- Warum Rechtsgutachten?
- Der Gutachter - Prof Dr. Ekardt
- Menschenrechte und Klimapolitik
- Technische Solaranlagennachrüstung und deren grundrechtliche und staatshaftungsrechtliche Problematik gegenüber Kleinanlagenbetreibern
- EEG-Novelle 2014: Verfassungs- und europarechtliche Probleme
- Eigentum, Klimaschutz und Verfassungsrecht
- Stromleitungsbau, Klimaschutz und das Eigentumsgrundrecht
Warum Rechtsgutachten?
Ausgehend von der Überzeugung, dass es in einem Rechtsstaat rechtliche Mittel geben muss, um Verbrechen gegen das Überleben der Menschheit als solche zu kennzeichnen und zu beenden, hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland bereits mehrere Gutachten durch den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Felix Ekardt anfertigen lassen und finanziert.
Wir verfolgen damit zwei wesentliche Ziele:
- 1. Wir suchen nach wirksamen Rechtsmitteln, mit denen der menschheitsgefährdende Wahnsinn Atomenergie und Braunkohleverbrennung gestoppt werden kann.
- 2. Wir wollen mit der Finanzierung dieser Gutachten, weitere Forschungsarbeiten zum Thema Nachhaltigkeit und Klimapolitik ermöglichen und damit verhindern, dass unser Rechtssystem durch Unrecht und Irreführung außer Kraft gesetzt wird.
Der Gutachter - Prof Dr. Ekardt
Klimapolitik in Leipzig und Berlin], die sich der Grundlagenforschung und Politikberatung öffentlicher und gemeinnütziger Auftraggeber im Bereich der humanwissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung zu Politikinstrumenten, Rechtsfragen, Bedingungen der gesellschaftlichen Transformation und Gerechtigkeitsfragen widmet.
Ferner ist er Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie am Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht der Juristischen Fakultät der Universität Rostock sowie Long-term Fellow am Forschungsinstitut für Philosophie Hannover.
Bisher hat Prof. Dr. Ekardt für den SFV folgende Gutachten erstellt.
Menschenrechte und Klimapolitik
Zur Vereinbarkeit des bisherigen nationalen, europäischen und internationalen Klimaschutzrechts mit den Schutzgrundrechten
Rechtsgutachten: Menschenrechte und Klimapolitik
Rechtsgutachten im Auftrag des
Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V.
Endfassung vom 26.08.2010
Technische Solaranlagennachrüstung und deren grundrechtliche und staatshaftungsrechtliche Problematik gegenüber Kleinanlagenbetreibern
Technische Solaranlagennachrüstung und deren grundrechtliche und staatshaftungsrechtliche Problematik gegenüber Kleinanlagenbetreibern
Rechtsgutachten im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V.
Vorläufige Endfassung vom 30.11.2011
Hier geht es um die Frage, wer die Nachrüstung bezahlen muss. Das Gutachten wurde den zuständigen Ministerien vorgelegt und hat mit dazu geführt, dass nicht die Solaranlagenbetreiber nachträglich zur Kasse gebeten wurden.
EEG-Novelle 2014: Verfassungs- und europarechtliche Probleme
EEG-Gutachten
Vorsorgliches Rechtsgutachte anhand des Gesetzesentwurfs
im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V.
Endfassung vom 21.05.2014
Eigentum, Klimaschutz und Verfassungsrecht
SFV-Kohlegutachten 05.07.14
Rechtsgutachten im Auftrag des
Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V.
Aktualisierte Endfassung vom 05.07.2014
Stromleitungsbau, Klimaschutz und das Eigentumsgrundrecht
Stromleitungsbau, Klimaschutz und das Eigentumsgrundrecht
Rechtsgutachten im Auftrag des
Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V.
Endfassung vom 14.09.2014