Die Vergütung für eine PV-Anlage, die erst nach dem 31.12.2008 ans Netz geht, wird 8 Prozent niedriger sein, als wenn die Anlage noch in diesem Jahr ans Netz geht.

Die Idee, jetzt noch schnell vor dem 31.12.08 eine PV-Anlage ans Netz zu bringen, kommt deshalb natürlich Vielen. Das bedeutet, die Nachfrage nimmt vorübergehend erheblich zu. Steigende Nachfrage bedeutet steigende Preise und steigende Wartezeiten. Im nächsten Jahr aber geht das Interesse schlagartig auf Null zurück, es sei denn, die Installateure können ihre Verkaufspreise erheblich senken. Eine sehr ungesunde Entwicklung.

Einige Installateure versuchen diese Situation auszunutzen und sich gegenüber ihren Installateurs-Mitbewerbern Vorteile zu verschaffen, indem sie mehr Aufträge annehmen, als sie überhaupt in diesem Jahr fertigstellen können. Wir gehen davon aus, dass nur wenige Installateure sich so verhalten. Ein zukünftiger Solaranlagenbetreiber kann jedoch häufig nicht beurteilen, wie vertrauenswürdig der von ihm ausgewählte Installateur ist.

Wir empfehlen deshalb den bauwilligen (zukünftigen) Anlagenbetreibern vorsorglich, bei Abschluss eines Kaufvertrages für ihre PV-Anlage eine "Konventionalstrafe" zu vereinbaren, die folgenden Inhalt haben kann:

"Firma xyz sagt eine vollständige Fertigstellung der PV-Anlage bis zum #### verbindlich zu. Wenn die PV-Anlage nicht bis zu diesem vereinbarten Termin fertig gestellt ist und wenn sie nicht mehr im Jahr 2008 ans Netz angeschlossen wird, verpflichtet sich die Firma xyz zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 8 Prozent des vereinbarten Kaufpreises - nämlich ### Euro. Diese wird zum 31. Januar 2009 fällig."