen Orten wehren sich Bürger gegen den Neubau solcher Kohlekraftwerke. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) plant einen Prozess speziell gegen die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerkes in Lünen.
Umweltfreunde wünschen dem BUND Erfolg bei seinem Einsatz. Falls die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Lünen gerichtlich untersagt wird oder der Betrieb von Kohlekraftwerken durch strengere Klimaschutzgesetze, höhere Preise der Emissionszertifikate oder Ähnliches eingeschränkt wird, würde die Beteiligung der STAWAG auch noch ihren finanziellen Wert verlieren.
Der Stadtrat Aachen könnte ein Zeichen der Solidarität mit den Klimaschützern geben, indem er über die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.) den Stadtwerken Weisung gibt, die direkten und indirekten Beteiligungen an allen Kohlekraftwerken abzugeben. Das hat er bisher versäumt.
Kostendeckungsvorschlag:
Kosten entstehen nicht, wenn Beteiligungen nicht eingegangen oder bestehende Beteiligungen verkauft werden.
Erforderliche Ja-Unterschriften: Alle Kommunalwahlberechtigten dürfen unterschreiben. Geforderte Anzahl der Ja-Unterschriften in Aachen: 4 Prozent der Wahlberechtigten, also rund 7500 - sicherheitshalber einige mehr. Die Prozentzahl hängt von der Einwohnerzahl ab.
Unterstützung des Bürgerbegehrens
Alle gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen sind zur Unterstützung aufgerufen.
Insbesondere erhoffen wir Unterstützung von den Kirchen, die sich die Bewahrung der Schöpfung auf ihre Fahnen geschrieben haben, von den Umweltgruppen der Stadt und auch von den Parteien.
Eine Unterstützung unseres Bürgerbegehrens erwarten wir besonders von der Aachener CDU und den Grünen, die Aachen gemeinsam regieren. In ihrer Koalitionsvereinbarung steht: langfristig 100 Prozent Erneuerbare Energien für Aachen und die Städteregion. Sie können nun demonstrieren, dass ihre Koalitionsvereinbarung ernst gemeint ist.
Wir erhoffen uns auch Unterstützung von der Feuerwehr, für die der Klimawandel mit Extremereignissen wie übermäßige Windstärken und Starkregenfälle immer höhere Anforderungen stellen wird.
Das Interesse der Versicherungen und den diversen Hilfsorganisationen setzen wir voraus, die durch die Klimaschäden und die Zunahme der Klimaflüchtlinge vorhersehbar immer stärker belastet werden.
Besondere Unterstützung erhoffen wir von den Schulen, Kindergärten und Jugendgruppen, deren kommunalwahlberechtigten Eltern die Zukunft der Kinder am Herzen liegt.
Soweit Sie weitere Informationen zu dem geplanten Bürgerbegehren in Aachen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid finden Sie in den Gemeindeordnungen der Bundesländer.
Für das Land NRW finden sie sich in § 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen http://www.im.nrw.de/bue/doks/26go.pdf