In einem Schreiben an das BMU vom 11.01.10 verweist Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher darauf, dass die Forderung des VZBV-Energieexperten Holger Krawinkel nicht von der Mitgliederversammlung des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gedeckt ist. Hier ein Auszug aus diesem Schreiben:

(...) der Bund der Energieverbraucher e.V. wurde nicht zur alsbald stattfindenden Anhörung zu den EEG Vergütungssätzen eingeladen.
Dies ist bedauerlich, weil der Bund der Energieverbraucher e.V. die einzige auf Energiefragen spezialisierte Interessenvertretung der privaten Verbraucher in der Bundesrepublik ist. Der Verein ist zwar Mitglied in der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er vertritt aber eine deutlich andere Position als der Dachverband.
(...)
Vorangegangen war die öffentliche Forderung des VZBV nach einer sofortigen 30-prozentigen Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen und der (gegenteilige) Aufruf des Bund der Energieverbraucher, an der beschlossenen jährlichen Absenkung der Vergütung von zehn Prozent festzuhalten.

Die vom VZBV öffentlich vertretene Forderung nach einer 30-prozentigen Absenkung der PV-Einspeisevergütung ist von der Mitgliederversammlung (am 2 .Oktober 2009) nicht beschlossen worden. Sie wird vom Bund der Energieverbraucher e.V. als nicht sachgerecht abgelehnt.
Die Position des Bund der Energieverbraucher e.V. zu dieser Frage möchten wir mit dieser Mail den Unterlagen der Anhörung als Verbraucherposition zufügen und bitten um Berücksichtigung.
Höhe der Einspeisevergütung