Ziel des SFV ist bekanntlich die möglichst schnelle und vollständige Umstellung der gesamten Energieversorgung auf Erneuerbare Energien (EE). Eingehendere Untersuchungen haben gezeigt, dass die unzureichende Regelgeschwindigkeit des derzeitigen Kraftwerksparks dabei ein massives Hindernis darstellt, da sie dazu führt, dass zukünftig immer mehr von den hinzukommenden EE-Anlagen abgeregelt werden müssen.
Dies spricht für den Ersatz der trägen Grund- und Mittellastkraftwerke durch schneller regelbare fossile Kraftwerke, möglicherweise sogar durch Neubauten. Entscheidend ist dabei weniger der Wirkungsgrad der Neubauten, sondern eher die schnelle Regelbarkeit.
Doch gegen den Neubau spricht die Tatsache, dass jedes neu errichtete Kraftwerk entweder die fossile Stromerzeugung um 40 Jahre verlängert oder dass seine Betreiber zukünftig um den Weiterbetrieb ihres Kraftwerkes und gegen seine Stilllegung - d.h. gegen die Erneuerbaren Energien - kämpfen werden. Aus diesem Grund hat der SFV bisher den Zubau neuer Fossilkraftwerke kompromisslos abgelehnt.

Inzwischen zeigt sich eine Lösungsmöglichkeit für dieses Dilemma. Der SFV lehnt nicht mehr alle Fossilkraftwerke-Neubauten ab, sondern begrüßt ihren Neubau, wenn sie zwei Bedingungen erfüllen:
1. Bedingung: Sie können schnell aus dem Stillstand heraus gestartet werden und lassen sich bei Bedarf schnell wieder auf Null herunterregeln. D.h. sie können den immer schneller werdenden Schwankungen der Stromerzeugung aus Sonne und Wind folgen und stellen dem unbedingten Vorrang der Erneuerbaren Energien kein technisches Hindernis mehr entgegen.
2. Bedingung: Sie können später alternativ mit synthetisch hergestelltem EE-Kraftstoff betrieben werden (Kraftstoff nach dem Verfahren "Power to Gas" oder "Power to Liquid") und werden damit von Fossilkraftwerken zu EE-Kraftwerken.

Diese Möglichkeit besteht sowohl bei Großkraftwerken nach dem GuD-Verfahren als auch bei Stand-Alone Gasturbinen-Kraftwerken. Sie betrifft ferner dezentrale Kleinkraftwerke, auch nach dem Brennstoffzellen-Prinzip, und insbesondere solche Kleinkraftwerke, die durch Kraft-Wärmekopplung und einen angeschlossenen Wärmespeicher im Winterhalbjahr einen noch höheren Wirkungsgrad erzielen können. Zum Antrieb kann sowohl synthetisch hergestelltes EE-Methan aus dem Gasnetz als auch synthetisch hergestelltes EE-Methanol aus Erdtanks, Tankwagen und Tankschiffen verwendet werden.

Unsere strikte Ablehnung gilt allerdings weiterhin allen Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken, selbst dann, wenn sie in echter Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden. Ihnen gegenüber gelten weiterhin unsere Einwände unter http://www.sfv.de/artikel/kwk_verzoegert_die_energiewende.htm.

Alfons Schulte           Wolf von Fabeck
2. Vorsitzender           Geschäftsführer