Die Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 hat internationale Zustimmung dafür ergeben, dass die Umstellung der Energieversorgung auf kohlenstofffreie Verfahren (Dekarbonisierung) beschleunigt werden muss.
Die Bundesregierung gehörte in Paris mit zu den engagiertesten Befürwortern der Dekarbonisierung.

Betrachtet man allerdings die nationalen Erfolge bei der Dekarbonisierung in Deutschland selbst, so zeigt sich, dass sich hier im Land nach anfänglich spektakulären Erfolgen sowohl bei der Windenergie als auch wenige Jahre später bei der Solarenergie die bremsenden Kräfte durchgesetzt haben.

Diese Behauptung lässt sich überzeugend belegen, wenn man das Endergebnis der nationalen Anstrengungen - nämlich die Entwicklung der jährlichen Zubauraten betrachtet.

Anfangs nahm der jährliche Zubau der Windenergie unter dem Stromeinspeisungsgesetz (StrEG, Dez.1990) in vorher
nie für möglich gehaltenem Tempo zu, ging dann aber nach dem Jahr 2002 wieder zurück.
8 Jahre später gab es unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2000 und EEG 2004) einen noch eindrucksvolleren "Solarboom", bei dem in einem einzigen Jahr (2010) mehr als 7 Gwp neu auf Dachflächen, Fassaden, Lärmschutzwände und Freiflächen montiert wurden. Auch dieses rasante Wachstum wurde brutal abgebremst.

Insgesamt wurde das maßgebliche Gesetz dazu neun mal verändert (Strom-Einspeisungsgesetz und 8 Versionen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes). Jedesmal wurden die Anreize für den Anlagenbau vermindert und die Hindernisse bürokratischer Art vermehrt. Aus dem ursprünglichen Gesetz mit 5 Paragraphen wurde ein bürokratischen Monstrum mit über hundert Paragrafen und hunderten von Ausnahmeregeln, deren korrekte Anwendungen teilweise bis heute nicht geklärt sind.

Karikatur

mester Karikatur - EEG-Bürokratie

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