Die großen Transportnetze für den Weitertransport des regenerativ gewonnenen Stroms in Gebiete mit wenigen Anlagen Erneuerbarer Energien kommen schon heute an die Grenzen ihrer Transportkapazitäten. Ihr weiterer Ausbau kann dieses Problem wohl abmildern aber nicht endgültig lösen. Die weitere Konzentration der Erneuerbaren Energien in wenigen Gebieten verschärft das Problem sogar noch. Die Erneuerbaren Energien müssen deshalb verbrauchernah, d.h. in ALLEN Regionen weiter ausgebaut werden.
Aber auch bei dezentralisierten weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien wird es schließlich an wettergünstigen Tagen immer mehr weiträumige Gebiete mit großem Überschuss an Windstrom und später auch noch an Solarstrom geben. Schließlich sogar überall - gleichgültig wie gut das Transportnetz ausgebaut wird!
Wind- und Solaranlagen an solchen Tagen abschalten? Das wäre kurzsichtig, denn an anderen Tagen wird Energie dringend benötigt. Eine Speicherung der erzeugten Überschussenergie für Zeiträume der Knappheit wird eine immer dringendere Aufgabe im Zusammenhang mit dem Umstieg auf Erneuerbare Energien.
Der in diesem Zusammenhang vertretene Lösungsvorschlag: "Zu jeder Windanlage gehört eine Windenergiespeicheranlage, zu jeder Solarstrom- eine Solarstromspeicheranlage." greift allerdings zu kurz. Zur Abschätzung der Größenordnungen mag er eine Orientierung geben, doch als Handlungsanweisung ist er zu starr. Die Aufgabe darf nicht auf Solar- und Windanlagenbetreiber beschränkt werden. Auch andere Personen und Institutionen können und müssen für die Stromspeicherung interessiert werden. Je geringer die bürokratischen Einschränkungen sind, desto höher wird die Zahl der aktiven Teilnehmer werden. Die Verteilung der Aufgabe auf die Allgemeinheit aller Stromverbraucher zerlegt die scheinbar riesige unlösbare Aufgabe in viele kleine lösbare Aufgaben. So wird die Aufgabe unter Beteiligung jedes interessierten Bürgers gelöst, ähnlich wie jetzt schon die Bereitstellung von Energie aus Sonne auf Hausdächern und Fassaden sowie Windanlagen auf geeigneten Acker-, Wiesen- und Waldflächen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (früher Stromeinspeisungsgesetz).
Dazu darf die Aufgabe aber nicht beschränkt werden auf die Speicherung und Wiedereinspeisung von Strom ausschließlich aus Erneuerbaren Energien. Zum Ausgleich von Überschuss oder Mangel im Stromnetz ist das ohne Belang! Es ist völlig gleichgültig, woher der Speicherstrom stammt. Hier einen Unterschied zu machen, ist weder aus technischen noch aus ökologischen Gründen gerechtfertigt
- Erstens entstehen bei der Entnahme und späteren Einspeisung von konventionell erzeugtem Strom genausowenig Emissionen wie bei Strom aus Erneuerbaren Energien.
- Zweitens schadet es nichts, wenn durch Stromentnahme und Wiedereinspeisung auch konventionelle Spitzenlastkraftwerke entlastet werden.
- Drittens wird mit der Zunahme der Erneuerbaren Energien ihr zu speichernder Anteil ohnehin zunehmen. Speicher, die in diesen Tagen vielleicht noch Braunkohlestrom speichern, können zukünftig bereitstehen, um überschüssigen Wind- oder Solarstrom zu speichern.
- Außerdem wäre eine Kontrolle nicht möglich, denn Strom, der aus einem Netz entnommen wird, lässt sich ohnehin nicht mehr nach seiner Herkunft identifizieren.
Anreize zum Stromspeichern liefert der freie Markt
Die Anreize zum Stromspeichern soll und kann der freie Markt liefern, ohne dass zusätzliche Kosten auftreten. Staatsgelder sind nicht notwendig. Der Gewinnanreiz liegt im Preisunterschied für Strom zwischen Zeiten des Stromüberangebots und der Stromknappheit.
Dazu muss die Marktwirtschaft bis auf die Ebene jedes einzelnen Stromnetzanschlusses ausgedehnt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Die Marktpreise müssen sich aus Angebot und Nachfrage ergeben.
- Die Vergütung für die Einspeisung muss diskriminierungsfrei nach Marktpreisen erfolgen.
- Wer einspeist, muss die vorher entrichtete Netzgebühr zurückerhalten
- Jeder darf ohne weitere Genehmigung teilnehmen, wenn er die technischen Anschlussbedingungen erfüllt.
- Jeder hat jederzeit Zugriff auf die augenblicklich aktuellen Marktpreise, z.B. über das Internet oder über Rundsteuersignale, die ihm erlauben, automatisch zu reagieren.
Stromentnahme zu Zeiten des Stromüberschusses
Nicht nur die Millionen zukünftiger Speicherbatterien werden zu Zeiten des billigen Stroms aufgefüllt, sondern auch der direkte Endverbrauch, soweit er sich zeitlich verschieben lässt, wird zu solchen Zeiten erfolgen, wenn der Strom billig ist.
Hier ist auch an die zukünftig wachsende Flotte an Elektrofahrzeugen zu denken, deren Antriebsbatterien vornehmlich zu Zeiten des billigen Stroms, d.h. zu Zeiten des Stromüberangebots aufgeladen werden.
Ein Stromspeichergesetz ertüchtigt die Stromwirtschaft zum Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare Energien
Das Stromspeichergesetz wird den Strommarkt zur Nutzung der wetterabhängigen Energien und damit zur Nachhaltigkeit ertüchtigen. Es wird der Speichertechnik einen weiteren Entwicklungsschub bescheren. Stromspeicheranlagen wie Akkumulatoren, Kondensatorbatterien, Schwungräder, Wasserstoffelektrolyseanlagen mit Wasserstoffspeicher und Brennstoffzellen sowie Pumpspeicherkraftwerke werden in Wettstreit treten. Die Entwicklungen werden auch den Export geeigneter Speicheranlagen für Inselbetrieb in Regionen ohne eigenes Stromnetz beflügeln.
Übrigens: Jede Stromspeicheranlage stellt ein netzgekoppeltes Notstromaggregat für die Allgemeinheit dar. Das Gesetz wird somit die Versorgungssicherheit mit Millionen netzgekoppelter "Notstromaggregate" erheblich steigern und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen.
Stromspeichern wird eine interessante Nebentätigkeit für viele werden, und die angeblichen Probleme mit der Regel- und der Ausgleichsenergie werden bald der Vergangenheit angehören. So kann ein Stromspeichergesetz nach den Prinzipien des freien Marktes dazu führen, dass die Überschüsse der Erneuerbaren Energien sinnvoll zur Stabilisierung der Versorgungssicherheit genutzt werden.