Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. hat im Frühjahr letzten
Jahres die Arbeitsgruppe „PV-Altanlagen“ gegründet. Es sollen die
Weiternutzungsmöglichkeiten von PV-Anlagen, die aus der 20-jährigen
EEG-Vergütung herausfallen, untersucht werden. Denn funktionsfähige
PV-Anlagen sollen auf den Dächern bleiben und weiterbetrieben werden können.

Wer ist betroffen?

Ab 01.01.2021 werden deutschlandweit PV-Anlagen mit einer Leistung von ca.114 MW keine Vergütung mehr nach dem EEG erhalten. Dies betrifft alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 und früher in Betrieb gegangen sind. Nach den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben die PV-Anlagen weiterhin EE-Anlagen mit dem Anspruch auf Netzanbindung und vorrangige Abnahme des erzeugten Stroms.

Im Rechtshinweis (siehe Kasten) der Clearingstelle EEG/KWKG finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Rechtslage:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1551

Umfragen zum Weiterbetrieb

Diese aktuelle Fragestellung wird auch von anderen Seiten wahrgenommen. So wurden uns bisher zwei Umfragen verschiedener Universitäten vorgestellt, die sich mit den Möglichkeiten des Weiterbetriebs von PV-Anlagen nach dem Vergütungszeitraum beschäftigen.

Eine Studie der Universität Bielefeld befasste sich in erster Linie mit der Einstellung der Anlagenbetreiber zum Weiterbetrieb der Alt-PV-Anlagen. Die
Ergebnisse der Umfrage liegen uns noch nicht vor.

Drei Studenten des Studienganges „Erneuerbare Energien“ der Technischen Hochschule Köln /cire (Cologne Institue for Renewable Energy) haben eine Projektarbeit mit dem Titel „Rentabilität von Photovolaikanlagen nach Ablauf der Förderung durch das EEG“ angefertigt. Die Ergebnisse der Studienarbeit wurden uns zur Verfügung gestellt.

Es sollten die Rentabilitätsgrenzen von PV-Anlagen nach Ablauf der Förderung durch das EEG untersucht werden. Auf Basis einer Datenerhebung wurden die spezifischen Betriebskosten in drei Kategorien ermittelt und ausgewertet. PV-Anlagen bis 30 kWp, Anlagen mit einer Nennleistung von 30 kWp bis 100 kWp, sowie größer 100 kWp wurden zusammengefasst.

Für die Erfassung der Betriebskosten erstellten die Studenten ein Datenerfassungsbogen in Form einer Onlineumfrage. Neben der Anlagengröße und den Installationsbedingungen (Standort), sollten die Ertragsdaten, die Betriebskosten (Wartung, Monitoring, Steuerberatungskosten, Pachtkosten für die Nutzung fremder Dächer, Zählermiete, Versicherung, Reparaturkosten u.a.) und die Ausfallraten ermittelt werden.

Der Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. gab den Studenten die Möglichkeit, die Teilnehmer der SFV-Solarstrom-Ertragsdatenerfassung online zu befragen. Es konnten 1611 vollständig ausgefüllte Datensätze ausgewertet werden.

An dieser Stelle möchten wir allen Anlagenbetreibern danken, die sich an der Onlineumfrage beteiligt haben. Ohne Ihre Mithilfe wäre die Arbeit der
Studenten nicht möglich gewesen.

Die meisten Datensätze gingen für PV-Anlagen bis 30 kWp ein (1520), 76 Datensätze für PV-Anlagen von 30 bis 100 kWp und nur 15 Datensätze für
Anlagen über 100 kWp. Warum gerade diese Nennleistungsgrenzen festgelegt wurden, ist dem SFV nicht bekannt. Eine differenzierte Betrachtung gerade der kleineren Dachanlagen (z.B. bis 5 kWp, bis 10 kWp) wäre wünschenswert gewesen.

a) für Anlagen bis 30 kWp

Die Betriebskosten setzen sich im Durchschnitt folgendermaßen zusammen:

40 % Versicherungsgebühren

20 % Reparaturen

10 % technische Betriebsführung

10 % Zählermiete

20 % sonstige Kosten (Dachpflege, wirtschaftliche Betriebskosten,
Pachtkosten, u.a. )

Die Angaben der Anlagenbetreiber zu den verschiedenen Betriebskosten streuten sehr stark. Eine beträchtliche Anzahl von Anlagenbetreibern gaben
überraschenderweise an, keine Kosten beim Betrieb der Anlagen zu haben. Somit kann die o. a. Kostenzusammensetzung nur zur groben Orientierung dienen.

b) für Anlagen von 30kWp bis 100kWp

Wie bei den Anlagen unter 30kWp nahmen die Versicherungsbeiträge den größten Anteil der Betriebskosten (30 % ) ein. Den zweitgrößten Anteil machten mit jeweils ca. 20 % die Kosten für Pacht, Reparaturen und technische Betriebsführung aus. Aber auch hier flossen Anlagen ohne nennenswerte Betriebskosten in die Auswertung ein.

Somit wurden auch bei den Anlagen von 30 bis 100 kWp große Unterschiede bei den anfallenden Betriebskosten festgestellt.
 

c) für Anlagen über 100 kWp

Aufgrund der geringen Datendichte wird hier auf die Auswertung von Betriebskosten von PV-Anlagen über 100 kWp nicht eingegangen.
 

Möglichkeiten des Weiterbetriebs von PV-Altanlagen

Wie auch die Clearingstelle EEG/KWKG schreibt, ist der unvergütete Eigenverbrauch oder der Verkauf an Dritte möglich. Aber was ist bei der
Umstellung von Volleinspeiseanlagen auf Eigenverbrauch zu beachten? In der Regel muss ein neuer Zähler gesetzt werden. Evtl. wird sogar ein weiterer Zählerschrank benötigt. Welche Anforderungen müssen die Anlagen nach dem Stand der Technik einhalten? Welche Kosten würden notwendige Umbaumaßnahmen verursachen? Welcher technische und vertragliche Aufwand muss beim Verkauf von Strom an Dritte bewältigt werden? Welche Steuern und Abgaben (z.B. EEG-Umlage) müssen durch den Anlagenbetreiber getragen werden? So wird nach den derzeitigen Bestimmungen des EEG für den Eigenverbrauch von Anlagen kleiner 10 kWp nach 20 Betriebsjahren die EEG-Umlage fällig (EEG 2017: § 61 a Abs. 4). Welche Änderungen des EEG könnten den Weiterbetrieb der EE-Anlagen erleichtern?
 

Aufruf zur Mitarbeit in der AG „PV-Altanlagen“

Es gibt viele offene Fragen. Und obwohl der Vergütungszeitraum nach EEG für PV-Altanlagen erst 2021 endet, gehen Fragen nach den Möglichkeiten des Weiterbetriebs von EE-Anlagen auch jetzt schon in der SFV-Geschäftsstelle regelmäßig ein. Es besteht Informationsbedarf.

Um den Weiterbetrieb der funktionsfähigen Altanlagen zu gewährleisten, ist es u.a. notwendig, mögliche Betriebsmethoden zu diskutieren, um damit ggf. eine nötige weitere Vergütung zu ermitteln. Bis heute gibt es keine gesetzliche Nachfolgeregelung für eine Vergütung / Förderung des erzeugten Solarstroms.

Welche Ideen zum Weiterbetrieb der PV-Altanlagen haben Sie? Können Sie abschätzen wie hoch die Betriebskosten nach Ablauf des Vergütungsanspruches sind? Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass PV-Betreiber ihre Solarstrom-Altanlage weiter betreiben oder sogar modernisieren?

Haben Sie Lust sich in der AG „PV-Altanlagen“ zu engagieren? Ein Forum zum Ideenaustausch wurde gerade neu eingerichtet:
https://sfv-forum.de/pv-altanlagen/

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme von Anlagenbetreibern, PV-Fachleuten und Interessierten!