Bundestag beschließt Absenkung der Vergütungssätze

Trotz massiver Widerstände wurde am 6.5.2010 im Deutschen Bundestages eine zusätzliche Absenkung der Photovoltaik-Vergütung beschlossen.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (siehe Solarbrief 1/10, Seite 24) sollen nach Beschluss des Bundestages vom 6.5. folgende Punkte geändert werden:

  1. Die Vergütungs-Degression zum Jahreswechsel soll zwar weiterhin in Abhängigkeit von der im Jahr 2010 installierten Leistung bestimmt werden. Allerdings soll die Höhe der Degression bei Über- und Unterschreitung der Ausbau-Grenzen nur um jeweils einen Prozentpunkt herauf- bzw. abgesenkt werden.
  2. Der Bundestag beschloss, dass bei Vorliegen eines Bebauungsplans bis zum 25. März 2010 Freiflächenanlagen auf Ackerflächen noch bis Ende des Jahres 2010 umgesetzt werden könnten. Die Einspeisevergütung soll in der Höhe gewährt werden, als sei die Anlage vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen worden. Ab 01.01.2011 soll es keine Solarstromvergütung für Anlagen auf Ackerflächen geben.
  3. Die Eigenverbrauchsvergütung soll künftig nicht nur anteilig nach der Leistung sondern auch anteilig nach der Höhe der Eigenverbrauchs bestimmt werden. Anders als im Entwurf der Regierung beschlossen sollen nur noch Betreiber von Anlagen einer Gesamtgröße von 500 kW Anspruch auf die Eigenverbrauchsvergütung haben. Nähere Informationen unter < Link wurde nicht erkannt (target "Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom", title "http://www.sfv.de/artikel/2008/foerderung_des_eigenverbrauchs_von_solarstrom.htm") >

Diese Änderung der Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedete das Parlament in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/1604). Die Opposition votierte geschlossen gegen das Gesetz. Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1611) fand keine Mehrheit. Darin hatte die Fraktion vorgeschlagen, die Förderung zum 1. Juli 2010 um sechs Prozent für Anlagen unter zehn Kilowatt und um zehn Prozent für Dachanlagen und Freiflächen zu reduzieren.
 

EEG-Novelle: Gesetzesentwurf und Änderungsantrag des Umweltausschusses

pdf-Download:
1) EEG-Gesetzesentwurf von CDU(CSU und FDP vom 23.03.2010, BT-Drucksache 17/1147: Gesetzesentwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2009

2) Beschlussempfehlung und Beschluss des Umweltausschusses vom 05.05.2010: BT-Drucksache 17/1604 Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses zum Gesetzentwurf der CDU/CSU/FDP - Drucksache 17/1147
 

Solarstrom-Vergütungssätze nach Beschluss des Bundestages vom 6. Mai 2010

1) Staffelvergütung für netzeingespeisten Solarstrom für Anlagen an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

bis einschl. 30 kWp: 0,3288 €/kWh
> 30 bis einschl. 100 kWp: 0,3127 €/kWh
> 100 bis einschl. 1000 kWp: 0,2959 €/kWh
> 1000 kWp: 0,2467 €/kWh


2) Staffelvergütung für eigenverbrauchten Solarstrom für Anlagen an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

anteilig bis zu 30 % Eigenverbrauch

bis einschl. 30 kWp: 0,165 €/kWh
> 30 bis einschl. 100 kWp: 0,1489 €/kWh
> 100 bis einschl. 500 kWp: 0,1321 €/kWh

anteilig bei über 30 % Eigenverbrauch

bis einschl. 30 kWp: 0,2088 €/kWh
> 30 bis einschl. 100 kWp: 0,1927 €/kWh
> 100 bis einschl. 500 kWp: 0,1759 €/kWh


3) Freiflächenanlagen

auf Konversionsflächen 0,253 €/kWh
auf sonstigen Flächen 0,2417 €/kWh


Der Bundestag beschloss, dass bei Vorliegen eines Bebauungsplans bis zum 25. März 2010 Freiflächenanlagen auf Ackerflächen noch bis Ende des Jahres 2010 umgesetzt werden könnten und weiterhin die Einspeisevergütung in der Höhe, als ob die Anlage vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen worden wäre, bekämen. Ab 01.01.2011 soll es keine Solarstromvergütung für Anlagen auf Ackerflächen geben.

Bundesrat fordert Vermittlungsausschuss an

Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung vom 4. Juni 2010, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der Vermittlungsausschuss soll nun über folgende Änderungen beraten:

  • Vergütungsabsenkung für alle PV-Anlagen einheitlich auf 10 %
  • Verlängerung der Frist zur Streichung des Vergütungsanspruchs für Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen, die sich auf vor den 1. Juli (statt vor dem 25. März 2010) beschlossenen Bebauungsplänen befinden
  • Einführung einer differenzierten Einspeisevergütung für sogenannte „Freiflächenanlagen“ in § 32 Abs. 3 EEG 2009.

Die EEG-Novelle könnte daher nur dann wie vorgesehen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten, wenn bis dahin der Vermittlungsausschuss tagen und das weitere Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden könnte. Dies scheint immer unwahrscheinlicher. Aber auch ein späteres Inkrafttreten der EEG-Novelle nach dem 1. Juli ließe die Möglichkeit zu, im Gesetz die rückwirkende Geltung bestimmter Änderungen (z.B. der Degression der Vergütung um 16 %) vorzusehen.

Das EEG ist ein nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz.

Sollte der Bundesrat eine Änderung der EEG-Novelle empfehlen, kann der Bundestag diese mehrheitlich überstimmen.

pdf-Download:

1) Bundesrat - Drucksache 284/10 (neu) -Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

2) Bundesrat - Drucksache 284/10 (neu) -Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

Ergebnis der Arbeit des Vermittlungsausschuss

In seiner Sitzung vom 5. Juli 2010 hat der Vermittlungsausschuss folgenden Einigungsvorschlag beschlossen:

1) In einer ersten Phase eine einmalige Absenkung der Vergütung zum 1. Juli 2010, die um jeweils 3% geringer ausfallen soll als vom Bundestag beschlossen, d.h.

  • für sog. Gebäudeanlagen um 13%,
  • für Anlagen auf bereits versiegelten Flächen oder auf Konversionsflächen um 8 %,
  • für alle anderen sog. Freiflächenanlagen um 12%;

2) In einer zweiten Phase Absenkung der Vergütung für Strom aus Anlagen, die nach dem 30. September 2010 in Betrieb gegangen sind, um zusätzlich jeweils 3%.

Bundestag und Bundesrat nimmt Einigungsvorschlages des Vermittlungsausschusses an.

Alle Dokumente finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/PV_Novelle