Dieser Beitrag wurde als überholt ausgeschieden, weil er die Auswirkungen des Vorab-Stromhandels am Terminmarkt nicht mit berücksichtigt


In der energiepolitischen Diskussion wird häufig übersehen, dass die EEG-Umlage nicht nur durch die Einspeisevergütungen für Solar- und Windanlagen entsteht, sondern dass ein wachsender Anteil der EEG-Umlage durch Hinauszögern bei der Umstellung des konventionellen Kraftwerksparks – also durch Planungsfehler - verursacht wird.
Es geht deshalb im Folgenden darum, die unnötige Belastung der EEG-Umlage durch den Weiterbetrieb der Atom- und Kohlekraftwerke ins öffentliche Bewusstsein zu bringen.

Im Interesse der besseren Verständlichkeit sollen nur wesentliche Effekte zur Sprache kommen.

Der Zweck der EEG-Umlage

Die Betreiber der Solar-, Wind- und sonstiger EEG-Anlagen speisen EEG-Strom ins Stromnetz ein und erhalten dafür vom Netzbetreiber die Einspeisevergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben dann die Aufgabe, den EEG-Strom am Spotmarkt der Strombörse weiter zu verkaufen. Die Bildung des Börsenpreises aus Angebot und Nachfrage nach der Ausgleichs-Mechanismus-Verordnung wird hier als bekannt vorausgesetzt.
Da der Börsenerlös für den Verkauf des EEG-Stroms meist niedriger ist als die EEG-Einspeisevergütung, machen die ÜNB Verluste. Die EEG-Umlage soll diese Verluste ausgleichen.
     
EEG-Umlage = Summe der Einspeisevergütungen minus Börsenerlös des EEG-Stroms

Zur anschaulichen Darstellung dient ein Koordinatensystem, welches in der senkrechten Achse die Strompreise und in der waagerechten Achse die Strommengen darstellt. Rechtecke in diesem Koordinatensystem zeigen Geldmengen an.


Bild 1: EEG-Umlage gleicht Verluste beim Börsenverkauf des EEG-Stroms aus

EEG-Umlage

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Die EEG-Umlage muss also umso höher werden, je geringer der Börsenerlös für den EEG-Strom ist. Der Börsenerlös des EEG-Stroms ist umso geringer, je mehr konventioneller Billig-Strom gleichzeitig mit dem EEG-Strom angeboten wird.

Fehlplanungskosten für Atom- und Kohlekraftwerke

Besonders billigen Strom bieten die Atom-, Braunkohle und Steinkohlekraftwerke (K-Kraftwerke) an. Ihre große Anzahl im Kraftwerkspark lässt die Börsenpreise sinken und treibt damit die EEG-Umlage in die Höhe. Da immer neue K-Kraftwerke Baugenehmigungen erhalten, ist ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage vorherzusehen.
Die Tatsache, dass der umweltschädlichste Strom gleichzeitig auch der billigste ist und deshalb bevorzugt eingesetzt wird, hat in den vergangenen Jahrzehnten zum Klimawandel und zur radioaktiven Verstrahlung geführt. Jetzt führt sie zusätzlich auch noch zum Anstieg der EEG-Umlage.
Hinzu kommt, dass die K-Kraftwerke aus technischen Gründen nur langsam und eingeschränkt regelbar sind. Deshalb ist ihnen ein direktes Zusammenwirken mit den rasch fluktuierenden Erneuerbaren Energien nicht möglich. Die Zahl der Stunden, an denen Solar- oder Windanlagen mit Rücksicht auf Braunkohle und Atom abgeregelt werden müssen, wird mit jedem zusätzlichen K-Kraftwerk zunehmen. Der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien wird in der Praxis durch die technische Unflexibilität der Grundlastkraftwerke ausgehebelt. § 6 EEG Technische Vorgaben, gibt zur Abregelung von EEG-Anlagen bereits die gesetzliche Erlaubnis.
Schlussfolgerung: Wer sich die Umstellung der Energieversorgung auf Wind- und Sonnenenergie als Ziel setzt, muss jedes K-Kraftwerk als Fehlallokation (fehl am Platz) ansehen – sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht. Die dadurch erzeugten unnötigen Kosten sind deshalb Fehlplanungskosten. Man könnte sie auch „Fehlallokationskosten“ nennen.
Der Bau und der Weiterbetrieb von K-Kraftwerken erzeugt unnötige Kosten. Wenn diese Kosten dann auch noch den Erneuerbaren Energien “in die Schuhe geschoben werden“, stellt dies möglicherweise sogar einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar.

Wie lassen sich die Fehlplanungskosten abschätzen?

Würde man den Strom aus Erneuerbaren Energien nicht im Wettbewerb mit technisch überholten Atom- und Kohlestrom sondern gemeinsam mit einem dazu passenden modernisierten Kraftwerkspark – nach derzeitigem Stand der Technik bestehend aus schnell und vollständig regelbaren Gaskraftwerken – am Spotmarkt anbieten, würde er einen deutlich höheren Erlös erzielen. Bei der Ermittlung des möglichen Börsenpreises ist von den Grenzkosten eines modernen Gasturbinenkraftwerks auszugehen.
In Bild 2 wird der mögliche höhere Börsenerlös des EEG-Stroms durch das blau eingefärbte Rechteck dargestellt.

Bild 2: Börsenerlös für Erneuerbare Energien bei zukunftsfähigem konventionellem Kraftwerkspark

Zukunftsfähiger Börsenerlös

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Vergleicht man Bild 2 mit Bild 1 so erkennt man, dass der mit einem konventionellen Kraftwerkspark erzielte Börsenerlös (graues Rechteck) suboptimal ist. Der Unterschied zwischen dem blauen und dem grauen Rechteck können wir deshalb als Fehlplanungskosten bzw. Fehlallokationskosten von Atom- und Kohlekraft ansehen. Bild 3 fasst die Bilder 1 und 2 zusammen.

Bild 3: Einspeisevergütungen (grün), tatsächlicher Börsenerlös der EE (grau), EEG-Umlage (schwarz gestrichelt), Börsenerlös bei zukunftsfähigem K-Kraftwerkspark (blau), Fehlplanungskosten von Strom- und Kohlekraft (braun), und Mehrkosten der Erneuerbaren Energien (gelb)

Fehlplanungskosten

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Die Fehlplanungskosten ergeben sich aus der Differenz des möglichen Börsenpreises minus dem derzeit gezahlten Börsenpreis.

Die Darstellung der Mehrkosten in der Stromrechnung

Politisch von höchster Wichtigkeit ist die getrennte Darstellung der beiden Kostenanteile in der Stromrechnung, damit erkennbar wird, dass es nicht die "Mehrkosten der Erneuerbaren Energien" sind, die den Strompreis steigen lassen, sondern unnötige Kosten, die durch Planungsfehler beim Umbau des konventionellen Kraftwerkparks entstanden sind und weiter entstehen.

Für den Gesetzgeber entsteht die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass auf der Stromrechnung die EEG-Umlage aufgeschlüsselt wird - in einen Anteil, der die Mehrkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien darstellt, sowie einen zweiten Anteil, der die Fehlplanungskosten infolge Fortsetzung der Stromerzeugung aus Atom- und Kohlekraftwerken darstellt.

Nach verbindlicher Bestimmung der Fehlplanungskosten lässt sich dann die Höhe der Mehrkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien nach der einfachen Formel angeben:

Mehrkosten EE = EEG-Umlage minus Fehlplanungskosten


Bild 4: Prinzipieller Aufbau einer zukünftigen Stromrechnung


Bestandteile der Stromrechnung

  • Stromeinkauf (Börse)
  • Kosten infolge unnötigem Weiterbetrieb von Kohle- und Atomkraftwerken
  • Mehrkosten der Erneuerbaren Energien
  • Netzentgelte
  • Steuern und Abgaben


 

Die Geldströme

Nach dem bisher Gesagten ergeben sich die Geldströme wie Bild 5 andeutet. Die Farbe der Geldströme entspricht den Farben der Geldbeträge in den Bildern 1 bis 3.

Bild 5: Geldströme

Geldströme

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Konsequenzen

Ziel des vorliegenden Beitrages war es, das Bewusstsein dafür zu wecken, dass der Weiterbetrieb oder gar die Neuerrichtung von konventionellen Atom- und Kohlekraftwerken die Kosten für die Umstellung auf Erneuerbare Energien verteuert.

Es ist Aufgabe der Energiepolitik, möglichst rasch die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis zu ziehen.
Insbesondere ist ein politischer Beschluss überfällig, dass weitere Kohlekraftwerke nicht mehr genehmigungsfähig sind.