Original der Stellungnahme
Da in SPIEGEL-ONLINE der Solarenergie-Förderverein Deutschland falsch zitiert wird, hier ein Hinweis auf die Originalfassung der Stellungnahme vom 30.04.08 mit der Ausschussdrucksachennummer 16(16)393K. Sie können Sie auf der Internetseite des Bundestages nachlesen unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a16/anhoerungen/64_sitzung_05_05_2008/a-drs_16-16-393_k_.pdf
Worum geht es
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland als Umweltschutzverein sieht mit Besorgnis, dass die Bundesregierung in der vorliegenden EEG-Novelle die Finanzierung wichtiger Erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie im Binnenland und der Solarenergie an Gebäuden dramatisch
verschlechtert. So gefährdet die Bundesregierung den überaus erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien, missachtet die Warnungen vor dem Entstehen einer Energielücke, und verpasst die Chance zum weiteren Ausbau eines wichtigen Wirtschaftszweiges mit Hunderttausenden neuer Arbeitsplätze.
- BMU hat Klimaschutz aus den Augen verloren
- Unzuverlässigkeit bei der Förderung schreckt Kapitalgeber ab
- Notwendigkeit der Photovoltaik wird übersehen
- Vermehrung der Solaranlagen und Verbilligung gehen Hand in Hand
- Stromkunden zahlen für PV weniger als für Gewinne der Stromwirtschaft
- Konkrete Forderungen des SFV
BMU hat Klimaschutz aus den Augen verloren
Insbesondere aber hat die Bundesregierung den eigentlichen Zweck des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, nämlich den Klimaschutz (§1 EEG), aus den Augen verloren. Den Verantwortlichen im Bundesumweltministerium scheint die Gefährdung der gesamten Menschheit durch den Klimawandel nicht bewusst zu sein:
Die Experten des IPCC sprechen davon, dass das Klima "kippen" könnte. Das bedeutet, dass es zur Dauerkatastrophe kommen kann, dass extreme Wetterereignisse zur Regel werden und das Klima selbst beim vollständigen Beenden der weiteren CO2-Emissionen nicht mehr zu seinem ursprünglichen Gleichgewicht zurückfindet. Wer aufmerksam hinhört, erkennt, dass es ein "Zu-Spät" geben kann. Wenn sich Extremereignisse wie Überschwemmungen oder Orkane in immer kürzeren Abständen wiederholen, bricht die Infrastruktur zusammen und insbesondere die Landwirtschaft. Das Überleben der Bevölkerung kann dann nicht mehr sichergestellt werden.
Diese Klimagefahr wird aus der öffentlichen Diskussion verdrängt - und sogar aus dem EEG, das nach dem Gesetzeszweck eigentlich dem Klimaschutz dienen soll.
Unzuverlässigkeit bei der Förderung schreckt Kapitalgeber ab
Bei der Festlegung der Einspeisevergütungen wird unter dem Beifall der Stromwirtschaft den Erneuerbaren Energien der Geldhahn zugedreht. Angeblich in bester Absicht! Durch schnellere Absenkung der Einspeisevergütung würden die Hersteller von PV-Anlagen gezwungen, auf einen Teil ihrer übermäßigen Gewinne zu verzichten. Dadurch würden die Solaranlagen billiger und dann käme es endlich zu einem richtigen Boom. Das ist wirtschaftlicher Unsinn!
Leider wird das Gegenteil der Fall sein. Wer die Gewinne bei der Solarenergie beschneidet, bewirkt, dass die Hersteller ihre bereits erzielten Gewinne nicht mehr in neue Fertigungsanlagen für Solaranlagen stecken, sondern in lohnendere Branchen ausweichen. Kapital ist bekanntlich ein "scheues Reh"! Der gerade angelaufene Ausbau der Solarenergie gerät dann ins Stocken.
Notwendigkeit der Photovoltaik wird übersehen
Einige Abgeordnete bezweifeln den Sinn der Solarstromförderung überhaupt, da andere Erneuerbare Energien billiger seien. Offenbar sehen sie noch nicht die Notwendigkeit, angesichts der aufziehenden Klimakatastrophe alle verfügbaren Erneuerbaren Energien zur vollständigen Ablösung der konventionellen Energien zu mobilisieren. Ein schlüssiges Klimaschutzkonzept muss letztendlich auf eine völlige Abkehr von CO2-Emissionen abzielen, d.h. auf eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien. Dabei nimmt die Photovoltaik einen wichtigen Raum ein.
Dass Photovoltaik zurzeit erst einen geringen Anteil an der Energieversorgung hat, hängt mit ihrem Entwicklungsalter zusammen. Sie ist - anders als Wasserkraft und Windenergie - erst einige Jahrzehnte alt und darf deshalb nicht nach ihren gegenwärtigen Leistungen und Kosten beurteilt werden. Sie besitzt dafür aber noch ein riesiges Wachstums- und Kostensenkungspotential. Sie ist die einzige Technik, die bereits versiegelte Flächen an Gebäuden und Lärmschutzwänden nutzen kann. Sie hat nicht mit Genehmigungsproblemen zu kämpfen. Und sie ist - man denke an den globalen Klimaschutz - die einzige Technik, die in den netzfernen Gebieten der Entwicklungsländer die Dieselgeneratoren ersetzen kann.
Vermehrung der Solaranlagen und Verbilligung gehen Hand in Hand
Deshalb ist zwingend eine rasche Vermehrung der Solaranlagen und gleichzeitig eine Verbilligung der Technik erforderlich. Glücklicherweise geht beides Hand in Hand und wird durch die gleichen Maßnahmen gefördert. In erster Linie müssen die Herstellungskosten gesenkt werden. Dazu mangelt es nicht an interessanten Forschungsergebnissen, doch erst der Lerneffekt bei der Umsetzung dieser Forschungsergebnisse in die Praxis der Massenproduktion führt zur Senkung der Herstellungskosten.
Die Preise der Solaranlagen werden den sinkenden Herstellungskosten erst mit einer gewissen Verzögerung folgen, wenn nämlich das Angebot schneller steigt als die Nachfrage. Zur Steigerung des Angebots müssen also noch mehr Produktionsstätten errichtet werden. Das geschieht aber nicht ohne ausreichende Gewinnanreize. Es wäre ein kapitaler Fehler, diese Entwicklung durch Senkung der Einspeisevergütung zu bremsen.
Auch auf der Ebene der Anlagenbetreiber wäre die Senkung der Einspeisevergütung ein Fehler. Die Finanzierung der Entwicklung erfolgt dort zunächst durch die große Zahl der Hausdach- und Fassadenbesitzer, die das Geld für den Bau der Anlagen aufbringen und vorfinanzieren. Damit sie das weiterhin im genügenden Umfang tun, muss der Investitionsanreiz in Form einer lohnenden Einspeisevergütung erhalten bleiben. Die Refinanzierung erfolgt dann - verteilt auf 20 Jahre - durch die Stromverbraucher. So ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz ein gut durchdachtes Kapitalbeschaffungsprogramm zur Vorfinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen.
Stromkunden zahlen für PV weniger als für Gewinne der Stromwirtschaft
Übermäßige Mehrbelastungen energieintensiver Produktionsbetriebe wird durch die im EEG vorgesehene Befreiung solcher Betriebe von der EEG-Umlage vermieden. Die monatliche Belastung der übrigen Stromverbraucher selbst bei engagiertem Ausbau der Solarenergie bleibt mit etwa 8 Euro deutlich unter dem Anteil, den jeder Stromverbraucher monatlich zu den Gewinnen der Stromwirtschaft beiträgt. Zudem vermindert die ständige Verteuerung der konventionellen Energien die Differenz zwischen Solarstromkosten und Kosten der konventionellen Energien. Wenn Solarstrom billiger als konventioneller Strom ist, hat der Stromverbraucher sogar noch einen finanziellen Vorteil.
Konkrete Forderungen des SFV
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) fordert deshalb, die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Neuanlagen beim Übergang vom Jahr 2008 auf das Jahr 2009 überhaupt nicht und in den kommenden Jahren nur um vier Prozent jährlich abzusenken. Für Anlagen bis 5 kWp auf und an Gebäuden fordert der SFV eine einmalige Anhebung der Einspeisevergütung um 5 Cent/kWh, damit der nahezu zum Stillstand gekommene Bau von Solaranlagen auf Einfamilien- und Reihenhäusern wieder in Gang kommt.
Außerdem fordert der SFV die deutliche Erhöhung der Einspeisevergütungen für Windenergie im Binnenland und eine ersatzlose Streichung des § 29, Abs. 3 der EEG-Novelle-2009, mit der der Neubau von Windanlagen unnötig erschwert wird.
Für den Vorstand des SFV
Wolf von Fabeck