Es wurde dennoch geschafft. Von ehemals rund 6% stieg der Anteil Erneuerbarer im Strombereich im Jahr 2010 bereits auf 17%. Die im EEG 2000 verankerte Idee, Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht nur verpflichtend anzuschließen sondern auch den gesamten angebotenen Strom vorrangig abzunehmen und kostendeckend zu vergüten, löste Zukunftsinvestitionen in erfreulichen Größenordnungen aus. Die Idee der sogenannten "kostendeckenden Vergütung" wurde vor mehr als 30 Jahren im Solarenergie-Förderverein e.V. vorangetrieben.
Mit großem Enthusiasmus für Erneuerbare Energien, Beharrlichkeit und Pioniergeist waren auch wir Wegbereiter eines wichtigen Gesetzes. Früher als Spinner und Traumtänzer abgetan, können wir heute mit Stolz feststellen, dass es kein vergleichbares bundesdeutsches Gesetz gab, welches innerhalb so kurzer Zeit eine so große Klimaschutzwirkung entfaltete.
Die Widersacher der Energiewende schliefen nicht und fanden Mittel und Wege, das Gesetz zu deformieren. Das ehemals aus schlanken 9 Paragrafen bestehende EEG 2000 ist heute zu einem Regel- und Bürokratiemonster mit 104 Paragrafen angewachsen. Viele Freunde der Erneuerbaren Energien rufen verständlicherweise dazu auf, sich aus den Fesseln des Gesetzes zu befreien und es gänzlich abzuschaffen. Der SFV sieht das anders. Wir treten für ein EEG 2.0 an und möchten in den nächsten Wochen gemeinsam mit anderen aktiven Klimaschutzorganisationen und -Intiativen die neuen Eckpunkte und Herausforderungen für die Zukunft diskutieren.
Karikatur: Gerhard Mester / SFV