Der Beitrag gliedert sich in folgende Abschnitte.
- Unser energiepolitisches Ziel: 100% Erneuerbare Energien
- Wie werden derzeit die Stromkunden Deutschlands am Aufbau der Erneuerbaren Energien beteiligt?
- Warum ist Ökostromhandel nicht mehr notwendig?
- Warum und wie setzt die Energiewirtschaft den Ökostromhandel gegen das EEG ein?
- Europäischer Gerichtshof zum Ökostromhandel
- Warum ist Ökostromhandel prinzipiell nicht kontrollierbar?
- Zur Vertrauenswürdigkeit von Zertifizierungen
- Wie funktioniert das RECS-System und speziell welche Betrugsmöglichkeiten bietet es?
- Haben Sie das RECS-Verfahren verstanden? - Testen Sie sich selbst
- Was können diejenigen tun, die mehr für die Erneuerbaren Energien zahlen möchten als nach EEG festgelegt?
- Lehnt der SFV also den Wechsel des Stromanbieters ab?
Unser energiepolitisches Ziel: 100% Erneuerbare Energien
Aus Klimaschutzgründen muss das Wirtschaftswachstum vom CO2-Ausstoß entkoppelt werden. Dazu muss die Energiebereitstellung, insbesondere auch die Stromerzeugung aus fossilen Quellen so rasch wie möglich beendet werden. Wir brauchen eine Umstellung zu 100% auf Strom aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.
100% sind möglich, sogar aus heimischen Erneuerbaren Energien mit der schon jetzt verfügbaren Technik.
Was ist dazu erforderlich?
Es dürfen nur noch Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien gebaut werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um dezentrale Anlagen, z.B. Solaranlagen auf Hausdächern und -fassaden, Windanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Biogasanlagen auf Bauernhöfen, oder Kleinwasserkraftwerke an einem Grundstück mit alten Wasserrechten an einem vorbeifließenden Bach.
Jeder Mensch mit Geld und Eigeninitiative sollte eine Anlage bauen oder sich in einer Gruppe am Bau einer Anlage beteiligen können. Und ein wichtiger Aspekt: Jeder(!) Stromkunde soll seinen Anteil bezahlen.
Wie werden derzeit die Stromkunden Deutschlands am Aufbau der Erneuerbaren Energien beteiligt?
Damit - wie gewünscht - die potentiellen Investoren tätig werden und ihr Geld in eine Anlage zur Erzeugung Erneuerbarer Energien stecken, brauchen sie eins vor allem: wirtschaftliche Sicherheit! Diese Sicherheit kann ihnen kein Handelssystem geben, da im freien Handel die Preise ständig schwanken und langfristige Bindungen nicht möglich sind.
Glücklicherweise haben wir in Deutschland bereits ein vorbildlich funktionierendes Verfahren, nämlich das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Investoren die erforderliche Sicherheit bietet. .
Der Staat hat im EEG Mindestvergütungen festgesetzt, deren Bezahlung auf alle Stromkunden umgelegt wird. Seitdem nimmt der Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energien ständig zu. Derzeit haben die Erneuerbaren Energien schon einen Anteil von 14 Prozent an der deutschen Stromerzeugung erreicht.
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Warum ist Ökostromhandel nicht mehr notwendig?
Der erste Umwelttarif in Deutschland wurde nicht von der Umweltbewegung, sondern vom RWE im Jahr 1996 eingeführt. Das Motto lautete sinngemäß: Wer eine saubere Umwelt wünscht, soll dafür zahlen. Bereits im Jahr 1998 wurden jedoch keine neuen Anlagen vom RWE mehr gebaut, weil sich nicht einmal genügend Kunden fanden, die den Strom aus den bereits errichteten Anlagen kaufen wollten. Im Jahr 2002 wurde der RWE-Umwelttarif dann "aus wirtschaftlichen Gründen" eingestellt. Einen ausführlicheren Bericht dazu finden Sie beim Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme unter http://www.ise.fhg.de/veroffentlichungen/2002/umwelttarif-der-rwe-energie-monitoring-bericht-2002
Mit Einführung des EEG im Jahr 2000 und den großen Erfolgen dieses neuen Gesetzes zeigte sich, dass der Ökostromhandel in Deutschland ein längst überholtes Projekt ist. Warum dennoch Einige daran festhalten, ist nur schwer zu verstehen, wir werden trotzdem weiter unten versuchen, eine Erklärung zu finden. Der Ökostromhandel geht von dem Grundsatz aus, dass nur solche Produkte hergestellt werden, die vom Verbraucher auch gekauft werden: Er sucht also Käufer für Strom aus Solaranlagen, Windanlagen, Wasserkraftanlagen und Biomasseanlagen. Doch für diesen Strom gibt es längst genügend Käufer!
- Der Strom aus alten Wasserkraftanlagen wurde bisher schon von den Stromversorgern gekauft und an ihre Kunden weiterverkauft. Wenn dieser Strom jetzt durch Ökostromhändler an andere Kunden verkauft wird, ergibt sich daraus keine CO2-Minderung.
- Der Strom aus neuen Wasser-, Wind-, Solar-, Geothermie- und Biomasseanlagen muss nach den Bestimmungen des EEG ohnehin von den Netzbetreibern gekauft werden, sogar mit Vorrang gegenüber den konventionellen Energien und seit 2000 zu einem in der Regel kostendeckenden Preis.
Ökostromhandel wäre deshalb in Deutschland allenfalls noch sinnvoll für Anlagen, die nach dem EEG noch nicht oder nicht in ausreichender Höhe vergütet werden, also Windanlagen in windschwachen Gebieten im Binnenland und Solarstromanlagen. Doch die Stromerzeugung mit solchen Anlagen ist (noch) teuer und würde die Ökostromhändler in die roten Zahlen treiben. Windanlagen in windschwachen Gebieten, die durch das EEG keine Einspeisevergütung erhalten, sind unseres Wissens überhaupt nicht im Angebot der Ökostromhändler enthalten. Bleiben also einige Solarstromanlagen. Selbst bei wohlwollender Schätzung sind somit durch die deutschen Kunden der Ökostromhändler sicher nicht mehr als 0,01% der Stromerzeugung auf Erneuerbare Energien umgestellt worden, durch das EEG dagegen etwa 11 oder 12%.
Das EEG ist also erheblich wirksamer als der Ökostromhandel, aber ist der Ökostromhandel deswegen überflüssig? Kann er nicht vielleicht zusätzliche Anlagen initiieren?
Ökostromhändler bejahen es und weisen auf Anlagen hin, die sie finanziert haben. Bedenkt man aber, auf welche mühsame und komplizierte Weise und mit einem wie hohen Aufwand an Bürokratie und unnötigem Organisationsaufwand diese Anlagen entstanden sind, so ist zu bezweifeln, ob es sich wirklich um ZUSÄTZLICHE Anlagen handelt. "Zusätzlich" wozu, muss man fragen. Mit dem gleichen finanziellen Aufwand hätten die Ökostromkunden - wenn sie sich direkt an einer Gemeinschaftsanlage beteiligt hätten, vermutlich erheblich mehr Anlagen errichten können.
Der Ökostromhandel beruhigt das Gewissen mit einer Illusion. Er lenkt davon ab, dass nicht die Umverteilung des bereits erzeugten Stroms aus Erneuerbaren Energien durch Handel, sondern nur die Investition in neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbare Energien den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung vergrößern
Warum und wie setzt die Energiewirtschaft den Ökostromhandel gegen das EEG ein?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird politisch von der Stromwirtschaft angegriffen. Man sieht seine überragenden Erfolge und man sieht die Erneuerbaren Energien als unliebsame Konkurrenz.
Die dezentrale Struktur der Erneuerbaren Energien hindert die Stromwirtschaft, die Erneuerbaren Energien im großen Maßstab selber zu nutzen. Dies liegt am Flächenbedarf, denn die Erneuerbaren Energien müssen "geerntet" werden. Die meisten der Flächen gehören aber nicht der Energiewirtschaft, weder die Hausdächer und -fassaden, noch die Ackerflächen und Weiden, auf denen Windräder errichtet werden können.
Da die Stromwirtschaft aber diesen Grund mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung nicht nennen kann, entwickelte sie mit dem Ökostromhandel eine fast wirkungslose Scheinalternative, die sie den Politikern anstelle des EEG anbietet.
Bekannt ist der Ökostromverkauf der Naturenergie AG einer indirekten Tochter der EnBW, oder Naturwatt, eine Marke der EWE AG, oder die Marke Energreen mehrerer Stadtwerke.
Eine der Alternativen heißt Renewable Energy Certificate System (RECS). Wir werden diese weiter unten ausführlicher darstellen.
Es ist sehr zu bedauern, dass einige Umweltorganisationen die Dramatik der Ökostromoffensive aus der Energiewirtschaft noch nicht erkannt haben und sogar eigene Ökostromhandelsorganisationen aufgebaut haben, z.B. die Naturstrom AG oder Greenpeace Energie.
Europäischer Gerichtshof zum Ökostromhandel
Die Befürchtung des SFV, dass der Ökostromhandel als Kampfinstrument gegen das EEG eingesetzt werden soll, kommt nicht von ungefähr. Ein Hinweis zur Unvereinbarkeit von Ökostromhandel und EEG ergab sich bereits aus einem lange zurückliegenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.03. 2001. Der EuGH hatte damals zu befinden, ob das Vorgängergesetz zum EEG, das damalige Stromeinspeisungsgesetz, europarechtlich zulässig sei. In seinem Urteil hat sich der EuGH damals beiläufig auch mit dem Nebeneinander von Ökostromhandel und dem EEG-Vorgängergesetz befasst. Der EuGH bezweifelte damals, dass überhaupt Ökostromhandel in nennenswertem Umfang stattfindet. Er habe sich deshalb erspart, zu prüfen, ob die den deutschen Netzbetreibern auferlegte Abnahme- und Vergütungspflicht möglicherweise ein Handelshemmnis für den grenzüberschreitenden freien Handel mit Ökostrom sei. Dazu muss man wissen, dass im Gemeinschaftsvertrag der Abbau aller Arten von Handelshemmnissen als wichtiges Ziel gilt. Es käme der Stromwirtschaft deshalb sehr gelegen, wenn sie den fragwürdigen "Handel" mit Ökostrom so weitgehend installieren könnten, dass er auch vom EuGH Ernst genommen würde. Sie könnte dann möglicherweise vor dem obersten Europäischen Gerichtshof die Abschaffung des EEG als Handelshemmnis verlangen.
Da wir das EEG als unverzichtbar für die Energiewende ansehen, lehnt der SFV den Ökostromhandel als trojanisches Pferd der Energiewirtschaft ab.
Warum ist Ökostromhandel prinzipiell nicht kontrollierbar?
Wir kommen jetzt zu dem anderen Ablehnungsgrund des SFV.
Ökostrom unterscheidet sich physikalisch nicht von Strom aus Kohle oder Atomkraftwerken. Einmal ins öffentliche Netz eingespeist, ist er ununterscheidbar geworden. Da zur Zeit der Strom aus Anlagen der Erneuerbaren Energien (soweit sie nicht - wie viel alte große Wasserkraftwerke - längst abgeschrieben sind), noch teurer ist als Strom aus konventionellen Kraftwerken, besteht die Versuchung, den Ökostromkunden konventionellen Strom mit dem falschen Etikett "Ökostrom" unterzuschieben.
Alle uns bekannten Ökostromhandelsverfahren sind letztlich nicht transparent und bei allen uns bekannten Ökostromverfahren besteht die genannte Versuchung. Wir müssen hier darauf bestehen, dass wir keinem Ökostromhändler die Betrugsabsicht unterstellen, aber die menschliche Erfahrung lehrt, dass dort, wo keine Transparenz besteht und Kontrolle nicht möglich ist, oft betrogen wird. Je größer und anonymer das Beziehungsgeflecht zwischen den Akteuren ist, desto geringer wird die Hemmschwelle.
Und leider ist es tatsächlich so, dass kein Ökostromkunde kontrollieren kann, ob seine Gelder vollständig dort landen, wohin sie nach dem Versprechen der Ökostromhändler fließen müssten. Technische Kontrollmöglichkeiten gibt es nicht, denn es gibt nicht den geringsten physikalischen Unterschied zwischen Strom aus Atomkraftwerken und Strom aus Solaranlagen. Das ist anders als bei Bioprodukten oder Produkten aus dem fairen Handel. Bei fair gehandelter Schokolade oder Kaffee könnte man durch eine (zugegeben nicht ganz billige) chemische Untersuchung jederzeit feststellen, ob der Inhalt einer bestimmten Packung von einer bestimmten Farm kommt. Bei Strom kann das niemand feststellen, weil es - wie gesagt - keinen physikalischen Unterschied gibt.
Ein Satz aus der Ökostromwerbung wie der folgende: "Nur auf diese Weise ist wirklich sichergestellt, dass die Kunden ausschließlich sauberen Strom erhalten ..." ist deshalb absurd, weil es weder "schmutzigen" noch "sauberen" Strom gibt. Dieser Satz lenkt die Aufmerksamkeit der gutwilligen Ökostromkunden auf eine nicht existierende Frage und trägt somit zur Verdummung bei. Mit welcher Akribie und welchem Scharfsinn versuchen doch Ökostromfans zu beweisen oder zu widerlegen, ob - oder ob nicht -, sogenannter Ökostrom von einem "Bilanzkreis" im Stromhandel in einen anderen Bilanzkreis und damit endlich in den Haushalt eines Ökostromkunden gelangen kann. Die Fragestellung ist so absurd wie die im Mittelalter ernsthaft und scharfsinnig diskutierte Frage, wieviel Engel wohl auf der Spitze einer Stecknadel Platz hätten.
Aufgeklärte Ökostromkunden räumen gerne ein, dass sie sehr wohl wissen, dass sie physikalisch gesehen den gleichen Strom bekommen wie ihr Nachbar - dieses "Umweltekel". Sie bestehen aber darauf, dass IHRE Stromzahlung nicht an die Betreiber von Kohle- oder Atomstromanlagen fließt. Doch das können sie gar nicht ausschließen. Natürlich kann ich überprüfen, an wen meine Geldüberweisung geht, aber ich kann nicht überprüfen, was der Zahlungsempfänger damit macht.
Ich kann ihm glauben, dass er seinen Strom bei einem vertrauenswürdigen Händler kauft, aber ich kann es nicht überprüfen. Und woher der "vertrauenswürdige" Vorlieferant seinen Strom bezieht, weiß ich auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob der Vorlieferant vielleicht die 500 Megawattstunden Wasserkraftstrom aus Norwegen mit Geld bezahlt, das er durch den Verkauf von 500 Megawattstunden Atomstrom nach Norwegen verdient hat. Nur ein vollständiger Überblick über sämtliche Einkäufe und Verkäufe des Stromlieferanten und seiner Vorlieferanten und der Vorlieferanten der Vorlieferanten und deren sämtlicher Vorlieferanten etc. könnte zeigen, ob das Geld jedes Stromkunden wirklich dorthin fließt, wohin es angeblich fließen soll.
Das Ökoinstitut Freiburg verteidigt den Ökostromhandel in einem ausführlichen Beitrag. Allerdings liest sich der folgende Absatz eher wie eine Anklage: " (...) Auch der Vorwurf, dass Stromversorger durch die Zertifikate ihren Atom- oder Kohlestrom in unzulässiger Weise in Ökostrom umetikettieren würden, trifft nicht zu. Wenn zum Beispiel ein deutsches Stadtwerk Zertifikate aus dem Ausland importiert, so entspreche dies in seiner Wirkung der bisher üblichen Praxis des Austauschs von Strom. Dabei importiert das Stadtwerk Wasserkraftstrom und exportiert gleichzeitig Strom aus Kohle- oder Atomkraftwerken, der dann im Partnerland mit diesen Merkmalen gekennzeichnet werden muss. Dieser Vorgang sei nach den national und international gültigen Regeln für die Stromkennzeichnung zulässig und wäre auch ohne die Nutzung von Zertifikaten möglich."
Noch fortgeschrittenere Ökostromkunden bestehen darauf, dass für ihr Geld NEUE Solar- oder Windanlagen gebaut werden. Das ist ein löbliches Konzept, aber auch dieses Konzept beruht ausschließlich auf Vertrauen. Auf den Internetseiten der Ökostromanbieter kann man wunderschöne Bilder von Solaranlagen oder Windanlagen sehen - aber das ist kein Beweis. Denn jeder Ökostromkunde, der auf die Internetseite klickt, bekommt dieselben zehn oder zwanzig schönen Anlagen im Internet gezeigt. Er könnte allenfalls kontrollieren, wenn sämtliche mit Ökostrom geförderten Anlagen mit den empfangenen Beträgen und sämtliche Ökostromkunden mit ihren jährlichen Zahlungen bekannt wären. Aber eine Veröffentlichung all dieser Daten verbietet sich aus Datenschutzgründen.
Zur Vertrauenswürdigkeit von Zertifizierungen
Die weiter oben erwähnten Ökostromorganisationen aus der Umweltszene versuchen, das Vertrauen in "Ökostrom" durch Zertifizierungen zu stärken. Doch auch auf Zertifizierungen ist wenig Verlass. Die Stadtwerke Bielefeld z.B. verkaufen Ökostrom der Marke "EnerBest Strom Green". Auf ihrer Internetseite werben die Stadtwerke Bielefeld noch heute (16.01.2008) mit dem folgenden Text: 'EnerBest Strom Green ist unter dem Namen "energreen" durch Grüner Strom Label e.V. - eine Organisation verschiedener Umwelt- und Verbraucherverbände - ausgezeichnet und mit "Gold" für besonders umweltfreundliche Leistungen prämiert.'
Was aber kaum jemand weiß: Ungefähr zum Zeitpunkt der Zertifizierung haben die Stadtwerke Bielefeld eine Beteiligung am Atomkraftwerk Grohnde erworben. Das Label wurde ihnen jedoch nicht wieder aberkannt. Bei Wikipedia kann man zum Atomkraftwerk Grohnde nachlesen: "Betreiber ist die Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG mit den jeweils beteiligten Gesellschaftern E.ON Kernkraft GmbH zu 83,3% und die Stadtwerke Bielefeld zu 16,7%."
Wie funktioniert das RECS-System und speziell welche Betrugsmöglichkeiten bietet es?
Speziell das RECS-System ist in den letzten Wochen in die Kritik geraten und deswegen soll es als Beispiel hier noch etwas genauer beleuchtet werden.
Wie das System funktioniert, ist unter http://www.recs-deutschland.de/erlaeterung.php sachlich und korrekt beschrieben. Allerdings, die Folgen und die Betrugsmöglichkeiten werden dort nicht erläutert. Das können Sie aber weiter unten bei uns nachlesen.
Wer nicht die Zeit hat, sich die Details anzuschauen, der möge wenigstens die Interessenlage beurteilen und einen Blick auf die Gründungsmitglieder werfen. Gründungsmitglieder von RECS Deutschland e.V. sind die Elektrabel Deutschland AG, Energiedienst AG, E.ON Energie AG, EWE NaturWatt GmbH, HEW AG, RWE Trading GmbH, TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland/Berlin/Brandenburg GmbH, TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH, Vattenfall Europe Trading GmbH.
Das System erlaubt den Stromversorgern, für geringe Mehrkosten Ökostrom anbieten zu können. So können sie über Tochtergesellschaften mit klangvollen Namen wechselwillige Kunden auffangen und sich ein grünes Mäntelchen umhängen. Und für die Verbraucher ergibt sich ein billiger Ablasshandel zur Beruhigung des Gewissens. Und andererseits geht es den Stromversorgern eben darum, eine möglichst wirkungslose Alternative zum EEG durchzusetzen.
Und wie funktioniert nun das RECS? Ein RECS-Zertifikat bescheinigt die umweltfreundliche Herstellung einer bestimmten Menge von Strom. Es bescheinigt nicht, dass der Strom in einer "neuen" Anlage erzeugt wurde. Es kann sich also durchaus auch um ein längst abgeschriebenes Wasserkraftwerk handeln.
Ein RECS-Zertifikat ist - mit anderen Worten - eine Bescheinigung darüber, dass der Stromproduzent Erneuerbare Energien zur Stromproduktion eingesetzt hat. Wegen der globalen Auswirkung von CO2-Emissionen ist es nach RECS-Philosophie gleichgültig, wo diese umweltfreundliche Stromerzeugung erfolgt. Wichtig ist, dass sie erfolgt. RECS geht davon aus, dass es auch dem Stromkunden gleichgültig ist.
Der Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien - die nicht nach EEG vergütet werden - darf seine RECS-Zertifikate getrennt von seinem Strom verkaufen.
Jeder Stromhändler darf den von ihm verkauften Strom - gleichgültig wo er ihn erworben hat, mit einem RECS-Zertifikat koppeln und "veredelt" ihn damit zu Ökostrom.
Das Geld, welches der Ökostromkunde freiwillig bezahlt, soll letztendlich an einen anonymen umweltschonenden Produzenten von Strom gehen. Das geschieht über den Zertifikatehandel. Die RECS Organisation bürgt dafür, dass alles seine Richtigkeit hat, übernimmt die Abwicklung, verwaltet die Zertifikate, überwacht den Handel und entwertet die Zertifikate, wenn RECS-zertifizierter Strom an einen Endverbraucher verkauft wird.
Ökostrom ist nach RECS nichts anderes, als beliebiger physikalischer Strom plus RECS-Zertifikat. Da sich physikalischer Strom nicht von anderem physikalischem Strom unterscheidet, ist es auch gleichgültig, woher der physikalische Strom stammt, den der Stromhändler mit einem RECS-Zertifikat versieht, um ihn zu "richtigem Ökostrom" zu machen.
Der Ökostromkunde erhält die RECS-Zertifikate noch nicht einmal. Ihm wird aber versichert, dass sie entwertet werden, wenn er Strom von diesem Ökostromhändler verbraucht.
Bereits das gewählte Vokabular führt zwangsläufig zu Missverständnissen.
Haben Sie das RECS-Verfahren verstanden? - Testen Sie sich selbst
Was bedeutet wohl die Aussage eines Stromhändlers, er verkaufe Ihnen "physikalisch von einem Wasserwerk gelieferten Strom ohne RECS-Zertifikate".
Ist das nun Ökostrom oder ist er es nicht?
Sicher raten Sie falsch. Lassen Sie sich deshalb aufklären: Wenn ein Stromhändler bei einem Wasserkraftwerk (das am RECS-Verfahren teilnimmt) Strom ohne die dazugehörigen RECS-Zertifikate kauft, handelt er mit Strom, dessen Umweltvorteile bereits anderweitig verkauft worden sind. Er ist nach den RECS-Bestimmungen verpflichtet, seine Kunden darauf hinzuweisen und er tut dies in der Werbung nach RECS-Diktion völlig korrekt mit den Worten "physikalisch von einem Wasserwerk gelieferter Strom ohne RECS-Zertifikate". Ohne RECS-Zertifikat bedeutet nämlich "ohne Umweltvorteil".
Oder anders ausgedrückt: Der Wasserkraftbetreiber hat seine RECS-Zertifikate bereits anderweitig verkauft und dafür Geld erhalten.
Diesen Abschnitt sollten Sie vielleicht mehrmals lesen. Es ist davon auszugehen, dass die große Mehrheit der Kunden diese Zusammenhänge nie begreifen wird.
Eine weitere Testfrage:
Die Norweger sind stolz darauf, dass der Strom in ihrem Land fast ausschließlich aus Wasserkraftwerken stammt. Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass alle norwegischen Wasserkraftwerke am RECS-Verfahren teilnehmen und dass alle RECS-Zertifikate in Deutschland gehandelt werden (tatsächlich ist das jetzt noch nicht der Fall, aber nehmen wir es einfach mal an). Was für einen Strom beziehen dann die norwegischen Haushalte?
Oder anders gefragt: Erfolgt die Stromversorgung der norwegischen Haushalte CO2-frei oder nicht.
Final verwirrende Zusatzfrage:
(Vorab: Bitte verwechseln Sie nicht die RECS-Zertifikate und die CO2-Emissionshandelszertifikate)
Also, wenn Sie auf die vorangehende Frage (nach RECS formal korrekt) geantwortet haben, die norwegischen Haushalte würden wegen RECS nicht mehr CO2-frei mit Strom versorgt, dann stellen wir Ihnen jetzt die final verwirrende Frage: Wer muss eigentlich die vorgeschriebenen CO2-Emissionshandelszertifikate kaufen, die norwegischen Wasserkraftbetreiber oder die Ökostromhändler in Deutschland oder die Stromkunden in Norwegen?
Darüber besteht offenbar noch Unklarheit.
Was können diejenigen tun, die mehr für die Erneuerbaren Energien zahlen möchten als nach EEG festgelegt?
Wir kommen nun zu den Schlussfolgerungen: Der Handel mit Ökostrom ist abzulehnen. Wer bereit ist, etwas Geld für den Bau neuer Solaranlagen oder Windanlagen auszugeben, der sollte das direkt tun. Wenn es zu teuer wird, kann man sich mit anderen Menschen zusammentun und mit ihnen gemeinsam eine Anlage bauen. Das wäre zum Beispiel ein Projekt für eine Kirchengemeinde. Die Kirche stellt ihr Kirchendach zur Verfügung und die Gemeindeglieder spendieren je nach Engagement ein oder mehrere Solarmodule. Oder eine Zeitungsredaktion beschließt ein Projekt auf dem Dach des Redaktionsgebäudes, oder ein Sportverein baut eine Solaranlage auf dem Stadiondach. Das ist zwar mühsamer, als ein Stromwechselformular zu unterzeichnen, aber es verbindet die Beteiligten beim Einsatz gegen den Klimawandel. Und es nützt wirklich etwas, denn es entstehen neue Anlagen. Und dieses Projekt ist sicher gegen Irrtum, Täuschung und Betrug.
Nebenbei gesagt, kommen über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz die aufgewendeten Gelder sogar wieder herein und erbringen noch eine kleine Rendite.
Eine weitere Alternative wäre die Mitgliedschaft im Solarenergie-Förderverein Deutschland. Wir arbeiten sinnvolle Vorschläge für die weitere Umsetzung der Energiewende aus. Zuallererst fordern wir eine Erhöhung der Einspeisevergütungen für Strom aus Solarstromanlagen und aus Windanlagen im Binnenland. Das EEG muss noch wirksamer gemacht werden.
Lehnt der SFV also den Wechsel des Stromanbieters ab?
Nein, lautet unsere Antwort!
Überrascht? Bitte lesen Sie noch mal die Überschrift und achten Sie dabei auf den Unterschied der Begriffe "Stromanbieter" und "Stromsorte"!
Der SFV plädiert sehr wohl dafür, dass man den Stromanbieter wechselt, wenn man bisher Strom von einem Stromversorger bezieht, der neue Kohlekraftwerke bauen will, oder der die Verlängerung der Laufzeit seiner Atomkraftwerke fordert. Wechsel des Stromanbieters bedeutet aber nicht, dass man die Stromsorte wechelt. Wir als SFV kaufen unseren Strom bei den Elektrizitätswerken Schönau (EWS). Die sind kein reiner Stromhändler sondern sie betreiben ein eigenes Stromnetz und eigene Anlagen. Wie sie das tun, wirkt Vertrauen einflößend. Ihr energiepolitisches Ziel ist die Umstellung der Energieversorgung zu 100% auf Erneuerbare Energien. Bei den EWS kaufen wir ihren billigsten Strom - ganz normalen Strom! Irgendwo muss man ihn ja kaufen.
Derjenige Stromhändler ist uns der liebste, der die Umstellung der Energieversorgung auf 100% in seinem eigenen Netzbereich am konsequentesten durchführt. Denn nach ihren Taten sollt ihr sie beurteilen.
Als Anbieter kommt deshalb für uns kein reiner Händler in Frage, sondern es muss ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit eigenem Netz und möglichst vielen neuen eigenen Anlagen der Erneuerbaren Energien, insbesondere Solarstromanlagen und Windanlagen sein. Es muss ein Unternehmen sein, das auch im Umgang mit den Nicht-Ökos - denjenigen, die Mengenrabatt für Stromverschwendung beantragen und Elektroheizungen betreiben - durch seine Tarifpolitik demonstriert, dass es die Umstellung auf 100% erreichen will.
Wenn wir aber direkt etwas für die Erneuerbaren Energien tun wollen, dann tun wir das mit direkten Investitionen in Eigenregie. Ökostromhandel halten wir für einen Fehler.